Beschaffung und Installation einer Messeinrichtung zum Herstellen einer Digitalen intelligenten Brücke Referenznummer der Bekanntmachung: UniBw M DTEC - MT 063
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neubiberg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 85577
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.unibw.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Installation einer Messeinrichtung zum Herstellen einer Digitalen intelligenten Brücke
Das Institut für konstruktiven Ingenieurbau der Universität der Bundeswehr München (UniBw M) forscht im Rahmen des dtec.bw-Projekts RISK.twin - Intelligente kritische Technische Infrastruktur an der Entwicklung Digitaler Zwillinge von Brückenbauwerken. Im Rahmen der bisherigen Forschung am Institut KI wurde bereits
mit unterschiedlichen Sensoren im kleinen Maßstab an Stahlbetonbalken experimentiert. Für den Sprung aufs Reallabor an einem Brückenneubau im Landkreis Mühldorf am Inn werden im großen Maßstab an einem Rahmenbauwerk in verschiedenen Detailpunkten Sensoren angebracht. Die ausgeschriebene Leistung beinhaltet die Lieferung des Messsystems sowie die Unterstützung des Auftraggebers bei Einbau, Installation und Inbetriebnahme. Daneben sollen eine Glasfaserleitung geplant, eine IT-Lösung zur Bereitstellung und zur Übertragung der Messdaten sowie eine Softwarelösung zur Darstellung der Daten bereitgestellt werden.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Los 2 dem Bestbieter von Los 1 zuzuschlagen, wenn diese Loskombination zu einem wirtschaftlicheren Ergebnis als eine separate Vergabe führen würde. Bieter, die ein Angebot für Los 1 abgeben, können ein abweichendes Preisangebot für Los 2 für den Fall abgeben, dass sie außer für Los 2 auch den Zuschlag für Los 1 erhalten. (Für Bsp. s. Ziff. 2.3 "Vergabeunterlagen")
Lieferung sowie Unterstützung bei Einbau, Installation und Inbetriebnahme einer Messeinrichtung zum Herstellen einer Digitalen intelligenten Brücke und Planung v. Bauleistungen für Glasfaseranschluss
Universität der Bundeswehr München (UniBw M) Werner-Heisenberg-Weg 39 85577 Neubiberg Hauptort der Ausführung:
Labor des Instituts für Konstruktiven Ingenieurbau (Geb. 35.500), Werner-Heisenberg-Weg 39 in 85577
Neubiberg. Später: Isenbrücke Wörth, 84419 Schwindeg, ggf. Fertigteilwerk Bau-Auftragnehmer (t.b.a.)
Los 1 beinhaltet neben der Lieferung und Unterstützungsleistungen bei Installation, Einbau und Inbetriebnahme,
Planungsleistungen für den Bau einer Glasfaserleitung.
Zum Messsystem:
Die Sensorik wird zum Teil im Bauwerk einbetoniert. So werden in die Spannbetonfertigteile aber auch an den
vor Ort hergestellten Bauteilen Sensoren eingebracht. Eine enge Koordinierung des Auftragnehmers (AN) mit
der ausführenden Firma und das Halten an Bauabläufe ist essenziell.
Die zu verwendenden Sensoren sind:
- Dehnungsmesser für Beton (einbetonierbar - Druckzone - Abtastrate >10 Hz)
- Dehnungsmesser für Beton (einbetonierbar - Zugzone - Abtastrate >10 Hz)
- Dehnungsmesser für Beton (einbetonierbar - Druck- und Zugzone, Schwingsaite)
- Fissurometer (Anbringen an Beton)
- Neigungsmesser (Inklinometer - Anbringen an Beton)
- Beschleunigungssensoren (Anbringen an Beton)
- Temperatursensoren
- Erddruckgeber zwischen Widerlager und Hinterfüllung
- Schlauchwaagensystem an den Eckpunkten der Brücke
- Wetterstation am Technikblock
Die verbauten Sensoren und die verwendete Messtechnik ist auf lange Lebensdauer auszulegen, das Messende ist noch nicht festgelegt.
Die Brücke wird als Ersatzneubau für eine bestehende Straßenbrücke über die Isen bei Schwindegg hergestellt.
Sie ist Bauwerk einer Kreisstraße, der Eigentümer ist somit das Landratsamt Mühldorf am Inn. Die Brücke wird als Rahmenbauwerk ausgeführt. Das Widerlager wird auf Bohrpfählen gegründet, in der Widerlagerbank sind 4 Spannbetonfertigteilbinder biegesteif einbetoniert. Die lichte Spannweite beträgt ca. 21m.
