Stadt Neumarkt i.d.OPf. - Ausführung von Pflegearbeiten in Grünflächen 2022 - 2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 343-33/2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt i.d.OPf.
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Neumarkt i.d.OPf. - Ausführung von Pflegearbeiten in Grünflächen 2022 - 2026
Grünflächenpflege
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Grünflächenpflege in Neumarkt i.d.OPf. (Stauf, Rittershof, Pölling, Lähr, Holzheim, Woffenbach, Altenhof, Mühlen, Hasenheide, Ischhofen, Wolfstein Höhenberg und Höhenberg i.T. sowie die Kernstadt)Hacken, Jäten und Mulchen von Kleingehölzflächen, Bodendeckerflächen, Rosenflächen sowie Staudenflächen.Zu bearbeitende Fläche: ca. 800.000 m² (jährlich ca. 176.000 m² in ca. 4 Pflegegängen à 44.000 m²),Vertragsdauer: 5 Jahre
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Sulzbach-Rosenberg
NUTS-Code: DE234 Amberg-Sulzbach
Postleitzahl: 92237
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.