Neubau einer Zentralküche in Pfaffenhofen a. d. Ilm (ZK-PFA) – Leistungen der Generalplanung, Lph. 1–9 gemäß Leistungsbildern der HOAI bzw. Heft 17 AHO
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfaffenhofen a. d. Ilm
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.ilmtalkliniken.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av17b8d0
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Zentralküche in Pfaffenhofen a. d. Ilm (ZK-PFA) – Leistungen der Generalplanung, Lph. 1–9 gemäß Leistungsbildern der HOAI bzw. Heft 17 AHO
Die Ilmtalklinik gGmbH plant den Neubau einer Zentralküche nach dem Produktionssystem Cook & Chill. Die Zentralküche löst die bestehende Klinikküche ab. Als solche übernimmt sie auch zukünftig sowohl die Versorgung der eigenen klinischen Einrichtungen als auch die Belieferung weiterer Abnehmer mit Schwerpunkt auf dem Stadt- und Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm – bislang zwei Kliniken sowie Kindergärten und Kindertagesstätten. Hierzu sind Leistungen der Generalplanung, Lph. 1–9 gemäß Leistungsbildern der HOAI bzw. Heft 17 AHO zu vergeben.
Planstraße im Gewerbegebiet an der Posthofstraße
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
— Aufgabenstellung
Die Ilmtalklinik gGmbH plant den Neubau einer Zentralküche nach dem Produktionssystem Cook & Chill. Die Zentralküche löst die bestehende Klinikküche ab. Als solche übernimmt sie auch zukünftig sowohl die Versorgung der eigenen klinischen Einrichtungen als auch die Belieferung weiterer Abnehmer mit Schwerpunkt auf dem Stadt- und Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm – bislang zwei Kliniken sowie Kindergärten und Kindertagesstätten.
Der Auftraggeber ließ im Vorfeld eine Machbarkeitsstudie erstellen. Die dort niedergelegten Überlegungen gingen von maximal 500 BKT (tablettiert) und 4.000 Mittagessen in Großgebinden jeweils in Kaltauslieferung aus, mit denen 4.500 Essensteilnehmer zu versorgen wären. Der geschätzte Flächenbedarf betrug hierbei ca. 2.300 qm an Nettogrundfläche, davon ebenerdig ca. 1.500 qm.
Die Beschlussgremien haben sich angesichts der aktuellen außerklinischen Nachfragesituation dazu entschieden, die Produktionskapazitäten des Neubaus zunächst auf 400 BKT (tablettiert) und 1.750 Mittagessen in Großgebinden jeweils in Kaltauslieferung auszulegen. Hierbei wird von 2.150 Essensteilnehmern ausgegangen. Es wird jedoch damit gerechnet, dass die Nachfrage – etwa seitens Schulen und Altenpflegeeinrichtungen aus dem Stadt- und Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm – nach Inbetriebnahme der Zentralküche anziehen wird und die Kapazitäten der Zentralküche zur Erschließung zusätzlicher Abnehmerkreise aufgestockt werden müssen.
Die flexible Anpassung bis hin zu den maximalen Kapazitätsanforderungen ist deshalb von vornherein bei der Planung der Zentralküche zu berücksichtigen. Die Aufstockung der Kapazitäten erfolgt hierbei über die Umorganisation der Abläufe und der Platzreserven. Eine bauliche Erweiterung ist ausdrücklich nicht vorgesehen.
— Standort
Die Zentralküche soll am nordwestlichen Ende des neu zu erschließenden „Gewerbegebiets an der Posthofstraße“ in Nachbarschaft zur Ilmtalklinik Pfaffenhofen entstehen. Da die Zeichenzahl in diesem Textfeld limitiert ist, finden sich weitere Ausführungen zum Standort sowie dazugehöriges Karten- und Analysematerial in den Vergabeunterlagen.
— Kosten
Der als Ergebnis der Vorstudie veranschlagte Kostenrahmen für den Neubau der Zentralküche beträgt rund 11,08 Mio. EUR brutto (Kgr. 300–700). Die hierbei zugrunde liegende Grobkostenherleitung stammt aus März 2021.
