EC 2022 - Temporäre Anlage von Bürocontainern in zwei Bauabschnitten - Büromobiliar Referenznummer der Bekanntmachung: EC 01.7
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
EC 2022 - Temporäre Anlage von Bürocontainern in zwei Bauabschnitten - Büromobiliar
Vertragsgegenstand ist die Ausstattung einer temporären Anlage von Bürocontainern mit Büromöbeln
München
Gegenstand dieses Auftrags ist die Lieferung von Möbeln zur Ausstattung der Büroräume in einem temporären Bürogebäude. Leistungsumfang ist das Liefern der Produkte ohne Montage bis zur Bordsteinkante inklusive abladen.
Der Leistungsort befindet sich im Olympiapark München.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neunkirchen
NUTS-Code: DEC03 Neunkirchen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die in Abschnitt III. genannten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind nur zu machen bzw. vorzulegen, falls der Bieter nicht präqualifiziert ist.
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen
Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/