Neubau für das Haus für Kinder in Amerang - Objektplanung § 34 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Amerang
NUTS-Code: DE21K Rosenheim, Landkreis
Postleitzahl: 83123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amerang.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau für das Haus für Kinder in Amerang - Objektplanung § 34 HOAI
Objektplanung § 34 HOAI in LPH 1-9 sowie besondere Leistungen für den Neubau für das Haus für Kinder in Amerang
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Amerang plant den Neubau eines Hauses für Kinder. Mit dem Vorhaben soll ein Gebäude für eine organisatorische und bauliche Erweiterung des im Ort bestehenden dreigruppigen Kindergartens entstehen. Der Standort befindet sich zwischen dem historischen Ortsrand mit dörflichen, baulichen Strukturen und dem nördlich angrenzenden Sportplatz. Das Gelände ist nahezu eben. Die öffentliche Erschließung des Geländes sowie die Freianlagen werden im Rahmen eines eigenen Auftrags geplant. Derzeit wird die gesamte Fläche als landwirtschaftliche Grünlandfläche genutzt.Insgesamt sind 3 Kindergartengruppen und 2 Krippengruppen, jeweils mit allen erforderlichen Nebenräumen, vorgesehen. Hierbei wird eine möglichst flexible Planung hinsichtlich der Eignung für die jeweiligen Altersgruppen angestrebt. Räume für eine Kinderkrippengruppe sollen auch durch eine Kindergartengruppe gut genutzt werden können. Die vorübergehende Nutzungsmöglichkeit eines Bereiches als Hort ist gewünscht. Das förderfähige Raumprogramm ist Planungsgrundlage, in der Schärfe der Lösungsvorschläge jedoch noch nicht so darzustellen.Bei der Planung ist eine Erweiterungsmöglichkeit um zwei Gruppen (je eine Krippen- bzw. Kindergartengruppe) samt Anbindung konzeptionell vorzusehen. Es ist eine Ausgabeküche, keine Kochküche vorgesehen. Noch nicht entschieden ist, ob das Gebäude in Holzbauweise oder als Massivbau errichtet werden soll, Die Zweigeschossigkeit des Gebäudes steht nicht zur Diskussion.Die Inbetriebnahme des Kindergartens ist am Beginn des Kindergartenjahres 2024 / 2025 vorgesehen. Besonderer Wert gelegt wird auf folgende Aspekte: - Ein Untergeschoss soll nicht vorgesehen werden.- Raumklimatik mit LowTech-Lösungen, möglichst ohne mechanische Be- und Entlüftung; diesbezüglich ist ein besonderes Augenmerk auf die Größe und Ausrichtung der Glasflächen zu legen.- Funktionierende Sonnenschutzanlagen oder Baukörpergliederung als Eigen-Sonnenschutz - Halboffenes Betreuungskonzept, bei dem auch beaufsichtbare und gut gelegene Verkehrsflächen im Gebäude bespielt werden. - Robuste Materialien, die Gebrauchsspuren vertragen - Städtebauliche Eingliederung als Baukörper, der nicht als Fremdkörper wirkt - Flexibles Erschließungssystem mit Abtrennbarkeit von Bereichen (Verdunkelung für Schlafmöglichkeiten auch für Kindergartenbereich)- Ausgänge ins Freie sollen nicht von den Gruppenräumen aus direkt erfolgen, sondern über eine Sauberlauffläche - Die Freifläche soll gemeinsam durch Kindergarten und Kinderkrippe nutzbar sein; eigene Bereiche werden nicht ausgewiesen. Die Freifläche für den Spielbereich kann nicht bebaut werden (siehe Abb. …, blaue Kennzeichnung) Es ist eine Planung erforderlich, für die eine FAG-Förderung erreicht werden kann.
Beschreibung der Optionen:
— Stufenweise Beauftragung in Auftragsstufen: die Beauftragung erfolgt stufenweise. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit den LPH 1 bis 3 gem. § 34 HOAI. Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie erst bei Fortsetzung der Planung / Ausführung abruft.
— Der Auftraggeber behält sich vor, besondere Leistungen, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.