Markt Gaimersheim: Neubau Kindertageseinrichtung, Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume, Lph. 2-9.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gaimersheim
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85080
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gaimersheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Markt Gaimersheim: Neubau Kindertageseinrichtung, Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume, Lph. 2-9.
Der Markt Gaimersheim beabsichtigt eine neue Kindertageseinrichtung auf einem vollerschlossenen Grundstück, das aktuell als Spielplatz genutzt wird, zu bauen. Die Einrichtung soll fünfgruppig geplant werden, zwei Kinderkrippen- und drei Kindergartengruppen.
Das zu bebauende Grundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 3.800 m², wobei nur eine Teilfläche von ca. 2.000 m² für das Bauvorhaben verwendet werden kann.
Der Markt Gaimersheim beauftragt voraussichtlich im Leistungsbild Gebäude- und Innenräume (§§ 34 ff. HOAI – 2013), stufenweise die Leistungsphasen 2-9.
Beginn der Planung ist unmittelbar nach der Beauftragung.
Angestrebter Baubeginn ist das Frühjahr 2019 – geplante Fertigstellung Herbst 2020.
Der Auftrag wird stufenweise vergeben, siehe II.2.11) und II.2.14).
Markt Gaimersheim.
Der Markt Gaimersheim beabsichtigt eine neue Kindertageseinrichtung auf einem vollerschlossenen Grundstück, das aktuell als Spielplatz genutzt wird, zu bauen. Die Einrichtung soll fünfgruppig geplant werden, zwei Kinderkrippen- und drei Kindergartengruppen.
Das zu bebauende Grundstück hat eine Gesamtfläche von ca. 3.800 m², wobei nur eine Teilfläche von ca. 2.000 m² für das Bauvorhaben verwendet werden kann.
Der Markt Gaimersheim beauftragt voraussichtlich im Leistungsbild Gebäude- und Innenräume (§§ 34 ff. HOAI – 2013), stufenweise die Leistungsphasen 2-9.
Beginn der Planung ist unmittelbar nach der Beauftragung.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens erfolgt (nur) an die drei Bieter der Stufe 2, die zu Verhandlungen aufgefordert werden, eine Aufgabenstellung zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen. Dies erfolgt nur mit gesonderter ausdrücklicher Aufforderung.
Die Grundlage für diese Lösungsmöglichkeiten ist ein Höhenplan des zu bebauenden Grundstücks von ca. 2.000 m². Besonderes Augenmerk wird auf die topographische Einbindung in die nähere Umgebung gelegt. Vor Erarbeitung der Konzeptstudie findet für alle Teilnehmer ein gemeinsames Informationsgespräch mit dem Auftraggeber statt.
Die Vergütung für die o.g. Aufgabenstellung beträgt pauschal 5.000,00 € netto (ggf. zzgl. MwSt.) je Bieter. Die [Betrag gelöscht] EUR für die Lösungsvorschläge werden im Auftragsfalle auf das Honorar angerechnet (bei den ersten Abschlagsrechnungen in Abzug gebracht), wenn und soweit der Lösungsvorschlag in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Leistungen, die über den Umfang von [Betrag gelöscht] EUR/Bieter hinausgehen, werden nicht erwartet.
Die Beauftragung erfolgt stufenweise in folgenden Stufen:
Stufe 1: Lph. 2
Stufe 2: LPh. 3-4
Stufe 3: Lph. 5-7
Stufe 4: Lph. 8-9
Ein Anspruch auf Beauftragung der jeweils weiteren Stufe besteht nicht. Eine Beauftragung mit der jeweilsweiteren Stufe steht dem Auftraggeber frei. Die Übertragung erfolgt schriftlich. Aus der stufenweisen Beauftragung kann der Bewerber keine Erhöhung seines Honorars ableiten.
Die Besonderen Leistungen sind als Optionen ausgestaltet, die der Auftraggeber abrufen kann, zu deren Abrufer aber nicht verpflichtet ist. Siehe dazu Auftragsunterlagen.
Der Vertrag wird sich am Vertragsmuster Certiform/Boorberg HAV-KOM 1 orientieren.
Die Brutto-Baukosten der Kostengruppen 300 bis 600 für die Gesamtbaumaßnahme werden derzeit mit etwa 3.500.000,00 € brutto geschätzt. Auf die KG 300 entfallen davon geschätzt 2.400.000,00 € brutto und auf die KG 400 entfallen geschätzt 950.000,00 € brutto.
Derzeit geht die Vergabestelle von einer Einstufung in die Honorarzone III aus.
