Aufbau und Betrieb eines 5G-Campusnetzes Referenznummer der Bekanntmachung: UniBw M DTEC - LT 987
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufbau und Betrieb eines 5G-Campusnetzes
Im Rahmen des Forschungsprojekts "Seamless Radio Access Networks for Internet of Space" (SeRANIS) errichtet die UniBw M drei komplexe und aufeinander abgestimmte Laborumgebungen für die Forschung an zukunftsweisenden Kommunikationsnetzen und -technologien zwischen Weltraum und Boden. Auftragsgegenstand ist die Realisierung eines 5G Testnetzes auf dem Campus der UniBw M zu Forschungs- und Kommunikationszwecken im Rahmen des SeRANIS-Projektes. Dafür muss eine Radio Access Network Hardware und Software für das 5G Campusnetz bereitgestellt werden. Für ein möglichst realistisches und diverses Testnetz werden verschiedene kommerziell verfügbare Basisstationen benötigt. Die Diversität soll sich insbesondere dadurch auszeichnen, dass Basisstationen von möglichst verschiedenen Herstellern beschafft werden sollen, die auch bereits in großer Zahl in anderen Campusnetzen und/oder öffentlichen Mobilfunknetzen zum Einsatz kommen, die den gesamten Campus abdecken.
Der Auftragnehmer muss je Los folgende Leistungen erbringen:
- Bereitstellen von Hardware und Software, die geeignet ist, die Vorgaben der Frequenzzuweisung einzuhalten, und mit Kernnetzen von Drittanbietern betrieben werden kann.
- Unterstützung bei der Installation vor Ort in Form aller notwendigen Zubehörteile, Informationen und technischen Dokumentationen für die Installation.
- Bereitstellen von allen benötigten Komponenten für eine 5G Basisstation (gNB) mit der angegebenen Anzahl von Sektoren: Base band unit (BBU), Radio Heads (RH) und Antennen.
- Softwarepflege
- Servicehotline (wenn sie mehr als 15 volle Tage im ersten Vertragsjahr und nach Ablauf des ersten Vertragsjahres mehr als 10 volle Tage in Anspruch genommen wird, wird der Auftraggeber sie optional weiter beanspruchen und sodann nach Aufwand vergüten)
Die UniBw M unterteilt den Auftrag in insgesamt drei Lose. Sie definiert dazu drei unterschiedliche Konfigurationen bzw. Setups.
Die Losaufteilung nach Setups stellt sich wie folgt dar:
Los 1: Setup 1: 1 gNB mit Base band unit (BBU) und drei outdoor Radio heads (RH) und allem für die Installation durch ein Drittunternehmen erforderlichen Zubehör inklusive Antennen. Die Betriebssoftware der Hardware ist anschließend zu pflegen.
Los 2: Setup 2: 1 gNB mit BBU und zwei outdoor RH sowie einem indoor RH und allem für die Installation durch ein Drittunternehmen erforderlichen Zubehör inklusive Antennen, optional erweiterbar auf 8 indoor radio heads. Die Option kann jederzeit während der Laufzeit des Vertrages vom Auftraggeber einseitig beauftragt werden. Die Betriebssoftware der Hardware ist anschließend zu pflegen.
Los 3: Setup 3: 1 gNB mit BBU und einem outdoor RH sowie 4 indoor RH und allem für die Installation durch ein Drittunternehmen erforderlichen Zubehör inklusive Antennen, optional erweiterbar auf 8 indoor radio heads. Die Option kann jederzeit während der Laufzeit des Vertrages vom Auftraggeber einseitig beauftragt werden. Die Betriebssoftware der Hardware ist anschließend zu pflegen.
Angebote, die nicht alle Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen, schließt die UniBw M vom Vergabeverfahren aus.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag, Anlage 2 der Vergabeunterlagen).
