322 Frey LGS - Bayerische Landesgartenschau Freyung 2023 - 322-6070-01 Waldsteig West
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freyung
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: DE-94078
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
322 Frey LGS - Bayerische Landesgartenschau Freyung 2023 - 322-6070-01 Waldsteig West
322 Frey LGS - Bayerische Landesgartenschau Freyung 2023
94078 Freyung
260 m3 Bodenarbeiten
100 to Bodenentsorgung
1325 m2 Wassergebundene Wegedecken erneuern
250 m2 Wassergebundene Wegedecken neu herstellen
13 Stk. Einbau von Wasserleitrinnen aus Stahl
550 m Verlegen und Anschließen einer Druckwasserleitung DN32
55 m Einbau eines Teilsickerrohres
13 m Einbau von Mauerscheiben mit Geländer
2 Stk. Einbau von Betonfertigteilsitzelementen
2 Stk. Baumpflanzungen inkl. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
425 m2 Wiesenfläche inkl. Fertigstellungs- und Entwicklungspflege
Zusatzinformationen werden ausschließlich im Projektsafe der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt. Der Bieter ist verantwortlich sich eigenständig über Neuigkeiten und Änderungen zu informieren.
Angebot können nur noch elektronisch über die Plattform www.deutsche-evergabe.de abgegeben werden.
Schriftliche Angebote sind NICHT zugelassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
322 Frey LGS - Bayerische Landesgartenschau Freyung 2023 - 322-6070-01 Waldsteig West
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuenmarkt
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 95339
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe, Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.