Anpassung und Sanierung Bestand - Gebäude FM 17A + 17B (ASB FM17A+B) - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8, Lph. 2-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: BR-2022-0016
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80335
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.br.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anpassung und Sanierung Bestand - Gebäude FM 17A + 17B (ASB FM17A+B) - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8, Lph. 2-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Anpassung und Sanierung der Bestandsgebäude FM 17A und FM (ASB) in München Freimann - Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8, Lph. 2-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Bayerischer Rundfunk A.d.ö.R. Rundfunkplatz 1 80335 München
- Aufgabenstellung
Der Bayerische Rundfunk (BR) plant unter dem Begriff "Anpassung und Sanierung im Bestand" im Laufe der nächsten Jahre Sanierungsmaßnahmen der Bestandsgebäude. Die am Standort Freimann verfügbaren Büroflächen sind auch bei deutlicher Reduzierung des gesamten Büroflächenbedarfes auf absehbare Zeit nicht ausreichend.
Der BR ist Eigentümer der Gebäude, die bis Ende 2021 vermietet waren. Um beide Häuser für eine langfristige Nutzung tauglich zu machen, sind eine Reihe von Sanierungs- bzw. Anpassungsmaßnahmen erforderlich. Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen sind nicht im Zusammenhang einer Kernsanierung zu sehen. Das Ziel ist die funktionale, termin- und kostenoptimierte Ertüchtigung und Anpassung der Bestandsgebäude.
Die Elektro-Infrastruktur - sowohl starkstrom- als auch schwachstromseitig - ist sanierungsbedürftig. Es besteht zudem Sanierungsbedarf hinsichtlich der Bereiche Heizung-Lüftung-Sanitär (Rohrleitungen Sanitär, Armaturen, Pumpen, Keramiken, Kompensatoren, Heizkörper etc.). Des Weiteren werden Anpassungen unter der Zielvorstellung einer Neuevaluierung der Flächenplanung einhergehend mit notwendigen Modernisierungsmaßnahmen angestrebt.
Aufgrund der langjährigen Nutzungsdauer der Gebäude sind Bodenbeläge und Wandanstriche zu erneuern und die Metalldecken zu reinigen. Die Umnutzung der Räume sowie der Einbau von Elektroverteilungen und -trassen dürften zu Änderungen der Raumzuschnitte führen. Daher sind auch Trockenbauarbeiten und Anpassungen der Metalldecken erforderlich. Weiterhin sollen im Zuge der Flächenplanung für die künftige Nutzung des Standortes Freimann die Verortung und Raumanforderungen der Abteilungen und Redaktionen neu evaluiert werden. Überlegungen zur Flächenplanung liegen für beide Gebäude bereits vor.
- Bauabschnitte
Die Sanierungsmaßnahme ist gegliedert in zwei hinsichtlich der Ausführungsphase zeitlich versetzte Bauabschnitte. Zunächst erfolgt die Sanierung von Haus 17B im Zuge von Bauabschnitt I. Nach abschließender Fertigstellung und Umzug erfolgt der Start von Bauabschnitt II, der Sanierung von Haus 17A. Die beiden zu sanierenden Bestandsgebäude sind über eine Brücke miteinander verbunden und somit räumlich nicht voneinander separiert.
- Kosten
Der maximale Finanzierungsrahmen beträgt 7,547 Mio. EUR (netto) / 8,981 Mio. EUR brutto (Kgr. 200-700). Die Einhaltung dieses Budgets im Sinne einer Kostenobergrenze ist eine zentrale Aufgabe der Projektplanung und der späteren Projektdurchführung.
- Termine Bauababschnitt I / Haus 17B
Nach bisherigem Stand sind folgende Terminziele für Bauabschnitt I / Haus 17B vorgesehen:
Start Vorentwurfsplanung: Juli 2022
Start Entwurfsplanung: Oktober 2022
Start Ausführungsplanung: Januar 2023
Baubeginn: April 2023
Fertigstellung: Dezember 2023
- Termine Bauababschnitt II / Haus 17A
Nach bisherigem Stand sind folgende Terminziele für Bauabschnitt I / Haus 17B vorgesehen:
Start Vorentwurfsplanung: Juli 2022
Start Entwurfsplanung: Dezember 2022
Start Genehmigungsplanung: März 2023
Start Ausführungsplanung: Juli 2023
Baubeginn: Januar 2024
Fertigstellung: Dezember 2024
- Ablaufkoordination
Es bedarf der Beachtung der teilweise parallel verlaufenden Planungs- und Ausführungsphase. Zudem ist für Bauabschnitt aufgrund der ggfs. notwendigen Berücksichtigung von brandschutztechnischen Aspekten eine Genehmigungsplanung vorgesehen. Weitere Eckdaten sind dem Grobterminplan der Vergabeunterlage L1 - Projektinformation zu entnehmen.
- angestrebte Auftragsvergabe
Für die beschriebene Sanierungsmaßnahme sind die Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8, Lph. 2-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI zu vergeben. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe für Bauabschnitt I die Leistungsphasen 2 + 3 (Vor- und Entwurfsplanung), für Bauabschnitt II die Leistungsphasen 2-4 (Vor-, Entwurfs- und Genehmigungsplanung) gemäß § 55 HOAI beauftragt werden. Zu Optionen vgl. Ziffer II.2.11).
