21 N 113 - Lieferung von sieben Feuerwehrfahrzeugen mit vollautomatischen Drehleitern DLA(K) 23/12 und feuerwehrtechnischer Beladung – 3 Lose (17 E 022, Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 17 E 022
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.regensburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
21 N 113 - Lieferung von sieben Feuerwehrfahrzeugen mit vollautomatischen Drehleitern DLA(K) 23/12 und feuerwehrtechnischer Beladung – 3 Lose (17 E 022, Los 2)
Hubrettungsfahrzeug-Drehleiteraufbau für zwei Feuerwehrfahrzeuge
Lieferung von sieben Feuerwehrfahrzeugen mit vollautomatischen Drehleitern DLA(K) 23/12 und
feuerwehrtechnischer Beladung – 3 Lose.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens und der Vergabeentscheidung ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB),
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4. mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung per Fax oder e-Mail vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regensburg.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Nachrüstung Hinterachszusatzlenkung für beide Hubrettungsfahrzeuge
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Land: Deutschland
Nachrüstung Hinterachszusatzlenkung für beide Hubrettungsfahrzeuge
Die Nachrüstung der Hubrettungsfahrzeuge kann aus technischen Gründen und aus Gründen der Gewährleistung nur vom Hersteller erfolgen.