Neubau für das Haus für Kinder in Amerang - Objektplanung § 34 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amerang
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amerang.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau für das Haus für Kinder in Amerang - Objektplanung § 34 HOAI
Objektplanung § 34 HOAI in LPH 1-9 sowie besondere Leistungen für den Neubau für das Haus für Kinder in Amerang
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Amerang plant den Neubau eines Hauses für Kinder. Mit dem Vorhaben soll ein Gebäude für eine organisatorische und bauliche Erweiterung des im Ort bestehenden dreigruppigen Kindergartens entstehen.
Der Standort befindet sich zwischen dem historischen Ortsrand mit dörflichen, baulichen Strukturen und dem nördlich angrenzenden Sportplatz.
Das Gelände ist nahezu eben. Die öffentliche Erschließung des Geländes sowie der öffentlichen Freianlagen werden im Rahmen eines eigenen Auftrags geplant. Derzeit wird die gesamte Fläche als landwirtschaftliche Grünlandfläche genutzt.
Insgesamt sind 3 Kindergartengruppen und 2 Krippengruppen, jeweils mit allen erforderlichen Nebenräumen, vorgesehen. Hierbei wird eine möglichst flexible Planung hinsichtlich der Eignung für die jeweiligen Altersgruppen angestrebt. Räume für eine Kinderkrippengruppe sollen auch durch eine Kindergartengruppe gut genutzt werden können. Die vorübergehende Nutzungsmöglichkeit eines Bereiches als Hort ist gewünscht.
Das förderfähige Raumprogramm ist Planungsgrundlage, in der Schärfe der Lösungsvorschläge jedoch noch nicht so darzustellen.
Bei der Planung ist eine Erweiterungsmöglichkeit um zwei Gruppen (je eine Krippen- bzw. Kindergartengruppe) samt Anbindung konzeptionell vorzusehen.
Es ist eine Ausgabeküche, keine Kochküche vorgesehen.
Noch nicht entschieden ist, ob das Gebäude in Holzbauweise oder als Massivbau errichtet werden soll, Die Zweigeschossigkeit des Gebäudes steht nicht zur Diskussion.
Die Inbetriebnahme des Kindergartens ist am Beginn des Kindergartenjahres 2024 / 2025 vorgesehen.
Besonderer Wert gelegt wird auf folgende Aspekte:
- Ein Untergeschoss soll nicht vorgesehen werden.
- Raumklimatik mit LowTech-Lösungen, möglichst ohne mechanische Be- und Entlüftung; diesbezüglich ist ein besonderes Augenmerk auf die Größe und Ausrichtung der Glasflächen zu legen.
- Funktionierende Sonnenschutzanlagen oder Baukörpergliederung als Eigen-Sonnenschutz
- Halboffenes Betreuungskonzept, bei dem auch beaufsichtbare und gut gelegene Verkehrsflächen im Gebäude bespielt werden.
- Robuste Materialien, die Gebrauchsspuren vertragen
- Städtebauliche Eingliederung als Baukörper, der nicht als Fremdkörper wirkt
- Flexibles Erschließungssystem mit Abtrennbarkeit von Bereichen (Verdunkelung für Schlafmöglichkeiten auch für Kindergartenbereich)
- Ausgänge ins Freie sollen nicht von den Gruppenräumen aus direkt erfolgen, sondern über eine Sauberlauffläche
- Die Freifläche soll gemeinsam durch Kindergarten und Kinderkrippe nutzbar sein; eigene Bereiche werden nicht ausgewiesen. Die Situierung des Bauwerks bestimmt sich nach der mit der Freianlagenplanung zu entwickelnden Wegführung.
Es ist eine Planung erforderlich, für die eine FAG-Förderung erreicht werden kann.
Die Verlängerung ist für den Fall vorbehalten, dass:
- Die Option einer Begleitung der Gewährleistungsphase der ausführenden Firmen beauftragt wird.
- Eine längere Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlichen Ergebnis führt.
- Die Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahme führt.
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.1.1) bis III.1.3), zusammengefasst in der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages dienen zur Auswahl der Teilnehmer für die Auftragsverhandlungen.
1. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
a) Umsatz (brutto): Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten Leistungen im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen: Gewichtung 10 von 100 Punkten
2. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: b) Durchschnittliche Anzahl an Architekten/Ingenieure einschl. Inhaber in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren: Gewichtung 10 von 100 Punkten
c) Referenzen, Mindestanforderungen: Erfahrung in der Planung und Objektüberwachung d. h. mind. LPH 3-5 und 8 § 34 HOAI von baulich fertiggestellten Hochbauten mit mind. 2 Funktionsbereichen, mind. 1 000 m² BGF, Einreichung des Baugenehmigungsantrages nach 1.1.2013, 2 Referenzprojekte, Gewichtung 80 von 100 Punkten.
