Neubau einer Kindertagesstätte in Karlstadt Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architektenleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlstadt
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Postleitzahl: 97753
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.karlstadt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Kindertagesstätte in Karlstadt Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architektenleistungen
Die Stadt Karlstadt plant den Neubau einer Kindertagesstätte.
Aufgrund der gestiegenen Nachfrage nach Betreuungsangeboten hat der Stadtrat im Zuge der örtlichen Bedarfsplanung u.a. den Ausbau des Betreuungsangebots der Kita „Theresienheim“ beschlossen.
Da die bestehende Kindertageseinrichtung „Theresienheim“ in Karlstadt nicht den Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen deckt, wurde eine umfangreiche Machbarkeitsstudie zur Sanierung der bestehenden Kita bzw. zu einem Neubau mit Standortanalysen durchgeführt..
Ein Neubau ist nach Prüfung wirtschaftlicher als die Sanierung. Der Stadtrat hat sich abschließend für den Neubau an einem anderen Standort - einem freien Grundstück in der Eußenheimer Straße - entschieden.
Es ist beabsichtigt den Neubau einer altersgemischten Einrichtung mit 3 Krippengruppen à 12 Plätzen und 4 Kindergartengruppen à 25 Plätzen, auf dem freien Grundstück Fl. Nr. 916 in Karlstadt zu errichten.
Zusätzlich sind 3 bis 4 Räume für kreative Angebote, Vorschule, Vorkurs Deutsch, Einzelintegration oder mobile sonderpädagogische Hilfen vorgesehen.
Eine Überprüfung des Grundstücks über eine Baumassenstudie ergab, dass die Grundstücksgröße für einen Neubau mit 7 Gruppen - unter der Voraussetzung einer zweigeschossigen Bauweise – ausreichend ist.
Besonders Wert gelegt wird auf:
- offene, helle und freundliche, kindgerechte Gestaltung
- Barrierefreiheit
- Funktionalität / Wirtschaftlichkeit / Nachhaltigkeit / Dauerhaftigkeit / niedrige Unterhaltskosten
- Energieeffizienz / Ökologische Werte / Einsatz regenerativer Energien
Die Gesamtkosten werden anhand von Kostenrichtwerten vorläufig mit ca. 6,0 Mio. € brutto ermittelt.
Das Bauvorhaben wird nach FAG / FAZR mit öffentlichen Mitteln gefördert.
Terminvorschau:
- Start umgehend nach Abschluss VgV
- Planungsphase 2022,
- Abgabe Bau- und Förderantrag im Herbst 2022;
- Bauausführung in einem Zug ab Mitte 2023
- Gesamtfertigstellung bis Herbst 2024.
Karlstadt
Verfahrensgegenstand ist die Objektplanung Gebäude und Innenräume
(Architektenleistung HOAI 2021 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff):
-stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 9
-vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen
-weitere Stufen gem. Vertragsmuster (nach HAV-KOM)
Besondere Leistungen:
-Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1+2) und Zuarbeit Verwendungsnachweis (Stufe 3+4)
(Die jeweilige Antragsstellung erfolgt durch den AG selbst)
-Aufstellen eines genehmigungsfähigen Brandschutzkonzeptes/-nachweises (Stufe 1+2) und Beratung in der Ausführung (weitere Stufen)
Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanzmittel und Förderzusage beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht.
Es wurden noch keine Planungsleistungen nach HOAI Objektplanung erbracht.
Es liegen zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit / Entscheidungsfindung (Sanierung oder Neubau) und Absicherung der Machbarkeit auf dem Grundstück lediglich erste Skizzen vor.
Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen in Stufe 1 entnommen werden.
Weitere Unterlagen werden den ausgewählten Teilnehmer erst mit Einladung in die Stufe 2 bereitgestellt.
Es wird davon ausgegangen, dass damit die Zielfindungsphase nach BGB 2018 abgeschlossen ist.
Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der AG weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4).
Die unter II.2.7) in der Auftragsbekanntmachung angegebene Laufzeit ist geschätzt für den Zeitraum der LPH 1-8 nach HOAI und ist abhängig von der späteren tatsächlichen Leistungserbringung und baulichen Umsetzung. Die Laufzeit beinhaltet nicht die Dauer für den Anspruch auf Mängelbeseitigung nach § 13 VOB/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau einer Kindertagesstätte in Karlstadt Objektplanung Gebäude und Innenräume – Architektenleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eibelstadt
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97246
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.haas-haas.info
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Estenfeld
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97230
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.shoch2-architektur.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.regierung.mittelfranken.bayern.de