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2019 bis 2021 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
- Jahresmittel ? [Betrag gelöscht] EUR/a (5 Punkte)
- Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ? [Betrag gelöscht] EUR/a (4 Punkte)
- Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ? [Betrag gelöscht] EUR/a (3 Punkte)
- Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ? [Betrag gelöscht] EUR/a (2 Punkte)
- Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ? [Betrag gelöscht] EUR/a (1 Punkt)
- Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a (0 Punkte)
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2019 bis 2021 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in Führungskräfte, Architekten/Ingenieure, sonstige technische Mitarbeiter (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Die zu vergebenden Punkte für technische Mitarbeiter (Ingenieure, Meister, Techniker u. ä.) werden wie folgt abgestuft:
- durchschnittlich ? 8 technische Mitarbeiter (5 Punkte)
- durchschnittlich < 8 und ? 5 technische Mitarbeiter (2,5 Punkte)
- durchschnittlich < 6 technische Mitarbeiter (0 Punkte)
3. Beleg der Einhalt von Normen der Qualitätssicherung (in Anlehnung an § 46 VgV in Verbindung mit § 49 VgV).
Der Bewerber ist nach DIN 14675 und hierbei mindestens nach den Phasen 6.1 und 6.2 zertifiziert oder verfügt über eine gleichwertige Bescheinigung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
4. Darstellung von maximal drei Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren ab 1. Januar 2012 und dem Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i.
V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). DEUTLICHER HINWEIS: Referenzprojekte, die vor 2012 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl hat jedes der geforderten Referenzprojekte folgende Anforderungen zu erfüllen:
- Das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Sanierungsmaßnahme.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
- Bei dem Referenzprojekt wurde die Neuerstellung oder die Änderung eines Brandschutzkonzepts notwendig.
| ja: 2 Punkte, nein: 0 Punkte
- Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 440 + 450 + 460 +480 ? 2,0 Mio. EUR brutto.
| max. 5 Punkte interpoliert
- Durch den Bewerber wurden mindestens die Anlagengruppen 4, 5, 6 und 8 gemäß § 53 HOAI erbracht.
| max. 3 Punkte anteilig
- Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 gemäß § 55 HOAI erbracht.
| max. 5 Punkte anteilig
- Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
| ja: 5 Punkte, nein: 0 Punkte
Folgende Angaben sind neben der Beantwortung der abgefragten Kriterien bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
- Projektgegenstand
- verantwortlicher Projektleiter
- Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon- und Faxnummer)
- Leistungszeitraum (von - bis)
Es können maximal 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beträgt 105 Punkte (max. 5 Punkte für Gesamtumsatz + max. 5 Punkte für Mitarbeiterzahl + max. 5 Punkte für Zertifizierung + 3 x max. 30 Punkte für Referenzprojekte).
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Die Wertungssystematik ist Vergabeunterlage E - Kriterienkatalog zu entnehmen.
Bauababschnitt I / Haus 17B
Leistungsphasen 5-9 gemäß § 55 HOAI (Leistungsphase 4 nicht relevant)
- Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 5-9 gemäß § 55 HOAI
- ggf. besondere Leistungen gemäß Anlage 15 HOAI
Bauababschnitt II / Haus 17A
Leistungsphasen 5-9 gemäß § 55 HOAI
- Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 5-9 gemäß § 55 HOAI
- ggf. besondere Leistungen gemäß Anlage 15 HOAI
Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder besonderen Leistungen ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil) (soweit zutreffend)
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur oder Meister zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV)
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
9.) Erklärung, dass die gesetzlichen Anforderungen nach § 7 Abs. 3 Allgemeines Gleichstellungsgesetz i. V. m. § 7 Abs. 1 und § 1 Allgemeines Gleichstellungsgesetz sowie nach § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden
10.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf den vorstehenden Punkt 9.): Erklärung, dass die vorgenannten gesetzlichen Anforderungen unter entsprechendem Bezug auf Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes erfüllt werden.
11.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
12.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
1.) Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren von 2019 bis 2021 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswerts (= Kosten der Kgr. 400, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
2.) Benennung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV).
3.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen Qualitätsmanagementsystems (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV).
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" oder "Meister" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entsprich und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber bedient sich eines Verfahrensbetreuers zur operativ-technischen Durchführung des Vergabeverfahrens: HITZLER INGENIEURE - Hitzler Ingenieur e.K., München.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Die unter Ziffer II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) und Mitwirken bei der Erstellung eines Verwendungsnachweises in der Lph. 8 sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind vorrangig über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der jeweiligen Frist veröffentlicht. Nach Fristablauf eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch beantwortet, wenn sie Defizite oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen aufdecken und insoweit eine sachliche Klarstellung bzw. Korrektur herbeizuführen ist. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der jeweiligen Frist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die jeweilige Frist auch noch innerhalb der vorgenannten 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gemäß Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y54YYMS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die ausschreibende Stelle weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag vor der Vergabekammer nur zulässig ist, soweit der Antragsteller
- den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach §134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- den Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, stellt.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. §134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Auf die Regelungen in §§160, 161 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.