Errichtung, Organisation und Betrieb eines Impfzentrums (Los 1) sowie Einrichtung und Betrieb von Mobilen Impfteams (Los 2) für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebersberg
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85560
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lra-ebe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung, Organisation und Betrieb eines Impfzentrums (Los 1) sowie Einrichtung und Betrieb von Mobilen Impfteams (Los 2) für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg
Errichtung, Organisation und Betrieb eines Impfzentrums (Los 1) sowie Einrichtung und Betrieb von Mobilen Impfteams (Los 2) für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg
Landkreis Ebersberg
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Beschaffung von Leistungen der Errichtung, der Organisation und des Betriebs eines Impfzentrums (Los 1) für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg.
Mit diesem Vergabeverfahren wird je Los ein Rahmenvertragspartner gesucht, der je nach Inhalt des Einzelabrufs - während der Laufzeit und auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung [Anlage A01] - als Auftragnehmer für den Freistaat Bayern bestimmte Leistungen zum Betrieb eines Impfzentrums im Landkreis Ebersberg zu erbringen hat.
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Allgemeinen und aus dem jeweiligen Einzelabruf im Besonderen.
- Los 1: Errichtung, Organisation und Betrieb eines Impfzentrums für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg. [Anlage A02 = RV01]
Die Beschreibung der Räumlichkeiten für das Impfzentrum (Los 1) befinden sich in der Anlage A04.
Beschaffung von Leistungen der Einrichtung und des Betriebs von sogenannten "Mobilen Impfteams" (Los 2) für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg.
Mit diesem Vergabeverfahren wird je Los ein Rahmenvertragspartner gesucht, der je nach Inhalt des Einzelabrufs - während der Laufzeit und auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung [Anlag A01] - als Auftragnehmer für den Freistaat Bayern bestimmte Leistungen zum Betrieb von sogenannten "Mobilen Impfteams" im Landkreis Ebersberg zu erbringen hat.
Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung im Allgemeinen und aus dem jeweiligen Einzelabruf im Besonderen.
- Los 2: Einrichtung und Betrieb von Mobilen Impfteams für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg. [Anlage A03 = RV02].
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Errichtung, Organisation und Betrieb eines Impfzentrums (Los 1) sowie Einrichtung und Betrieb von Mobilen Impfteams (Los 2) für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Taufkirchen
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82024
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Landkreis Ebersberg
Eichthalstraße 5
85560 Ebersberg
Fortführung der Errichtung, der Organisation und des Betriebs eines Impfzentrums (Los 1) für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg.
Sowie Fortführung der Einrichtung und des Betriebs von sogenannten "Mobilen Impfteams" (Los2) für den Freistaat Bayern im Landkreis Ebersberg.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Taufkirchen
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 82024
Land: Deutschland
Verlängerung der Impftätigkeiten von Januar bis April 2022.
Im Rahmen der Sorgfaltspflicht war nicht vorhersehbar, dass die mangelnde Impfbereitschaft, die späten Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) zur Impfung bestimmter Altersgruppen und die höhere Ansteckungsrate der Deltavariante – und daher das Erfordernis eines verlängerten Impfzeitraums – zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Rahmenvereinbarung bei Beachtung der üblichen Sorgfalt notwendig machen würde.