P3 Teilgeneralsanierung Realschule Wolfratshausen - Ganztagesschule D1 - Einbaumöblierung/Schreinerarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: P3-13a
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://lra-toelz.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.lra-toelz.de/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
P3 Teilgeneralsanierung Realschule Wolfratshausen - Ganztagesschule D1 - Einbaumöblierung/Schreinerarbeiten
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen auszuführen:
- Anfertigen und einbauen einer Haushaltsküche mit Geräten: 1 Stück,
- anfertigen und einbauen von Garderoben mit Schließfächern: ca. 9 m,
- anfertigen und montieren von Einbauschränken: 2 Stück,
- anfertigen und montieren einer Sitzbank: ca. 7 m;
Wolfratshausen
Der Landkreis Bad Tölz - Wolfratshausen führt an der Isar-Loisach-Realschule Wolfratshausen eine Teilgeneralsanierung durch. In diesem Zuge wird auch eine Ganztagesschule (Gebäudeteil D1) neu gebaut. Die hier bekannt gemachte und im Zuge der Beschaffung ausgeschriebene Leistung des Gewerkes Einbaumöblierung/Schreinerarbeiten ist hierzu erforderlich (siehe II. 1.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einbaumöblierung-Schreinerarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Barbing
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen (maximal 4000 Zeichen): Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB
unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung zu erkennen sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Tölz
Postleitzahl: 83646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]