— stufenweise Beauftragung, siehe bereits II.2.4);
— einzelne Besondere Leistungen der Anlage 10 zur HOAI 2013 als Optionen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Markt Gaimersheim: Neubau Kindertageseinrichtung, Leistungsbild Objektplanung Gebäude u. Innenräume, Lph. 2-9.
Ort: Donauwörth
NUTS-Code: DE27D Donau-Ries
Postleitzahl: 86609
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.obel-architekten.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Eingereichte Unterlagen verbleiben beim AG und werden nicht zurückgegeben. Kosten werden nicht erstattet.
2. Die Unterlagen sind in verschlossenem Umschlag einzureichen. Der Name des Verfahrens ist mittels des gestellten Etiketts deutlich auf dem Umschlag/der Verpackung zu vermerken.
3. Der Teilnahmeantrag ist nur und ausschließlich auf den von der Kontaktstelle ausgegebenen Formularen und ausschließlich in Papierform möglich. Werden diese Formulare nicht genutzt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
4. - ENTFÄLLT -
5. Sämtliche eingereichte Unterlagen sind ausschließlich einseitig zu bedrucken. Es ist ausschließlich das Format DIN-A4 (soweit nicht ausdrücklich für Pläne DIN-A3 zugelassen) zugelassen.
6. Sämtliche Unterlagen sind in einem sog. „Leitz-Ordner“ o. ä. ohne Heftklammern, ohne weitere Binder, "Tacker"/Heftklammer u. ä. sowie ohne Trennstreifen/Register (zulässig dagegen: farbige Papiere mit max. 90 gr./qm) einzureichen (Scanfähigkeit!). Es ist kopierfähiges Papier (keine dicken Kartons etc.) zu verwenden. Spiralbindungen u. ä. sind nicht zugelassen.
7. Es ist die vorgegebene Struktur einzuhalten und die Formulare sind entsprechend auszufüllen.
8. Wenn und soweit in den Übersichts-Formularen gemachte Angaben nicht vollständig/falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers, eine richtige/bessere Darstellung im Formular Referenz Detail heilt dies nicht. Sind in Übersichts-Formularen z. B. die Mindestkriterien nicht erfüllt/nicht angegeben, wird die Referenz nicht gewertet.
9. Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Frist nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden kurzen Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass die Vergabestelle von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren.
10. Unklare, widersprüchliche oder fehlende Angaben in den Formularen gehen zu Lasten des Bewerbers.
11. Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfachbewerbungen natürlicher oder juristischer Personen oder von Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft (ARGE) führen zum Ausschluss aller Beteiligten. Dies gilt auch dann, wenn Mehrfachbewerber als Subplaner vorgesehen sind.
12. Der Teilnahmeantrag selbst muss zwingend bei der Kontaktstelle (!) eingereicht werden.
13. Maßgeblich ist der fristgerechte Eingang der Unterlagen bei der Kontaktstelle in schriftlicher Form (Post, Paketdienst, Kurier, persönliche Abgabe), auf die fristgerechte Absendung kommt es nicht an. Fax oder email sind nicht ausreichend!
14. Angaben zum Umsatz können zunächst durch Eigenerklärung erfolgen, sind aber auf Aufforderung durch die Vergabestelle durch geeignete Unterlagen nachzuweisen, neben Jahresabschluss z. B. auch einer Bestätigung des Steuerberaters. Hinweis 15 bleibt unberührt!
15. Soweit lediglich Angaben/Eigenerklärungen gefordert werden, behält sich der Auftraggeber das Recht vor, zur Behebung von Zweifeln [auch nach dem Verfahren] entsprechende Bescheinigungen oder Nachweise nachzufordern. Kopien von Nachweisen werden anerkannt, sofern sie keinen Anlass zu Zweifeln an der Übereinstimmung mit dem Original geben. Eingereichte Nachweise müssen noch gültig und aktuell sein [bei Ablauf der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als diese Bekanntmachung, soweit aus Inhalt und Zweck des Nachweises nichts anderes folgt, wie z. B. bei Prüfungszeugnissen].
16. Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich per E-Mail zu stellen an [gelöscht]. Informationen des Auftraggebers/der Kontaktstelle zum Vergabeverfahren können auf dem Postwege, mittels Telefax, elektronisch sowie durch eine Kombination dieser Kommunikationsmittel übermittelt werden; dabei wird dem elektronischen Weg (E-Mail) der Vorzug gegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über denNamen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenenNichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglichin Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrerBewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an diebetroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossenwerden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehnKalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf denTag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) ...
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzessionhat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung derVergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehnKalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/