ZV - Wohnbau Stadt Coburg GmbH - Junges Wohnen Heiligkreuzstraße - Ingenieurleistungen Fachplanung Tragwerk Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2021/001056
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV - Wohnbau Stadt Coburg GmbH - Junges Wohnen Heiligkreuzstraße - Ingenieurleistungen Fachplanung Tragwerk
Ingenieurleistungen Fachplanung Tragwerk
Heligkreuzstraße 24/26 in 96450 Coburg
Umbau und Erweiterung des Gebäudes Heiligkreuzstr. 24/26 zu einem Wohngebäude für junge Menschen (Junges Leben) Das Grundstück liegt am Übergang zwischen der dicht bebauten Altstadt Coburgs und der offenen Bebauung der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts. Der geplante Neubau entlang der Heiligkreuzstraße schließt die Lücke zwischen dem Bestandsgebäude der Wohnbau Stadt Coburg und dem Mahngericht, so dass sich eine geschlossene Bebauung bildet. Das neue Gebäude für junge Bewohner schließt 3-geschossig an die Nachbarbebauung rechts und links an. Zum Bestandsbau der WSCO ist im EG eine Erschließungsfuge ausgebildet, die einerseits die überdachte, großzügige Eingangssituation für den Bestand und den Neubau bildet, andererseits als Eingang zur Durchquerung des Grundstücks einlädt, sowie die Zufahrt für das Schalthaus und die drei Parklätze gewährleistet. Ab dem 3.OG löst sich der Neubau von den Nachbarhäusern und bildet durch das freistehende, 2-geschossige "Penthouse" Fugen zum Altbau und zum Mahngericht. So erscheint die neue Bebauung differenzierter und kleinteiliger und bezieht sich auf die belebte Struktur der Altstadt. Im hinteren Bereich des Grundstücks ist der Fahrradabstellplatz mit Werkstatt, Müllplatz und überdachtem Außenbereich so angeordnet, dass sie das Grundstück gliedert und vom Gelände der SÜC abschirmt. Das komplette Haus funktioniert auf Basis des "Third Place Living": Tätigkeiten des Alltags (Kochen, Essen, Waschen, Lernen, Sport, Feiern) werden ausgelagert und so zu Knotenpunkten für eine aktive Hausgemeinschaft. Die privaten Räume werden als Rückzugsort auf ein Minimum reduziert. Der Altbau und der Neubau funktionieren als ein Haus. Im verglasten Erdgeschoss befinden sich die öffentlichen und halböffentlichen Gemeinschaftsfunktionen. Im Neubau gibt es ein öffentliches Café als Quartierstreff, Fitnessräume und co-working-Flächen, die sich zum Garten öffnen. Die gesamte Fläche kann zusammengeschaltet werden, z.B. für Ausstellungen, Vorträge und zum Feiern. Im Bestandsbau liegt der "Empfang" mit Verleihtheke, Information und Verwaltungsbüro, sowie die ruhigeren Bereiche wie Bibliothek mit Lese-, Lernbereich. In den Obergeschossen befinden sich die privaten Wohnbereiche. Nach Süd-Westen sind die minimierten Privatzimmer mit eigenem Balkon angeordnet, im Nord-Osten der zweigeschossige, großzügige Gemeinschafts-Aufenthaltsbereich. Im Zwischenbereich liegen als Filterzone die dienenden Funktionen der Bäder, Küchen und Erschließung. Über zwei Geschosse bilden jeweils drei Privatzimmer eine Wohngemeinschaft, die mit einer Treppe verbunden sind. Drei dieser Einheiten liegen nebeneinander und können durch mobile Wände zu Clustergemeinschafen verbunden werden > das atmende Haus. Im abgeknickten Bereich liegt ein Abstellraum, als Kellerersatzfläche. Daneben ist der Gästebereich in Form eines Kapsel-Hostel-Zimmers angeordnet. In der Fuge zum Bestand (nahe Aufzug) befinden sich die beiden rollstuhlgerechten Wohnungen mit tieferen Balkonen. Insgesamt gibt es im Neubau sechs 6-Zi-Maisonettewohnungen und zwei rollstuhlgerechte 2-Zi-Wohnungen mit insgesamt 40 Zimmern und zwei Gästezimmern. Die Wohnbau-Struktur des Bestandsgebäudes wird wieder hergestellt. Hier befinden sich konventionellere 2-Zi- und 3-Zi-Wohnungen, die sich jeweils ein Bad und eine Kochzeile teilen. Pro Etage gibt es drei 2-Zi- und eine 3-Zi-Wohnung. Insgesamt sind es 45 Zimmer. Im "Seitenflügel" zentral neben dem Treppenhaus/Aufzug sind Gemeinschafts- und die Waschküche untergebracht. Terminplanung: Baubeginn: 09/2022 Fertigstellung: 09/2024 Fachplanung Tragwerk (LPH 1-6 HOAI) Honorarzone III Anrechenbare Kosten (jeweils netto): KG 300 Baukonstruktion: 55 % = 2.915.000,00 € KG 400 Technische Anlagen: 10 % = 200.000,00 € Stufenweise Beauftragung: Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen abzurufen (Stufe 2: LPH 4 HOAI; Stufe 3: LPH 5-6 HOAI)
Stufenweise Beauftragung: Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen abzurufen (Stufe 2: LPH 4 HOAI; Stufe 3: LPH 5-6 HOAI)
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
Wohnbau Stadt Coburg GmbH
Mauer 12
96450 Coburg
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ZV - Wohnbau Stadt Coburg GmbH - Junges Wohnen Heiligkreuzstraße - Ingenieurleistungen Fachplanung Tragwerk
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Haßfurt
NUTS-Code: DE267 Haßberge
Postleitzahl: 97437
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim Betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm