Neubau einer Pflegeschule in Pfaffenhofen a. d. Ilm-1-011 Sanitärarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 1-011 Sanitärarbeiten
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pfaffenhofen a. d. Ilm
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85276
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau einer Pflegeschule in Pfaffenhofen a. d. Ilm-1-011 Sanitärarbeiten
Neubau einer Pflegeschule in Pfaffenhofen a. d. Ilm
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
ca. 710 m Schallgedämmtes Abflussrohr DN 50 - DN 150ca. 185 m HDPE Rohre DN 50 - DN 70ca. 1.060 m Edelstahl-Trinkwasserleitung DN 15 - DN 5033 Stk. Waschbecken2 Stk. Behinderten-WC- und WT-Anlagen33 Stk. WC-Anlagen4 Stk. Urinalanlagen19 Stk. Duschanlagen1 Stk. Druckerhöhungsanlage1 Stk. Enthärtungsanlage
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Grasbrunn
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85630
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.