GKEN – Neubau Gymnasium und Sporthalle Kirchheim – LV 105.01 Stahlbauarbeiten Gymnasium
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim b. München
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kirchheim-heimstetten.de
Abschnitt II: Gegenstand
GKEN – Neubau Gymnasium und Sporthalle Kirchheim – LV 105.01 Stahlbauarbeiten Gymnasium
— ca. 125 t Tragwerk aus Profilstahl S355, Trägerrost ca. 31 x 31 m, Montagehöhe >20 m,
— ca. 24 t Dachtragwerke aus Profilstahl S235, ca. 27 x 7 m und 23 x 7 m, Decke über EG,
— ca. 350 m2 Trapezblechdeckung, Stahl, 150/280, 1,5 mm, auf Dachtragwerke.
Heimstettner Str., 85551 Kirchheim bei München (Flurnummern 132-135)
— ca. 125 t Tragwerk aus Profilstahl S355, Trägerrost ca. 31 x 31 m, Montagehöhe >20 m,
— ca. 24 t Dachtragwerke aus Profilstahl S235, ca. 27 x 7 m und 23 x 7 m, Decke über EG,
— ca. 350 m2 Trapezblechdeckung, Stahl, 150/280, 1,5 mm, auf Dachtragwerke.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stahlbauarbeiten Gymnasium
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sondershausen
NUTS-Code: DEG0A Kyffhäuserkreis
Postleitzahl: 99706
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de