Aufbau und Betrieb eines 5G-Campusnetzes (Los 1)
Im Rahmen des Forschungsprojekts "Seamless Radio Access Networks for Internet of Space" (SeRANIS) errichtet die UniBw M drei komplexe und aufeinander abgestimmte Laborumgebungen für die Forschung an zukunftsweisenden Kommunikationsnetzen und -technologien zwischen Weltraum und Boden. Auftragsgegenstand ist die Realisierung eines 5G Testnetzes auf dem Campus der UniBw M zu Forschungs- und Kommunikationszwecken im Rahmen des SeRANIS-Projektes. Dafür muss eine Radio Access Network Hardware und Software für das 5G Campusnetz bereitgestellt werden. Für ein möglichst realistisches und diverses Testnetz werden verschiedene kommerziell verfügbare Basisstationen benötigt. Die Diversität soll sich insbesondere dadurch auszeichnen, dass Basisstationen von möglichst verschiedenen Herstellern beschafft werden sollen, die auch bereits in großer Zahl in anderen Campusnetzen und/oder öffentlichen Mobilfunknetzen zum Einsatz kommen, die den gesamten Campus abdecken.
Der Auftragnehmer muss je Los folgende Leistungen erbringen:
- Bereitstellen von Hardware und Software, die geeignet ist, die Vorgaben der Frequenzzuweisung einzuhalten, und mit Kernnetzen von Drittanbietern betrieben werden kann.
- Unterstützung bei der Installation vor Ort in Form aller notwendigen Zubehörteile, Informationen und technischen Dokumentationen für die Installation.
- Bereitstellen von allen benötigten Komponenten für eine 5G Basisstation (gNB) mit der angegebenen Anzahl von Sektoren: Base band unit (BBU), Radio Heads (RH) und Antennen.
- Softwarepflege
- Servicehotline (wenn sie mehr als 15 volle Tage im ersten Vertragsjahr und nach Ablauf des ersten Vertragsjahres mehr als 10 volle Tage in Anspruch genommen wird, wird der Auftraggeber sie optional weiter beanspruchen und sodann nach Aufwand vergüten)
Die UniBw M unterteilt den Auftrag in insgesamt drei Lose. Sie definiert dazu drei unterschiedliche Konfigurationen bzw. Setups.
Los 1: Setup 1: 1 gNB mit Base band unit (BBU) und drei outdoor Radio heads (RH) und allem für die Installation durch ein Drittunternehmen erforderlichen Zubehör inklusive Antennen. Die Betriebssoftware der Hardware ist anschließend zu pflegen.
Angebote, die nicht alle Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen, schließt die UniBw M vom Vergabeverfahren aus.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag, Anlage 2 der Vergabeunterlagen).
Alle Lose: Der Auftraggeber wird die Servicehotline, wenn sie mehr als 15 volle Tage im ersten Vertragsjahr und nach Ablauf des ersten Vertragsjahres mehr als 10 volle Tage in Anspruch genommen wird, optional weiter beanspruchen und sodann nach Aufwand vergüten (Stundensatz ist im Angebot anzugeben).
Aufbau und Betrieb eines 5G-Campusnetzes (Los 2)
Im Rahmen des Forschungsprojekts "Seamless Radio Access Networks for Internet of Space" (SeRANIS) errichtet die UniBw M drei komplexe und aufeinander abgestimmte Laborumgebungen für die Forschung an zukunftsweisenden Kommunikationsnetzen und -technologien zwischen Weltraum und Boden. Auftragsgegenstand ist die Realisierung eines 5G Testnetzes auf dem Campus der UniBw M zu Forschungs- und Kommunikationszwecken im Rahmen des SeRANIS-Projektes. Dafür muss eine Radio Access Network Hardware und Software für das 5G Campusnetz bereitgestellt werden. Für ein möglichst realistisches und diverses Testnetz werden verschiedene kommerziell verfügbare Basisstationen benötigt. Die Diversität soll sich insbesondere dadurch auszeichnen, dass Basisstationen von möglichst verschiedenen Herstellern beschafft werden sollen, die auch bereits in großer Zahl in anderen Campusnetzen und/oder öffentlichen Mobilfunknetzen zum Einsatz kommen, die den gesamten Campus abdecken.
Der Auftragnehmer muss je Los folgende Leistungen erbringen:
- Bereitstellen von Hardware und Software, die geeignet ist, die Vorgaben der Frequenzzuweisung einzuhalten, und mit Kernnetzen von Drittanbietern betrieben werden kann.
- Unterstützung bei der Installation vor Ort in Form aller notwendigen Zubehörteile, Informationen und technischen Dokumentationen für die Installation.
- Bereitstellen von allen benötigten Komponenten für eine 5G Basisstation (gNB) mit der angegebenen Anzahl von Sektoren: Base band unit (BBU), Radio Heads (RH) und Antennen.
