Neubau Städtischer Wohnungsbau mit Kindertagesstätte an der Alfred-Nobel-Straße in Unterschleißheim - Technische Ausrüstung, Anl.gr. 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterschleißheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85716
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.unterschleissheim.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av14357c
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Städtischer Wohnungsbau mit Kindertagesstätte an der Alfred-Nobel-Straße in Unterschleißheim - Technische Ausrüstung, Anl.gr. 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Die Stadt Unterschleißheim plant den Neubau eines städtischen Wohnungsbaus mit Kindertagesstätte an der Alfred-Nobel-Straße in Unterschleißheim.
Konkret soll im Rahmen des Gesamtbauvorhabens "Gartenquartier Unterschleißheim" ein Teilbereich, bestehend aus zwei sog. "Schollen" (= Sockelgeschoss), drei "Punkthäusern", einem Wohnriegel, einer Kindertagesstätte sowie einer Tiefgarage, durch die Stadt Unterschleißheim in Auftraggeberfunktion umgesetzt werden.
Bis auf den Teilbereich der Stadt Unterschleißheim wird das Gesamtbauvorhaben durch einen Projektentwickler auf Basis eines städtebaulichen Gutachtens umgesetzt.
Im Rahmen dieses städtebaulichen Gutachtens wurden auch bereits einige grobe Vorleistungen für den städtischen Teilbereich erbracht, die es nun in den zu beauftragenden Planungsphasen zu entwickeln gilt.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anl.gr. 4, 5 und 6, Lph. 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Alfred-Nobel-Straße,
85716 Unterschleißheim.
Grundidee Gartenquartier Unterschleißheim:
Das Gartenquartier neben dem Business Campus Unterschleißheim verbindet einen urbanen und kompakten Städtebau mit einer intensiven landschaftsplanerischen Durchgrünung. Auf den einzelnen Ebenen werden dabei unterschiedliche Identitäten geprägt. Erdgeschossige "Schollen" bilden Sockelgeschosse mit einer funktionalen Vielfalt: ein urbanes Wohnumfeld mit innovativen Wohntypen und weiteren vielfältigen Nutzungen. Zwischen den Schollen bilden sich Gassen und Plätze, welche das Quartier mit der umliegenden Bebauung verbinden. Im Inneren der Schollen liegen stille Hofgärten, die Rückzugsräume ermöglichen. In der darüber liegenden Gartenebene befinden sich halböffentliche Gemeinschaftsgärten mit Ruhebereichen und Zonen für urbanen Gartenbau. Brücken und Pfade vernetzen die Gärten miteinander. Darüber erheben sich mehrgeschossige Punkthäuser und Wohnriegel mit abwechslungsreichen Wohntypologien. Signifikant markiert ein Wohnhochhaus dabei sowohl das Gartenquartier als auch den Business Campus.
Aufgabenstellung des ausschreibungsgegenständlichen Teilbereichs:
Im Rahmen des Gesamtbauvorhabens "Gartenquartier Unterschleißheim" soll ein Teilbereich, bestehend aus zwei sog. "Schollen" (BGF = ca. 3.600 m²), drei "Punkthäusern" (BGF = ca. 3.800 m²), einem Wohnriegel (BGF = ca. 1.800 m²), einer Kindertagesstätte (BGF in vorgenannten Flächen der "Schollen" enthalten) sowie einer
Tiefgarage (BGF = ca. 3.800 m²), durch die Stadt Unterschleißheim in Auftraggeberfunktion umgesetzt werden. Bis auf den Teilbereich der Stadt Unterschleißheim wird das Gesamtbauvorhaben durch einen Projektentwickler auf Basis eines städtebaulichen Gutachtens umgesetzt.
Im Rahmen dieses städtebaulichen Gutachtens wurden auch bereits einige grobe Vorleistungen für den städtischen Teilbereich erbracht, die es nun in den zu beauftragenden Planungsphasen zu entwickeln gilt.
Grundsätzliche Anforderungen:
Trotz der getrennten Umsetzung des Gesamtbauvorhabens durch die Stadt Unterschleißheim und dem Projektentwickler wird großer Wert auf eine einheitliche und ästhetische Gestaltung Wert gelegt.
Ein großer Augenmerk ist auf die sich ergebende komplexe Baulogistik zu richten.
Des Weiteren wird auf eine nachhaltige und wartungsarme Umsetzung Wert gelegt.
Baurechtliche Situation:
Für das Areal liegt ein Entwurf des Bebauungsplans – B160 – vor.
Die Gesamtkosten des städtischen Teilbereichs werden aktuell auf ca. 21,4 Mio. € netto (KG 200-700) geschätzt.
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
— Leistungsbeginn städtischer Teilbereich: August 2021;
— Baubeginn Gesamtbauvorhaben: 3. Quartal 2022;
— Fertigstellung Gesamtbauvorhaben: Ende 2026.
Weitere Informationen zur geplanten Maßnahme sind den entsprechenden Planunterlagen aus dem städtebaulichen Gutachten, die den Ausschreibungsunterlagen als "Vergabeunterlage G - Plan- und Informationsunterlagen" beigefügt sind, zu entnehmen.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen:
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen), 5 (Fernmelde/ und informationstechnische Anlagen) und 6 (Förderanlagen), Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst wird in der Beauftragungsstufe 1 die Leistungsphasen 1 und 2 (Grundlagenermittlung und Vorplanung) gemäß § 55 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 3 bis 9 werden in den weiteren Beauftragungsstufen abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 3+4 gemäß § 55 HOAI;
— Beauftragungsstufe 3: Leistungsphasen 5-7 gemäß § 55 HOAI;
— Beauftragungsstufe 4: Leistungsphasen 8+9 gemäß § 55 HOAI;
— Besondere Leistungen gem. Anlage 15 HOAI:
- Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist (Lph. 9)
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung einzelner Beauftragungsstufen, besonderer Leistungen oder Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Eintragung „[Betrag gelöscht] EUR" in den Ziffern II.1.7) „Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)" und V.2.4) „Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)" entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Sie dient lediglich als Platzhalter, da diese Felder als Pflichtfelder definiert sind. Unter Verweis auf § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV haben diese Angaben im Regelfall jedoch zu unterbleiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neubau Städtischer Wohnungsbau mit Kindertagesstätte an der Alfred-Nobel-Straße in Unterschleißheim - Technische Ausrüstung, Anl.gr. 4, 5 und 6, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 53 ff. HOAI
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93059
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, sich bis 3 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahme- bzw. Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 3 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80358
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung-oberbayern.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB). Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81669
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.abz-bayern.de