Kornhaus Kempten – Umbau, Modernisierung und Instandsetzung Großer Kornhausplatz 1, 87439 Kempten (Allgäu) - Innenputz
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempten (Allgäu)
NUTS-Code: DE273 Kempten (Allgäu), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kempten.de
Adresse des Beschafferprofils: www.kempten.de/offentliche-ausschreibungen-907.html
Abschnitt II: Gegenstand
Kornhaus Kempten – Umbau, Modernisierung und Instandsetzung Großer Kornhausplatz 1, 87439 Kempten (Allgäu) - Innenputz
Innenputzarbeiten im bestehenden Gebäude (Kulturdenkmal) nach DIN 18340
Kempten (Allgäu)
Innenputzarbeiten im bestehenden Gebäude (Kulturdenkmal) nach DIN 18340
• ca. 360 m² Putz abbrechen
• ca. 150 m² Bestandsputz bzw. Altanstrich entfernen
• ca. 340 m² Sanierputz an Aussenwand
• ca. 900 m² Ausbesserungen Wand Kalk-Gips-Putz
• ca. 1.600 m² Ausbesserungen Wand Kalk-Putz
• ca. 600 m² Wand Kalkzement-Putz
• ca. 400 m² Wand Kalkputzmörtel
• Verputzen Unterzüge, Stützen, Leibungen
• ca. 2.000 m Schlitze schließen Kalkputz gefilzt
• ca. 250 m Schlitze schließen Kalkgipsputz
• ca. 1.750 m Schlitze schließen Kalkputz gerieben
Für Bauteile mit technischen Mindestanforderung (Brandschutz, Schallschutz etc.) sind Prüfzeugnisse und Errichterbescheinigungen vorzulegen.
Die Ausführung der Arbeiten erstreckt sich voraussichtlich über 15 Monate.
Wegen komplexer Abhängigkeiten kann eine kontinuierliche Abwicklung nicht vorausgesetzt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=238157
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=238157
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=238157
Für Bauteile mit technischen Mindestanforderung (Brandschutz, Schallschutz etc.) sind Prüfzeugnisse und Errichterbescheinigungen vorzulegen.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=238157
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Kempten (Allgäu)
Bauverwaltungs- und Bauordnungsamt – Vergabestelle
Kronenstraße 8
87435 Kempten (Allgäu)
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Hinweise:
Fragen zu den Vergabeunterlagen richten Sie bitte ausschließlich bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de an die Vergabestelle. Verwenden Sie hierzu bitte den unverschlüsselten Bereich Bieterfragen-/mitteilungen.
Die Angebote sind mit den ggf. geforderten Nachweisen Erklärungen und Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der Vergabeplattform www.staatsanzeiger-eservices.de einzureichen.
Bei Fragen zur kostenlosen Registrierung auf der Vergabeplattform oder zur elektronischen Einreichung der Angebote über die Vergabeplattform steht die Hotline des Staatsanzeigers eServices gerne zur Verfügung:
Tel.: +498929014242
E-Mail: [gelöscht].
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ort: München
Land: Deutschland
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Land: Deutschland