EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Bauschutt und Schrott für den Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben (AWV)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.awv-nordschwaben.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Übernahme und Verwertung von Bauschutt und Schrott für den Abfallwirtschaftsverband Nordschwaben (AWV)
Die ausgeschriebene Gesamtleistung wird in fünf Losen vergeben. Die ausgeschriebenen Leistungen bestehen im Wesentlichen aus den folgenden Einzelleistungen:
– Los 1: Übernahme und Verwertung von Bauschutt (Landkreis Donau-Ries);
– Los 2: Übernahme und Verwertung von Bauschutt (Landkreis Dillingen);
– Los 3: Übernahme und Verwertung von Metallschrott (Landkreis Donau-Ries);
– Los 4: Übernahme und Verwertung von Metallschrott (Landkreis Dillingen);
– Los 5: Übernahme und Verwertung von Buntmetallen (Deponie Binsberg).
Übernahme und Verwertung von Bauschutt (Landkreis Donau-Ries)
Landkreis Donau-Ries (nördlich der Donau).
– Vorhaltung einer Anlieferstelle/Übernahmestelle im Gebiet des Landkreises Donau-Ries, nördlich der Donau.
– Übernahme von Bauschutt von den Recyclinghöfen (Anlieferung durch Dritte);
– Durchführung der Logistikleistungen (ggf. Sortierung/Aufbereitung des Bauschutts (AVV 17 01 07));
– Verwertung des Bauschutts und Entsorgung ggf. enthaltener Störstoffe.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 28.02.2026), wenn dieser nicht spätestens bis zum 30.06.2024 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Bauschutt (Landkreis Dillingen)
Landkreise Dillingen a. d. Donau und Donau-Ries (südlich der Donau)
– Vorhaltung einer Anlieferstelle/Übernahmestelle im Gebiet des Landkreises Dillingen oder im Landkreis Donau-Ries (südlich der Donau);
– Übernahme von Bauschutt von den Recyclinghöfen (Anlieferung durch Dritte);
– Durchführung der Logistikleistungen (ggf. Sortierung/Aufbereitung des Bauschutts (AVV 17 01 07));
– Verwertung des Bauschutts und Entsorgung ggf. enthaltener Störstoffe.
Vgl. Ziffer II.2.11).
Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 28.02.2026), wenn dieser nicht spätestens bis zum 30.06.2024 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Metallschrott (Landkreis Donau-Ries)
Landkreis Donau-Ries (nördlich der Donau).
– Vorhaltung einer Anlieferstelle/Übernahmestelle im Gebiet des Landkreises Donau-Ries, nördlich der Donau.
– Übernahme von Metallschrott (ohne Buntmetall) von den Recyclinghöfen (Anlieferung durch Dritte);
– Durchführung der Logistikleistungen (ggf. Sortierung/Aufbereitung des Metallschrotts);
– Verwertung des Metallschrotts und Entsorgung ggf. enthaltener Störstoffe.
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.03.2026), wenn dieser nicht spätestens bis zum 30.06.2024 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Metallschrott (Landkreis Dillingen)
Landkreise Dillingen a. d. Donau und Donau-Ries (südlich der Donau)
– Vorhaltung einer Anlieferstelle/Übernahmestelle im Gebiet des Landkreises Dillingen oder im Landkreis Donau-Ries (südlich der Donau);
– Übernahme von Metallschrott (ohne Buntmetall) von den Recyclinghöfen (Anlieferung durch Dritte);
– Durchführung der Logistikleistungen (ggf. Sortierung/Aufbereitung des Metallschrotts;
– Verwertung des Metallschrotts und Entsorgung ggf. enthaltener Störstoffe.
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.03.2026), wenn dieser nicht spätestens bis zum 30.06.2024 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Buntmetallen (Deponie Binsberg)
Deponie Binsberg im Landkreis Donau-Ries
– Abholung der vorsortierten Buntmetallfraktionen an der Deponie Binsberg bei Donauwörth (inkl. Verwiegung);
– Durchführung der Übernahme und des Transportes (Logistikleistungen) sowie der Containergestellung;
– Verwertung der übernommenen vorsortierten Buntmetallfraktionen;
– Option: Abholung von vermischten Buntmetallen (inkl. Verwiegung) und Verwertung, inkl. Entsorgung ggf. enthaltener Störstoffe.