Neben dem Brückenbauwerk wird ein Technikblock errichtet. Der Block wird fertig angeliefert und auf die vorhandene Bodenplatte gesetzt. Die Kabel werden vom Bauwerk in einer Aussparung gesammelt und gemeinsam in den Technikblock über Leerrohre überführt.
Im Technikblock werden Stromanschluss zur Verfügung gestellt. Der Block muss mindestens gedämmt werden. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Der angestrebte Baubeginn ist für die Bohrpfähle KW29 (2022). Das Widerlager wird ab KW30 hergestellt. Die Fertigteile werden in KW35 eingebaut. Die Ortbetonplatte soll ab KW36 gegossen werden. Der späteste Liefertermin für die ausgeschriebenen Positionen 1 bis 13 in Los 1 ist der 27.06.2022. Der Lieferort ist das Labor des Instituts für Konstruktiven Ingenieurbau (Geb. 35.500), Werner-Heisenberg-Weg 39 in 85577 Neubiberg.
Der späteste Liefertermin für die ausgeschriebene Position 14 in Los 1 ist der 29.07.2022. Der Lieferort ist das Labor des Instituts für Konstruktiven Ingenieurbau (Geb. 35.500), Werner-Heisenberg-Weg 39 in 85577 Neubiberg.
Der Liefertermin für die Sensoren ist als spätester Lieferzeitpunkt zuzusichern. Für das Messsystem im Übrigen können spätere Lieferzeiten angeboten werden. Soweit aus Sicht des Bieters erforderlich, ist eine Übergangslösung anzubieten.
Der Vertrag kann jeweils halbjährig verlängert werden. Er endet spätestens aber nach 48 Monaten.
Lieferung und Betrieb eines IT-Systems für Messdatenübertragung und -bereitstellung sowie eines Dashboards zur Datendarstellung
Universität der Bundeswehr München (UniBw M) Werner-Heisenberg-Weg 39 85577 Neubiberg Labor des Instituts für Konstruktiven Ingenieurbau (Geb. 35.500), Werner-Heisenberg-Weg 39 in 85577 Neubiberg.
Gegenstand von Los 2 sind Lieferung und Betrieb eines IT-Systems für Messdatenbereitstellung (IoT-Hub) und -übertragung (über Glasfaser/DSL oder Mobilfunk) sowie einer Darstellungs-Software zur Datendarstellung-/auswertung.
Einzelheiten ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (dort zu Los 2).
Der Vertrag kann jeweils halbjährig verlängert werden. Er endet spätestens aber nach 48 Monaten.
Anwenderschulung für Datendarstellungs-Software-Lösung. Zu Einzelheiten s. Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot müssen die Bieter folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung, aus der hervorgeht,
- dass keine Ausschlussgründe im Sinne des §§ 123, 124 GWB vorliegen bzw. erfolgreiche Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB durchgeführt worden sind;
- der Bieter, soweit einschlägig, in das Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle) oder ein vergleichbares Register (Standeskammern etc.) des Herkunftslandes eingetragen ist, sowie für seine Berufshaftpflichtversicherung, seine Krankenkasse(n) und seiner Berufsgenossenschaft rückstandslos Beiträge entrichtet hat sowie seinen steuerlichen Verpflichtungen nachgekommen ist.
b) Formlose Eigenerklärung, in der der Bieter erklärt, ob und welche Teilleistungen des ausgeschriebenen Auftrags er durch Nachunternehmer ausführen lassen wird.
c) Bietergemeinschaften müssen zusätzlich eine Erklärung abgeben, aus der hervorgeht, dass kein Verstoß gegen Kartellrecht vorliegt, und dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen wurden.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3. genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot müssen die Bieter folgende Unterlagen vorlegen (bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Formlose Eigenerklärung über Gesamtumsätze der letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst zusätzlich durch Jahresabschlüsse und Prüfberichte belegt;
b) Formlose Eigenerklärung über Umsätze der letzten 3 Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit dem vorliegenden Auftragsgegenstand (jeweils für Los 1 und 2) vergleichbar sind;
c) Bestätigung durch formlose Eigenerklärung, dass der Bieter eine Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens:
- für Los 1: ... Euro 1,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
- für Los 2: ... Euro 0,5 Millionen pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält oder im Falle der Auftragserteilung abschließen wird.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bieter sollten die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein Rechtsanspruch.