— Termine
Nach bisherigem Stand sind folgende Terminziele vorgesehen:
– Planer-Kick-off: Juni 2022
– Einreichung des Bauantrags: September 2022
– Baubeginn: Mai 2023
– Inbetriebnahme: Mai 2024
— angestrebte Auftragsvergabe
Für den beschriebenen Neubau der Zentralküche in Pfaffenhofen a. d. Ilm sind Leistungen der Generalplanung, Lph. 1–9 gemäß Leistungsbildern der HOAI bzw. Heft 17 AHO stufenweise zu vergeben. Hiervon sind folgende Leistungsbilder umfasst:
— Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gemäß §§ 33 ff. HOAI
— Leistungen der Objektplanung Freianlagen gemäß §§ 38 ff. HOAI
— Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
— Leistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 gemäß §§ 53 ff. HOAI
— Leistungen des Brandschutzes gemäß Kapitel 1.4 des Heftes 17 der Schriftenreihe der AHO
— Leistungen der Bauphysik gemäß Anlage 1 Nr. 1.2.2 zu § 3 Abs. 1 HOAI
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst sollen in der 1. Beauftragungsstufe die jeweiligen Leistungsphasen 1 + 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) für die vorgenannten Planungsdisziplinen beauftragt werden. Die Beauftragung weiterer Leistungsphasen ist optional möglich (vgl. Ziffer II.2.11). Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen je Planungsdisziplin besteht nicht.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2019 bis 2021 (in Anlehnung an § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— Jahresmittel ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (5 Punkte)
— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (4 Punkte)
— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (3 Punkte)
— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (2 Punkte)
— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (1 Punkt)
— Jahresmittel < [Betrag gelöscht] EUR/a (0 Punkte)
2. Angabe der Beschäftigten der letzten drei Jahre von 2019 bis 2021 für das gesamte Büro des Bewerbers, aufgeteilt in Führungskräfte, Architekten/Ingenieure, sonstige technische Mitarbeiter (in Anlehnung an § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV)
Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt abgestuft:
— durchschnittlich ≥ 10 Architekten/Ingenieure und technische Mitarbeiter (5 Punkte)
— durchschnittlich < 10 und ≥ 5 Architekten/Ingenieure und technische Mitarbeiter (2,5 Punkte)
— durchschnittlich < 5 Architekten/Ingenieure und technische Mitarbeiter (0 Punkte)
3. Darstellung von maximal drei Referenzprojekten aus den letzten 10 Jahren ab 1. Januar 2012 und dem Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2), aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (in Anlehnung an § 75 Abs. 5 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). DEUTLICHER HINWEIS: Referenzprojekte, die vor 2012 in Betrieb genommen wurden oder im Fall von Referenzprojekt 1 das Mindestkriterium nicht erfüllen, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Für die Maximalpunktzahl von je 30 Punkten hat jedes der geforderten Referenzprojekte folgende Anforderungen zu erfüllen:
— Das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt.
| ja: 4 Punkte, nein: 0 Punkte
— Für das Referenzprojekt wurden im Rahmen der Anlagengruppe 7 küchentechnische Anlagen beplant und umgesetzt. Hierbei summierten sich die Kosten der Kgr. 471 + 472 auf ≥ 2,0 Mio. EUR brutto. Um die Wertung von Referenzprojekt 1 zu eröffnen, sind hierbei [Betrag gelöscht] EUR brutto als Mindestanforderung vorgegeben. Bei den Referenzprojekten 2 und 3 stellen die [Betrag gelöscht] EUR brutto lediglich die untere Schwelle für die Bepunktung dieses Wertungskriteriums dar.
| max. 6 Punkte interpoliert
— Für das Referenzprojekt wurde im Rahmen der Anlagengruppe 7 Speisenverteiltechnik beplant und umgesetzt.
| ja: 2 Punkte, nein: 0 Punkte
— Für das Referenzprojekt wurden Generalplanerleistungen erbracht, die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI), der Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI), der Technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI – ohne küchentechnische Anlagen der Anlagengruppe 7) sowie der Objektplanung Freianlagen (§§ 38 ff. HOAI) aus einer Hand umfassten.
| max. 6 Punkte in der Zusammensetzung 3 + 1,5 + 1,5
— Durch den Bewerber wurden im Rahmen der Generalplanerleistungen mindestens die Leistungsphasen 2–8 gemäß HOAI erbracht.
| max. 6 Punkte interpoliert
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
| ja: 6 Punkte, nein: 0 Punkte
Folgende Angaben sind neben der Beantwortung der abgefragten Kriterien bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand
— verantwortlicher Projektleiter
— Auftraggeber
— Leistungszeitraum
Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs beträgt 100 Punkte. Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Die Übersicht der Wertungssystematik ist Vergabeunterlage C – Kriterienkatalog zu entnehmen.