Die Kriterien werden in der Vergabeunterlage „Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages" noch weiter beschrieben. Es werden nur Referenzen gewertet, die die Mindestanforderungen erfüllen.
Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden, somit ergibt sich eine Reihenfolge der Bewerber.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktgleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV).
Beschreibung der Optionen:
— Stufenweise Beauftragung in Auftragsstufen: die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit den LPH 1 bis 3 gem. § 34 HOAI. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung / Ausführung abruft.
— Der Auftraggeber behält sich vor, besondere Leistungen, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
Im Zuge der Angebotseinholung werden Lösungsvorschläge gem. Vergabeunterlagen beauftragt. Die Erarbeitung der Lösungsvorschläge wird vergütet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angaben der Bewerbung sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen, der vom Auftraggeber auf der
Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird. Die in dieser Ankündigung und im Teilnahmeantrag genannten
Nachweise sind der Bewerbung als Anlage beizufügen. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Gefordert werden:
1. Nachweis über die Berechtigung zum Führen der geforderten Berufsbezeichnung;
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1
SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AentG;
4. Erklärung über wirtschaftliche und/ oder rechtliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1
VgV;
5. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen;
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Der Bewerber
muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er
beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist
in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben;
7. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
8. Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften
haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle
Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der
Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im
weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines
Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
9. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss
mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung
stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen
vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen.
Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese
Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für
die Auftragsdurchführung haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leitungen der
Eignungsleihe nur in dem Umfang und für die Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine
entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
10. Bei juristischen Personen Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen
ist. Bei Partnergesellschaften und Partnergesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der
Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG.
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages. Es werden Angaben gefordert zu:
Mittel des Rechnungswertes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen. (brutto EUR)
Berufshaftpflichtversicherung über mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung der Bekanntmachung sein und muss der Bewerbung beiliegen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen
sind von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein vorgelegt werden.
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages – Es werden Angaben gefordert zu:
1. Bürostruktur zur Erbringung der Leistung, d. h. durchschnittliche Anzahl an Architekten / Ingenieure in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
2. Erfahrungen in der Planung und Objektüberwachung mit Mindestanforderungen an Referenzprojekte mind. LPH 3-5 und 8 § 34 HOAI von baulich fertiggestellten Hochbauten mit mind. 2 Funktionsbereichen, mind. 1 000 m² BGF, Einreichung des Baugenehmigungsantrages nach 1.1.2013, 2 Referenzprojekte, mit Angaben zu:
— Bezeichnung des Referenzprojektes;
— Auftraggeber;
— Auftraggeber gem. § 99 GWB;
— vom Bauherrn namentlich beauftragter Auftragnehmer;
— Nennung evtl. Mitbeauftragter und deren Leistungsanteile;
— Leistung seit, Monat und Jahr
Gewertet werden:
— selbst geleistete und abgeschlossene LPH HOAI § 34;
— Herstellkosten KG 300 + 400 DIN 276;
— Honorarzone;
— Explizite sicherheitstechnische Anforderungen z.B. aus einer kommunalen Unfallversicherung;
— Gebäude mit mehreren Funktionsbereichen;
Die Nichteinhaltung der verlangten Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die Referenzen sind so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrags, die mit dem Teilnahmeantrag abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Die Angaben sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern.
BauKammergesetz Bayern, Bauvorlageberechtigung für das ausgeschriebene Vorhaben in Bayern:
— Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ berechtigt sind. Ist im jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung grundsätzlich nicht geregelt, so sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, wenn die Berechtigung zur Führung der o. g. Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2013/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates gewährleistet ist;
— Juristischen Personen, wenn deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier gegebenen Art ausgerichtet ist. Die bei einer juristischen Person für die Ausführung der betreffenden Dienstleistungen verantwortlichen Personen müssen die an natürliche Personen gestellten Anforderungen erfüllen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein. Gleiches gilt für andere Unternehmer, deren Kapazität sich der Bewerber bedient.
Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch in Textform abzugeben. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber / Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien).
2) Die Unterlagen sind durch den Bewerber in einer PDF-Datei zusammenzufassen, max. Dateigröße entsprechend Vorgaben der Vergabeplattform;
3) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt;
4) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte;
5) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert;
6) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber / Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen;
7) Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag oder das Angebot auswirken, gelten folgende Regelungen:
Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters / Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber / Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass:
— der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird,
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird,
— oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll.
Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss.
8) Rückfragen sind bis spätestens 6 Tage vor dem Submissionsdatum zu stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen, bekannt gemacht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.