- Softwarepflege
- Servicehotline (wenn sie mehr als 15 volle Tage im ersten Vertragsjahr und nach Ablauf des ersten Vertragsjahres mehr als 10 volle Tage in Anspruch genommen wird, wird der Auftraggeber sie optional weiter beanspruchen und sodann nach Aufwand vergüten)
Die UniBw M unterteilt den Auftrag in insgesamt drei Lose. Sie definiert dazu drei unterschiedliche Konfigurationen bzw. Setups.
Los 2: Setup 2: 1 gNB mit BBU und zwei outdoor RH sowie einem indoor RH und allem für die Installation durch ein Drittunternehmen erforderlichen Zubehör inklusive Antennen, optional erweiterbar auf 8 indoor radio heads. Die Option kann jederzeit während der Laufzeit des Vertrages vom Auftraggeber einseitig beauftragt werden. Die Betriebssoftware der Hardware ist anschließend zu pflegen.
Angebote, die nicht alle Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen, schließt die UniBw M vom Vergabeverfahren aus.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag, Anlage 2 der Vergabeunterlagen).
Los 2: Setup 2: 1 gNB mit BBU und zwei outdoor RH sowie einem indoor RH und allem für die Installation durch ein Drittunternehmen erforderlichen Zubehör inklusive Antennen, optional erweiterbar auf 8 indoor radio heads. Die Option kann jederzeit während der Laufzeit des Vertrages vom Auftraggeber einseitig beauftragt werden. Die Betriebssoftware der Hardware ist anschließend zu pflegen.
Alle Lose: Der Auftraggeber wird die Servicehotline, wenn sie mehr als 15 volle Tage im ersten Vertragsjahr und nach Ablauf des ersten Vertragsjahres mehr als 10 volle Tage in Anspruch genommen wird, optional weiter beanspruchen und sodann nach Aufwand vergüten (Stundensatz ist im Angebot anzugeben).
Aufbau und Betrieb eines 5G-Campusnetzes (Los 3)
Im Rahmen des Forschungsprojekts "Seamless Radio Access Networks for Internet of Space" (SeRANIS) errichtet die UniBw M drei komplexe und aufeinander abgestimmte Laborumgebungen für die Forschung an zukunftsweisenden Kommunikationsnetzen und -technologien zwischen Weltraum und Boden. Auftragsgegenstand ist die Realisierung eines 5G Testnetzes auf dem Campus der UniBw M zu Forschungs- und Kommunikationszwecken im Rahmen des SeRANIS-Projektes. Dafür muss eine Radio Access Network Hardware und Software für das 5G Campusnetz bereitgestellt werden. Für ein möglichst realistisches und diverses Testnetz werden verschiedene kommerziell verfügbare Basisstationen benötigt. Die Diversität soll sich insbesondere dadurch auszeichnen, dass Basisstationen von möglichst verschiedenen Herstellern beschafft werden sollen, die auch bereits in großer Zahl in anderen Campusnetzen und/oder öffentlichen Mobilfunknetzen zum Einsatz kommen, die den gesamten Campus abdecken.
Der Auftragnehmer muss je Los folgende Leistungen erbringen:
- Bereitstellen von Hardware und Software, die geeignet ist, die Vorgaben der Frequenzzuweisung einzuhalten, und mit Kernnetzen von Drittanbietern betrieben werden kann.
- Unterstützung bei der Installation vor Ort in Form aller notwendigen Zubehörteile, Informationen und technischen Dokumentationen für die Installation.
- Bereitstellen von allen benötigten Komponenten für eine 5G Basisstation (gNB) mit der angegebenen Anzahl von Sektoren: Base band unit (BBU), Radio Heads (RH) und Antennen.
- Softwarepflege
- Servicehotline (wenn sie mehr als 15 volle Tage im ersten Vertragsjahr und nach Ablauf des ersten Vertragsjahres mehr als 10 volle Tage in Anspruch genommen wird, wird der Auftraggeber sie optional weiter beanspruchen und sodann nach Aufwand vergüten)
Die UniBw M unterteilt den Auftrag in insgesamt drei Lose. Sie definiert dazu drei unterschiedliche Konfigurationen bzw. Setups.
Los 3: Setup 3: 1 gNB mit BBU und einem outdoor RH sowie 4 indoor RH und allem für die Installation durch ein Drittunternehmen erforderlichen Zubehör inklusive Antennen, optional erweiterbar auf 8 indoor radio heads. Die Option kann jederzeit während der Laufzeit des Vertrages vom Auftraggeber einseitig beauftragt werden. Die Betriebssoftware der Hardware ist anschließend zu pflegen.
