TNW_Gemeinde Ehekirchen_Neubau Mittagsbetreuung_Arch Referenznummer der Bekanntmachung: 426/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ehekirchen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86676
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ehekirchen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Gemeinde Ehekirchen_Neubau Mittagsbetreuung_Arch
Die Gemeinde Ehekirchen plant den Neubau eines Hauses für die Mittagsbetreuung an der Grund- und Mittelschule Ehekirchen.
.
Vergeben werden im Wege der stufenweisen Beauftragung die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 (die Leistungsphase 3 wird nur anteilig mit 50 % in Auftrag gegeben, da hier bereits Vorleistungen wie Entwurfsplanung und Kostenberechnung erbracht sind). An Besonderen Leistungen soll die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis) und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt werden.
.
Ebenfalls werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Freianlagen gemäß § 39 HOAI i.V.m. Anl. 11 (die Leistungsphase 3 wird nur anteilig mit 50 % in Auftrag gegeben, da hier bereits Vorleistungen wie Entwurfsplanung und Kostenberechnung erbracht sind) mit der Besonderen Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
Flurnummer 844, Gemarkung Ehekirchen 86676 Ehekirchen Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Ehekirchen plant den Neubau eines Hauses für die Mittagsbetreuung an der Grund- und Mittelschule Ehekirchen.
.
An der Grund- und Mittelschule Ehekirchen findet bislang die Mittagsbetreuung in den ehemaligen Klassenzimmern statt. Nachdem die Schule die Räume dringend für künftige Klassen benötigt, hat die Gemeinde beschlossen zur dauerhaften Entzerrung der vorhandenen räumlichen Beengtheit ein eigenes Gebäude für die Mittagsbetreuung mit entsprechendem Raumangebot zu erstellen. Hierfür vorgesehen ist die Fläche westlich des ehemaligen Lehrerwohnhauses an der Südwestseite des Schulgrundstücks (Flurnummer 844, Gemarkung Ehekirchen). Diese Baufläche bietet den Vorteil, dass das Schulgrundstück räumlich abgeschlossen ist und die Schüler der Mittagsbetreuung keine öffentlichen Straßen überqueren müssen. Grundlage ist das Raumprogramm sowie der prognostizierte Bedarf mit ca. 100-150 Schülern.
.
Die bislang erbrachten Vorleistungen sahen entweder einen erdgeschossigen Bau mit Teilunterkellerung und unterirdischem Zugang von der Schule her vor, alternativ ein voll unterkellertes Gebäude, wobei bei dieser Alternative auf den unterirdischen Zugang von der Schule her verzichtet wird.
.
Ziel soll es sein die Schule in die Lage zu versetzen, den Schülern ein Betreuungsangebot zu unterbreiten, das auch als (offene oder gebundene) Ganztageseinrichtung funktionieren kann.
.
Vergeben werden im Wege der stufenweisen Beauftragung die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 für die Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß § 34 Abs. 3 HOAI 2021, Teil 3 Abschnitt 1 (die Leistungsphase 3 wird nur anteilig mit 50 % in Auftrag gegeben, da hier bereits Vorleistungen wie Entwurfsplanung und Kostenberechnung erbracht sind). An Besonderen Leistungen soll die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln (inklusive Verwendungsnachweis) und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist beauftragt werden.
.
Ebenfalls werden die Grundleistungen der Leistungsphasen 3-9 des Leistungsbildes Freianlagen gemäß § 39 HOAI i.V.m. Anl. 11 (die Leistungsphase 3 wird nur anteilig mit 50 % in Auftrag gegeben, da hier bereits Vorleistungen wie Entwurfsplanung und Kostenberechnung erbracht sind) mit der Besonderen Leistung der Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist vergeben.
.
Die Freianlagenplanung ist im Hinblick auf die Gesamtbaumaßnahme von untergeordneter Bedeutung (die anrechenbaren Kosten liegen netto bei rund 95.000,- EUR). Eine Neubepflanzung sowie Ergänzungspflanzungen im Schulgrundstücksbereich sollen eine naturbetonte und harmonische Umgebung schaffen. Aus diesem Grund werden die anrechenbaren Kosten zu denen der Objektplanung Gebäude und Innenräume addiert und stellen die Grundlage einer Honorarberechnung dar.
