22 E 014 - Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büchern mit Medienbearbeitung und Neuerscheinungsinformationsdienst Referenznummer der Bekanntmachung: 22 E 014
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
22 E 014 - Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Büchern mit Medienbearbeitung und Neuerscheinungsinformationsdienst
Lektorats- und Katalogdatenservice für Neuerscheinungen (aus den rund 100.000 jährlichen Neuerscheinungen am deutschen Buch- und Medienmarkt werden bibliotheksrelevante Titel herausgefiltert), sowie Lieferung und ausleihfertige Bearbeitung (Folierung, Signierung, etc.) der Medien; digitale Bestellmöglichkeit, Verwendung von umweltfreundlichen Materialien (z. B. bei der Folierung)
Hauptort der Ausführung:
Stadt Regensburg, Abteilung Stadtbücherei, Thon-Dittmer-Palais, Haidplatz 8, 93047 Regensburg
Lektorats- und Katalogdatenservice für Neuerscheinungen (aus den rund 100.000 jährlichen Neuerscheinungen am deutschen Buch- und Medienmarkt werden bibliotheksrelevante Titel herausgefiltert), sowie Lieferung und ausleihfertige Bearbeitung (Folierung, Signierung, etc.) der Medien; digitale Bestellmöglichkeit, Verwendung von umweltfreundlichen Materialien (z. B. bei der Folierung)
Die Rahmenvereinbarung beginnt am 01.04.2022 und läuft zunächst fest bis 31.03.2023. Sie verlängert sich automatisch um ein Jahr, sofern nicht einer der Vertragspartner der Verlängerung bis vier Monate vor dem jeweiligen Ende der Laufzeit der weiteren Verlängerung widerspricht. Der Vertrag endet spätestens nach vier Jahren zum 31.03.2026.
geschätzte Abrufsumme: 1.360.000 € brutto (für die gesamte Vertragslaufzeit)
maximale Abrufsumme: 2.000.000 € brutto (für die gesamte Vertragslaufzeit)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss gegeben sein, § 44 VgV.
Für die Erfüllung der Eignungskriterien ist grundsätzlich mit dem Angebot das Formblatt L124 Eigenerklärungen zur Eignung (Vergabehandbuch Bayern) oder die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE, § 50 VgV) einzureichen.
Auf Verlangen sind die Nachweise zu den Eigenerklärungen gemäß § 56 Abs. 2 und 4 VgV innerhalb einer angemessenen Frist vorzulegen.
Weitere Eignungsanforderungen siehe unter den Punkten III.1.2), III.1.3), III.2.1) und III.2.3).
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Für Bietergemeinschaften gelten die §§ 43 und 47 Abs. 4 VgV.
Bietergemeinschaften haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder und ein bevollmächtigter Vertreter (= Ansprechpartner während des gesamten Verfahrens) zu benennen sind und die von allen Mitgliedern rechtsverbindlich zu unterschreiben ist (Formblatt L234).
Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft muss eine eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) abgeben.
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter bzw. als Mitglied mehrerer Bietergemeinschaften ein Angebot abzugeben.
Bietergemeinschaften von Unternehmen, die in potentiellem Wettbewerb miteinander stehen, müssen auf Verlangen eine kartellrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung abgeben.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Änderungen z. B. bei der Zusammensetzung einer BG sofort anzuzeigen.
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Bei Nachunternehmerleistungen (§ 36 VgV) ist mit dem Angebot anzugeben, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (Formblatt L235).
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Sofern für die von einem Unterauftragnehmer zu erbringende Teilleistung der Bieter selbst nicht geeignet ist, liegt ein Fall der Eignungsleihe hinsichtlich der technischen oder beruflichen Leistungsfähigkeit vor, § 47 VgV.
In diesem Fall sind die Namen der Unternehmen und die Leistungen/Kapazitäten, die von diesen Unternehmen in Anspruch genommen werden sollen, zu benennen (Formblatt L235).
Außerdem sind mit dem Angebot die unterschriebene Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt L236) und deren eigene Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt L124) abzugeben.
Auf Verlangen sind auch hier die entsprechenden Nachweise speziell für die in Anspruch genommene Eignung vorzulegen.
aktuelle Zertifizierung eines unabhängigen Institutes für den CO2-neutralen Versand/Transport
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Namentliche Benennung der für die Systematisierung und Festlegung des Inhalts des Rückenschildes verantwortlichen bibliothekarischen Fachkraft sowie einer stellvertretenden Fachkraft.
Die genannte Person muss folgende Qualifikationen vorweisen:
- entweder Bibliothekar/in
- oder B. A. Bibliotheks- und Informationsmanagement
- oder Fachangestellte für Medien und Information
- oder eine gleichwertige berufliche Befähigung (EU-Mitgliedstaaten)
Es ist mit dem Angebot ein Nachweis der fachlichen Qualifikationen (in Form von Zeugnissen, Urkunden oder Hochschul-/Studiumsabschlussnachweisen) einzureichen.
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Zwei Referenzbibliotheken, für die bereits vergleichbare Dienstleistungen erbracht wurden. Als Referenzbibliotheken geeignet sind Büchereien, die folgende Kriterien erfüllen:
- Öffentliche Bibliothek
- in Städten mit mindestens 50.000 Einwohnern
- das Volumen des Auftrags muss bei mindestens 100.000 € jährlich liegen
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erst auf ausdrückliches Verlangen innerhalb von sechs Kalendertagen nachzureichen:
fünf Beispiele von Buch-/Medienrezensionen in print-Form oder Zugang zu der webbasierten Online-Plattform für Recherche und Bestellung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der gesamte Ablauf des Vergabeverfahrens inklusive der notwendigen Kommunikation und der
Angebotsabgabe erfolgt AUSSCHLIESSLICH elektronisch über die Vergabeplattform https://
my.vergabe.bayern.de.
Diese Vorgabe gilt somit auch für die nachfolgenden Punkte.
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Die Bewerber sind verpflichtet, mögliche Unklarheiten bzw. Widersprüche in den Vergabeunterlagen sofort
nach Bekanntwerden anzuzeigen. Geschieht dies nicht, ist ein Einwand unklarer oder missverständlicher
Vergabeunterlagen in einem Nachprüfungsverfahren ausgeschlossen.
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Falls Bewerberfragen notwendig werden, erbitten wir diese - wenn möglich - bis 7 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist zu stellen.
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Wir empfehlen den Bewerbern sich frühzeitig auf der Startseite der Vergabeplattform mit ihrem Passwort
anzumelden, da wir nur registrierte Bewerber aktiv über die Einstellung von Änderungen oder Ergänzungen informieren können.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder E-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]