Leistungsphasen 3–9 gemäß Leistungsbildern der HOAI (siehe unten):
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 + 4
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 5–7 (Tragwerksplanung: Leistungsphasen 5 + 6)
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8 + 9 (außer Tragwerksplanung)
— ggf. Besondere Leistungen
Leistungsphasen 3–9 gemäß Leistungsbild Heft 17 AHO (Brandschutz)
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphase 3 + 4
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphase 5
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8
— ggf. Besondere Leistungen
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Bezug auf Leistungsbilder der HOAI und der AHO
Objektplanung Gebäude und Innenräume:
— Leistungsphasen gemäß § 34 HOAI
— ggf. Besondere Leistungen gemäß Anlage 10 HOAI
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7:
— Leistungsphasen gemäß § 55 HOAI
— ggf. Besondere Leistungen gemäß Anlage 15 HOAI
Tragwerksplanung:
— Leistungsphasen gemäß § 51 HOAI
— ggf. Besondere Leistungen gemäß Anlage 14 HOAI
Freianlagen:
— Leistungsphasen gemäß § 39 HOAI
— ggf. Besondere Leistungen gemäß Anlage 11 HOAI
Brandschutz:
— Leistungsphasen gemäß Kapitel 1.4 Heft 17 der Schriftenreihe der AHO
— ggf. Besondere Leistungen gemäß Kapitel 1.4 Heft 17 der Schriftenreihe der AHO
Bauphysik:
— Leistungsphasen gemäß Anlage 1 Abs. 1.2.2 zu § 3 Abs. 1 HOAI
— ggf. Besondere Leistungen gemäß Anlage 1 Abs. 1.2.2 zu § 3 Abs. 1 HOAI
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Die Beauftragung der vorgenannten Leistungsphasen bzw. Beauftragungsstufen und/oder Besonderen Leistungen je Planungsdisziplin ist optional möglich, ohne dass ein Rechtsanspruch darauf besteht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert ausschließlich elektronisch, vorrangig über die unter 1.3) genannte Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (zusätzliche Angabe zum jeweiligen Leistungsanteil)
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Architekt und/oder Ingenieur zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1, Abs. 2 VgV)
4) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz.
8.) Erklärung, dass die gesetzlichen Anforderungen nach § 7 Abs. 3 Allgemeines Gleichstellungsgesetz i. V. m. § 7 Abs. 1 und § 1 Allgemeines Gleichstellungsgesetz sowie nach § 3 Abs. 1 Entgelttransparenzgesetz erfüllt werden
8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
9.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf den vorstehenden Punkt 8.): Erklärung, dass die vorgenannten gesetzlichen Anforderungen unter entsprechendem Bezug auf Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes erfüllt werden.
9.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (Unteraufträge gemäß § 36 VgV i. V. m. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
10.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV
Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten fünf Jahren von 2017 bis 2021 erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswerts (= Kosten der Kgr. 200–700, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung "Architekt" oder "Ingenieur" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, die über einen Befähigungsnachweis für Tätigkeiten auf dem Gebiet der Architektur verfügen, der in Richtlinie 85/384/EWG (Architektenrichtlinie) aufgeführt ist, oder deren Anerkennung nach Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist und der Berufsträger durch Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure auch über die Bauvorlageberechtigung verfügt. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 1, Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter Ziffer II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) und Mitwirken bei der Erstellung eines Verwendungsnachweises in der Lph. 8 sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bieter ist nur ein Angebot zulässig. Mehrfachangebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachangebote gelten auch mehrere Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannte Vergabeplattform. Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots. Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform online zum Download zur Verfügung.
Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind vorrangig über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist veröffentlicht. Nach Fristablauf eingegangene Fragen bzw. Anmerkungen werden nur noch beantwortet, wenn sie Defizite oder Unklarheiten der Vergabeunterlagen aufdecken und insoweit eine sachliche Klarstellung bzw. Korrektur herbeizuführen ist. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis zum Ablauf der Frist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, den Schlusstermin auch noch innerhalb der vorgenannten 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gemäß Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. des Bieters / der Bietergemeinschaft gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1–4 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).