.
Die Beauftragung erfolgt für beide Leistungsbilder stufenweise, wie folgt:
.
- Stufe 1: Leistungsphasen 3 (nur anteilig mit 50 %) und 4
- Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 und 7
- Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9
.
mit den jeweils in den einzelnen Leistungsphasen anfallenden Besonderen Leistungen
1.) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume
.
50 Punkte: ab 200.000,- EUR Umsatz / Jahr
30 Punkte: ab 100.000,- EUR Umsatz / Jahr
.
2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre
.
50 Punkte: ab 3 Architekten / Ingenieuren
30 Punkte: ab 2 Architekten / Ingenieuren
10 Punkte: ab 1 Architekten / Ingenieuren
.
2.2 Referenzportfolio Bewerber (Büro): Gebäude für Ausbildung (insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten) Betreuungseinrichtungen für Kinder und Wissenschaft/Forschung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten), Wohnen allgemein mit den Anforderungen mindestens der Honorarzone III
.
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2012 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
.
Die vier besten Referenzen werden gewertet. Die Referenzen werden jeweils anhand nachstehender Kriterien bewertet. Je Kriterium werden die unten aufgelisteten Punktzahlen vergeben. Pro Referenz können somit maximal 100 Punkte erreicht werden. (Entscheidend ist jeweils die höchste erreichbare Punktzahl je Kriterium)
.
Kriterium 1: Art der Aufgabenstellung
- 30 Punkte: Gebäude aus dem Bereich Schulbetreuung/Mittagsbetreuung Betreuungseinrichtungen für Kinder
- 20 Punkte: andere öffentliche Gebäude aus den Bereichen Ausbildung und Betreuung
- 10 Punkte: Gebäude Wohnen allgemein
.
Kriterium 2: Art der Durchführung
- 20 Punkte: Neubau
- 10 Punkte: Sanierung/Erweiterung
.
Kriterium 3: Erfahrung mit Fördermittel
10 Punkte: Erfahrung vorhanden
.
Kriterium 4: Leistungsumfang
- 20 Punkte: mind. 90 % der Leistungen in den Leistungsphasen 3-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht
- 10 Punkte: mind. 50 % der Leistungen in den Leistungsphasen 3-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume erbracht
.
Kriterium 5: Größenordnung
- 20 Punkte: Projektkosten (KG 200-700 netto) über 2,0 Mio. EUR und mehr
- 10 Punkte: Projektkosten (KG 200-700 netto) ab 1,0 Mio. EUR bis 2,0 Mio. EUR
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 3 (nur anteilig mit 50 %) und 4
Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 u. 9
Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist 2024.
.
Eine Kurzerläuterung nebst Teilen der Entwurfsplanung sowie eine Kostenberechnung werden den Bewerbern von Anfang an mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
.
Die Angebotsfrist gem. § 17 Abs. 7 VgV soll von 25 Tagen auf 15 Tage verkürzt werden, nachdem die Beauftragung bereits Ende Mai 2022 erfolgen muss.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Architekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
.
Nachweis Bauvorlageberechtigung nach Art. 61 Bayerische Bauordnung (BayBO)
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Objektplanung Gebäude + Innenräume
.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärungen über:
.
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Architekten, Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt [Gebäude für Ausbildung (insbesondere Kinderkrippen, Kindergärten) Betreuungseinrichtungen für Kinder und Wissenschaft/Forschung (Sanierungen, Umbauten, Neubauten), Wohnen allgemein mit den Anforderungen mindestens der Honorarzone III] der letzten 10 Jahre, Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2012 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber,
b.) Art der Aufgabenstellung, Art der Durchführung, Erfahrung mit Fördermittel, Leistungsumfang, Größenordnung
Architekten und Ingenieure; Bayerische Bauordnung (BayBO) und Bayerisches Baukammerngesetz (BayBauKaG).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
.
Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
.
DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
.
Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRUTS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.