Rohbau - V_017_750441_05 - NV01 Referenznummer der Bekanntmachung: V_017_750441_05
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rohbau - V_017_750441_05 - NV01
Rohbau - V_017_750441_05 - Nachtrag 1
Nobelstraße, 70569 Stuttgart
* Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle:
Leistungsbeginn 06.12.2021; Leistungsende 04.11.2022
* Beschreibung der Beschaffung:
Erdarbeiten Baugrubenaushub: ca. 4.350m³
Grundleitungen und Drainage: ca. 940m
Betonbauarbeiten:
- Fundamente: ca. 500m³
- Bodenplatte: ca. 700m³
- Wände: ca. 1810 m³
- Stützen: ca. 75m³
- Decken: ca. 3350m³
Schalungsarbeiten:
- Fundamente: ca. 900m²
- Wände: ca. 12.700m²
- Stützen: ca. 1030m²
- Decken: ca. 9550m²
Treppenläufe Fertigteil: 20 Stk.
Maurerarbeiten:
- 440m²
EFRE
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V_017_750441_05_Rohbau - NV01
Ort: Schleusingen
NUTS-Code: DEG0E Hildburghausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nobelstraße, 70569 Stuttgart
Erdarbeiten Baugrubenaushub: ca. 4.350m³ Grundleitungen und Drainage: ca. 940m Betonbauarbeiten: - Fundamente: ca. 500m³ - Bodenplatte: ca. 700m³ - Wände: ca. 1810 m³ - Stützen: ca. 75m³ - Decken: ca. 3350m³ Schalungsarbeiten: - Fundamente: ca. 900m² - Wände: ca. 12.700m² - Stützen: ca. 1030m² - Decken: ca. 9550m² Treppenläufe Fertigteil: 20 Stk. Maurerarbeiten: - 440m²
Ort: Schleusingen
NUTS-Code: DEG0E Hildburghausen
Land: Deutschland
- Entfall Position Transport + Entsorgung Bodenaushub ZO - 1.800 t
- Mehrmenge über 110 % der Pos. Transport+ Deponiegebühr Bodenaushub ZO mit Z1 .1 + 1.800 t
Das Vorkommen von Boden mit den unterschiedlichen Verwertungsklassen ZO und Z1 .1 in der Baugrube ist derart heterogen, dass eine eindeutige Abgrenzung und Zuordnung im Rahmen der Aushubarbeiten nicht möglich ist. Zur eindeutigen Deklaration für die Verwertung ZO müssten Haufwerke zur Beprobung und Analyse zwischengelagert werden, damit der Boden der Verwertungsklasse ZO zugeordnet werden kann.Der Aushub mit Zwischenlagerung und Analyse ist jedoch deutlich aufwändiger und teurer, so dass die direkte Abfuhr und Verwertung nach der Klasse Z1 .1 wirtschaftlicher ist. Hierdurch entstehen Mehrmengen in der Position "Transport+Deponiegebühr ZO mit Z1 .1" sowie ein geänderter Einheitspreis bei Mengen über 110 %. Dafür entfällt die Position "Transport+ Entsorgung ZO".