Angebote, die nicht alle Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung erfüllen, schließt die UniBw M vom Vergabeverfahren aus.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag, Anlage 2 der Vergabeunterlagen).
Los 3: Setup 3: 1 gNB mit BBU und einem outdoor RH sowie 4 indoor RH und allem für die Installation durch ein Drittunternehmen erforderlichen Zubehör inklusive Antennen, optional erweiterbar auf 8 indoor radio heads. Die Option kann jederzeit während der Laufzeit des Vertrages vom Auftraggeber einseitig beauftragt werden. Die Betriebssoftware der Hardware ist anschließend zu pflegen.
Alle Lose: Der Auftraggeber wird die Servicehotline, wenn sie mehr als 15 volle Tage im ersten Vertragsjahr und nach Ablauf des ersten Vertragsjahres mehr als 10 volle Tage in Anspruch genommen wird, optional weiter beanspruchen und sodann nach Aufwand vergüten (Stundensatz ist im Angebot anzugeben).
II.2.13)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- dass der Bieter in das einschlägige Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist;
- dass der Bieter / das Mitglied der Bietergemeinschaft nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, und die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören, und bestätigt und sichergestellt wird, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, welche zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
b) Bietergemeinschaften sollen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften mindestens von einem Mitglied):
a) Angabe der Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt, sowie die Angabe der Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind (Lieferung, Aufbau und Betrieb eines 5G-(Campus-)Netzes).
b) Bestätigung, dass der Bieter eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bei der Eignungsprüfung werden Bietergemeinschaften als Ganzes betrachtet.
Bieter sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot sollen die Bieter möglichst folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von mindestens einem Mitglied):
a) Angabe der Anzahl der in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt und gesondert ausgewiesen das technische Leitungspersonal.
b) Vorlage von Referenzen, also Liste der vom Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (Lieferung, Ausbau und Betrieb eines 5G-(Campus-)Netzes) aus den letzten bis zu 3 Jahren, unter Angabe des genauen Auftrags, der Auftragssumme, des Auftraggebers, der Leistungsart und Leistungszeiträume, Ansprechpartner beim Auftraggeber inkl. Kontaktdaten.
Mit den Referenzen sollen die Bieter nachweisen, dass
- sie über ausgewiesene eigene technische Expertise im Bereich 5G-Campusnetze, insbesondere Radio Access Network verfügen,
- die angebotene Hard- und Software bereits in mehreren 5G Campusnetzen, die nicht nur Forschungszwecken dienen, in Deutschland bzw. Europa im Einsatz ist,
- ihre 5G Basisstationen in mindestens einem öffentlichen Mobilfunknetz (Telefonica / Vodafone / Telekom) in Deutschland im Einsatz sind.
Dies ist notwendig, weil sich die Forschung an dem aktuellsten Stand von Wissenschaft und Technik orientiert und auf möglichst weit verbreitete Technik angewiesen ist.
c) Erklärung, dass seitens des Bieters keine Verpflichtungen bestehen, Dritten vertrauliche Informationen zu offenbaren oder in anderer Weise zugänglich zu machen, insbesondere, dass gegenüber ausländischen Sicherheitsbehörden keine Offenlegungspflichten bestehen (gesetzliche Offenlegungspflichten gegenüber inländischen Behörden (Deutschland) ausgenommen).
d) Formlose Eigenerklärung, in der der Bieter erklärt, ob und welche Teilleistungen des ausgeschriebenen Auftrags er durch Nachunternehmer ausführen lassen wird.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung eines anderen Unternehmens beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmens einzureichen, dass dieses seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt. Bei der Eignungsprüfung werden Bietergemeinschaften als Ganzes betrachtet.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal
einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur
Verfügung.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch Rückfragen zum Angebot) findet
ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und
Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Die Bildung von Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Angebots möglich. Die Angaben
zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor
Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei
gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern
unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche
Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen
bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages
zu bezeichnen. Die Auftraggeber behalten sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der
Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit
mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames
Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor,
Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen
an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede
getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss
zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen
Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation
überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier
ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer
in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
5) Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die
Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und
soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten
dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
6) Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der
Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCR70N
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB
spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim
Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.