Mit dem Angebot müssen die Bieter folgende Unterlagen vorlegen (formlose Eigenerklärung genügt jeweils; bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied):
a) Je Los Vorlage von mindestens drei Referenzen über Aufträge, die mit dem vorliegenden
Auftragsgegenstand in Bezug auf die Leistung vergleichbar sind, einschließlich der Angabe eines
Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge.
- Los 1: Mindestens 3 durchgeführte Monitoring-Projekte aus den letzten 6 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
bei denen die Planung der Sensoren, der Datenspeicherung und der Datenübergabe durchgeführt wurde.
Durchführung heißt, dass die vergleichbare Leistung abgeschlossen worden ist, unabhängig davon, ob das Projekt selbst bereits abgeschlossen ist, oder sich aktuell in der Durchführung befindet.
- Los 2: Mindestens 3 durchgeführte IoT-Projekte aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, bei
denen von Messsystemen Messdaten mittels IoT-Technologie übertragen wurden. Durchführung heißt, dass die vergleichbare Leistung abgeschlossen worden ist, unabhängig davon, ob das Projekt selbst bereits abgeschlossen ist, oder sich aktuell in der Durchführung befindet.
b) Angabe der Anzahl der in den letzten bis zu 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren durchschnittlich jährlich beschäftigten Arbeitskräfte insgesamt und gesondert ausgewiesen das technische Leitungspersonal.
Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten dem Bieter im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
Abschnitt IV: Verfahren
Grund sind die erwarteten Lieferfristen für dieses Pionierprojekt. Der Zuschlag muss spätestens im Mai erfolgen, weil Lieferfristen von mind. ~7 Wochen erwartet werden. Die Lieferung der Sensoren darf nicht später als zum 27.06. erfolgen, weil sich das Zeitfenster für Einbau/Installation des Messsystems u. der Einrichtung der Leistungen aus Los 2 zwingend aus dem Zeitplan für den Brückenneubau ergibt. Zwischen spätestem Liefertermin und Einbau der ersten Sensoren in die Bohrpfähle der Brücke, welche vor Baubeginn der Bohrpfähle (KW29) erfolgen muss, sind Leistungen zu erbringen, welche mindestens 6 Wochen beanspruchen werden, u.a. die Vorbereitung der Sensoren für den Einbau nach umfangreichen Tests wie bspw. Testbetonagen u. Festlegung des endgültigen Kabelmanagements. Wegen der Wartefrist aus § 134 Abs. 2 GWB bis zum frühesten Zuschlag und der für die Angebotswertung mindestens erforderlichen Zeit (ca. 5 Tage), kann die Frist aus § 15 II, IV VgV nicht eingehalten werde
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Angebote sind elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal
einzureichen. Nähere Informationen stehen auf der Startseite des in Ziffer I.3) genannten Vergabeportals zur
Verfügung.
2) Die gesamte Kommunikation zwischen Auftraggeber und Bietern (auch Rückfragen zum Angebot) findet
ausschließlich über das in Ziffer I.3) genannte Vergabeportal statt. Der Auftraggeber wird alle Fragen und
Antworten auf dem in Ziffer I.3) genannten Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung stellen.
3) Die Bildung von Bietergemeinschaften (BG) ist nur bis zur Abgabe des Angebots möglich. Die Angaben
zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor
Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei
gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern
unterschriebene Vollmacht mittels einer Bietergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche
Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen
bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages
zu bezeichnen. Die Auftraggeber behalten sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der
Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt.
4) Mehrfachbewerbungen, als Einzelbieter sowie als Mitglied einer/mehrerer BG, sind nicht zulässig. Soweit
mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames
Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor,
Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen
an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede
getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss
zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen
Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation
überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier
ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer
in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben.
5) Für den Fall, dass ein Bieter einzelne Unternehmen als Nachunternehmer einsetzen möchte, wird auf die
Möglichkeit der Eignungsleihe und die in § 47 VgV genannten Voraussetzungen hingewiesen. Wenn und
soweit sich der Bieter auf die Eignung des Nachunternehmers beruft, ist mit dem Angebot insbesondere eine
Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers einzureichen, dass dieser seine Ressourcen und Kapazitäten
dem Bewerber im Auftragsfall zur Verfügung stellt.
6) Bieter sollen die auf der in Ziffer I.3) genannten Website hinterlegten Vordrucke verwenden. Der
Auftraggeber behält sich vor, Unterlagen im Rahmen des § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Hierauf besteht kein
Rechtsanspruch.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVCRQ3W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen.
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB
spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim
Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160
Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bei dem Auftraggeber zu rügen.
Ort: Bonn
Land: Deutschland