Übernahme, Transport und Verwertung / Beseitigung von Altholz im LK Neuburg-Schrobenhausen Referenznummer der Bekanntmachung: ND02 - Altholz
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuburg a. d. Donau
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme, Transport und Verwertung / Beseitigung von Altholz im LK Neuburg-Schrobenhausen
Übernahme, Transport und Verwertung / Beseitigung von Altholz AI bis AIII und AIV im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
- Abholung des Altholzes AI bis AIII uns AIV an den derzeit 21 Sammelstellen auf Anforderung,- Transport des Altholzes,- Ordnungsgemäße Verwertung des Altholz AI bis AIII gemäß vorgelegtem Verwertungskonzept in einer dafür genehmigten Verwertungsanlage,- Ordnungsgemäße Entsorgung des Altholze AVI gemäß vorgelegtem Entsorgungskonzept in einer dafür genehmigten Entsorgungsanlage.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neuburg / Donau
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86633
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.1.7 und V.2.4 Auf die Angaben wurde gem. § 39 Abs. (6) VgV verzichtet.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.