Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Nonnenwaldstraße in Penzberg, TGA-Planungsleistungen, Anlagengruppen 1 bis 3 einschl. 8 (anteilig), Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 81441-2020
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Penzberg
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 82377
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.penzberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Nonnenwaldstraße in Penzberg, TGA-Planungsleistungen, Anlagengruppen 1 bis 3 einschl. 8 (anteilig), Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI
Die Stadt Penzberg beabsichtigt auf dem Grundstück zwischen Sportplatz und der Nonnenwaldstraße (Müllerholz) eine Kindertageseinrichtung zu errichten. Die Einrichtung wird von einem Träger mit der Verwaltung im Haus geführt. Das Kinderhaus wird ein integratives Betreuungsangebot anbieten. Für den Neubau der Kindertageseinrichtung wurden in diesem Verfahren die Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung, Anlagengruppen 1 bis 3 einschl. 8 (anteilig) (HLS) gem. § 53 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI vergeben.
Die Stadt Penzberg beabsichtigt auf dem Grundstück zwischen Sportplatz und der Nonnenwaldstraße (Müllerholz) eine Kindertageseinrichtung zu errichten. Die Einrichtung wird von einem Träger mit der Verwaltung im Haus geführt. Das Kinderhaus wird ein integratives Betreuungsangebot anbieten. Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans wird eine bewaldete Teilfläche des sogenannten „Müllerholz“ als Teil der Grünen Mitte der Stadt Penzberg in eine Baufläche für den Gemeinbedarf umgewandelt. Der Standort verfügt über ein Flächenpotential für mehrere städtische Einrichtungen. Dies ist als zukünftige Bevorratungs- und Entwicklungsfläche anzusehen. Eine flächensparende Konzeption der Gebäude wird angestrebt. Für den Neubau der Kindertageseinrichtung wurden in diesem Verfahren die Planungsleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA), Anlagengruppen 1 bis 3 einschl. 8 (anteilig) gem. § 53 Abs. 2 HOAI, Leistungsphasen 1 bis einschl. 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI, vergeben.
Der Auftrag umfasst die Grundleistungen der TGA-Planung gemäß § 55 Abs. 3 HOAI der Leistungsphase 1 bis einschließlich 9 in Anlehnung an Anlage 15.1 HOAI. Zudem sind bestimmte Besondere Leistungen auftragsgegenständlich.
Es ist folgende stufenweise Beauftragung vorgesehen:
1. Stufe: Grundlagenermittlung, Vorplanung (Leistungsphasen 1 und 2 gem. § 55 Abs. 1 HOAI),
2. Stufe: Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Leistungsphasen 3 und 4 gem. § 55 Abs. 1 HOAI),
3. Stufe: Ausführungsplanung (Leistungsphasen 5 gem. § 55 Abs. 1 HOAI),
4. Stufe: Vorbereitung der Vergabe und Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphasen 6 und 7 gem. § 55 Abs. 1 HOAI),
5. Stufe: Objektüberwachung und Objektbetreuung (Leistungsphasen 8 und 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI).
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der ersten Stufe. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Nonnenwaldstraße in Penzberg, TGA-Planungsleistungen, Anlagengruppen 1 bis 3 einschl. 8 (anteilig), Leistungsphasen 1 bis 9 gem. § 55 Abs. 1 HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden.
Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]