Vgl. Ziffer II.2.11).
– Zu Ziffer II.2.4): Containergestützte Abholung von vermischten Buntmetallen (inkl. Verwiegung) und Verwertung, inkl. Entsorgung ggf. enthaltener Störstoffe (Option mit Wertung);
– Zu Ziffer II.2.7): Der Vertrag verlängert sich einmalig um ein Jahr (bis zum 31.03.2026), wenn dieser nicht spätestens bis zum 30.06.2024 vom Auftraggeber gekündigt wird (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Lose 1 bis 5:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters;
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung;
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung.
Lose 1 bis 5:
– Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2019 bis 2021 für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre (für 2021 ggf. geschätzt);
– (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters oder der Hausbank), welche die Solvenz des Bieters nachweisen, vom Bieter ergänzend zu fordern.
– Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden (Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Versicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern).
Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von Bauschutt;
– Nutzungsnachweis für die jeweils angebotene Übernahmestelle (Umschlag-, (Vor-)Behandlungs- oder Verwertungsanlage).
– Sofern als Übernahmestelle keine (Vor-)Behandlungs- oder Verwertungsanlage vorgesehen ist: Nutzungsnachweis für die jeweils vorgesehene (Vor-)Behandlungs- und/ oder Verwertungsanlage.
– Für den Fall, dass Abfallströme (ggf. nach einer (Vor-)Behandlung) zulässigerweise in einer Anlage außerhalb von Deutschland behandelt/entsorgt werden sollen: Erläuterung/Nachweis, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde besteht.
Lose 3 und 4:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Altmetall;
– Nutzungsnachweis für die jeweils angebotene Übernahmestelle (Umschlag-, (Vor-) Behandlungs- oder Verwertungsanlage).
Los 5:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von Buntmetall.
Lose 1 und 2:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Entsorgung/Verwertung von insgesamt mindestens 1.000 Mg Bauschutt pro Jahr. Die Referenzen sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der Beauftragungszeiträume und Abfallmengen vorzulegen (Hinweis: Bei Abgabe eines Angebotes zu den Losen 1 und 2 sind die Referenzen nur einmal vorzulegen).
– Nutzungsnachweis für die jeweils angebotene Übernahmestelle (Umschlag-, (Vor-)Behandlungs- oder Verwertungsanlage). Der jeweilige Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der „Leistungsbeschreibung“ beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
– Sofern als Übernahmestelle keine (Vor-)Behandlungs- oder Verwertungsanlage vorgesehen ist: Nutzungsnachweis für die jeweils vorgesehene (Vor-)Behandlungs- und/ oder Verwertungsanlage. Der jeweilige Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der „Leistungsbeschreibung“ beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
– Für den Fall, dass Abfallströme (ggf. nach einer (Vor-)Behandlung) zulässigerweise in einer Anlage außerhalb von Deutschland behandelt/entsorgt werden sollen: Erläuterung/Nachweis, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftragnehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der EG-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 und des Abfallverbringungsgesetzes besteht. Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Lose 3 und 4:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 500 Mg Altmetall pro Jahr. Die Referenzen sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der Beauftragungszeiträume und Abfallmengen vorzulegen (Hinweis: Bei Abgabe eines Angebotes zu den Losen 1 und 2 sind die Referenzen nur einmal vorzulegen).
– Nutzungsnachweis für die jeweils angebotene Übernahmestelle (Umschlag-, (Vor-) Behandlungs- oder Verwertungsanlage). Der jeweilige Nachweis muss die Mindestangaben des in der Anlage der „Leistungsbeschreibung“ beigefügten Musters beinhalten. Soweit der Bieter selbst Betreiber der jeweils angebotenen Anlage ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden.
Los 5:
– Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung von insgesamt mindestens 100 Mg Buntmetall pro Jahr. Die Referenzen sind für mindestens zwei Jahre in den Kalenderjahren 2019 bis 2021 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der Beauftragungszeiträume und Abfallmengen vorzulegen (Hinweis: Alternativ: Referenz/-en für die Lose 3 und 4).
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht. Weitergehende Informationen zur genutzten Vergabeplattform sind unter https://www.subreport.de/service/support-elvis abrufbar.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt. Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform subreport ELViS registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der genutzten Vergabeplattform einzureichen.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg zehn Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.