GKEN - Neubau Gymnasium und Sporthalle Kirchheim - LV 107.04 Fassade Gymnasium
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchheim-heimstetten.de
Abschnitt II: Gegenstand
GKEN - Neubau Gymnasium und Sporthalle Kirchheim - LV 107.04 Fassade Gymnasium
- ca. 650 m² hinterlüftete Faserzementfassadenbekleidung
- ca. 65 m² hinterlüftete Metallkassettenfassadenbekleidung
- ca. 135 m² hinterlüftete Metall-Wetterschutzlamellen-Fassadenbekleidung
- ca. 2800 m² hinterlüftete Fassadenbekleidung aus Holzverbretterung
Heimstettner Str., 85551 Kirchheim bei München
- ca. 650 m² hinterlüftete Faserzementfassadenbekleidung
- ca. 65 m² hinterlüftete Metallkassettenfassadenbekleidung
- ca. 135 m² hinterlüftete Metall-Wetterschutzlamellen-Fassadenbekleidung
- ca. 2800 m² hinterlüftete Fassadenbekleidung aus Holzverbretterung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
hinterlüftete Fassade
Ort: Falkensteiner Straße 50
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 08529
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de