ZV - SÜC Bus und Aquaria GmbH - Generalsanierung Aquaria - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude + Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2021/001225
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV - SÜC Bus und Aquaria GmbH - Generalsanierung Aquaria - Architektenleistungen Objektplanung Gebäude + Freianlagen
Architektenleistungen Objektplanung und -überwachung Gebäude & Innenräume + Freianlagen
96450 Coburg
Das Hallenbad Aquaria in Coburg soll generalsaniert werden.
Notwendig sind unter anderem die Neuorganisation des Eingangsbereichs, der Gästetoiletten und die Verlagerung der Kasse. Der Gastronomiebereich soll aufgewertet und umgebaut werden.
Erneuert werden sollen unter anderem die alte Sauna inklusive der Umkleiden, Duschen, Aufenthalts- und Verwaltungsräume für das Personal, die Sanierung der Becken, der Neuaufbau der Umkleidekabinen, Glasarbeiten und Ertüchtigung der Fassade, Dachdecker- und damit verbundene Stahlarbeiten sowie die Erneuerung der Raumlufttechnik, der Sanitärinstallation, der Heizung, der Badewassertechnik und der Elektroinstallation.
Der Außenbereich des Bads, die neueren Saunen und der Erlebnisbereich, der Anfang der 2000er Jahre gebaut wurde, werden nicht saniert.
Eine Vorentwurfsplanung liegt bereits vor. Die Sanierungskosten werden derzeit auf 10,7 Millionen Euro geschätzt.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Gegenstand des Auftrages sind die Planungsleistungen der Objektplanung nach HOAI 2021 Teil 3 Abschnitt 1 Gebäude und Innenräume und Abschnitt 2 Freianlagen, jeweils der Lph 3 bis 9.
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsphasen 3 bis 4 HOAI. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen abzurufen (Stufe 2: LPH 5-7 HOAI; Stufe 3: LPH 8-9 HOAI)
Die Kriterien zur Auswahl finden Sie unter III.1.1, III.1.2 und III.1.3 dieser Bekanntmachung.
Stufenweise Beauftragung:
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsphasen 3-4 HOAI. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen abzurufen (Stufe 2: LPH 5-7 HOAI; Stufe 3: LPH 8-9 HOAI)
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
SÜC Bus und Aquaria GmbH
Bamberger Straße 2-6
96450 Coburg
Es ist eine stufenweise Beauftragung, sowie die Anwendung der Vertragsmuster nach HAV-KOM für den abzuschließenden Vertrag vorgesehen.
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist. Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach §44 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 5) zu entnehmen, der unter dem Link in I.3. dieser EU-Bek. zum Download zur Verfügung steht.
Nachweis der Eintragung in ein Berufs- und/oder Handelsregister oder ein anderweitiger Nachweis der erlaubten Berufszulassung.
Der Nachweis der Eintragung in eine/s der gegenständlichen Berufswerke bzw. Berufskammern (Architektenkammer, Ingenieurekammer o.ä.) oder ein vergleichbarer Nachweis der erlaubten Berufszulassung muss vorgelegt werden. Weiterhin muss der Nachweis der Bauvorlageberechtigung nach Landesbauordnung vorliegen.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 45 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 6) zu entnehmen, der unter dem Link in I.3. dieser EU-Bek. zum Download zur Verfügung steht.
Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, mit der diese den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind.
Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 Geschäftsjahre und für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre für das Leistungsbild der zu vergebenden Leistung.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
Die Höhe des Umsatzes wird nicht bepunktet.
Berufshaftpflichtversicherung des Bewerbers über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden.
Geforderter Mindestjahresumsatz in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR (netto) im Mittel pro Jahr.
Gefordert werden Nachweise und Angaben u. a. nach VgV und GWB, insbesondere nach § 46 VgV. Details sind dem Bewerbungsbogen unter Ziffer 7) zu entnehmen, der unter dem Link in I.3. dieser EU-Bek. zum Download zur Verfügung steht.
Eigenerklärungen werden gefordert für:
A) Das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten, getrennt nach Führungskräften, sonstige Beschäftigte/davon Ingenieure (ohne Führungskräfte) (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
Anzahl der Mitarbeiter:
2 Punkte: ab 4 MA
4 Punkte: ab 5 MA
6 Punkte: ab 6 MA
8 Punkte: ab 7 MA
10 Punkte: mehr als 7 MA
B) Darstellung der Bürostruktur anhand eines Organigramms
Dabei ist auszuweisen und darzustellen, wie das Büro und die Arbeitsabläufe zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Projektabwicklung strukturiert sind. Insbesondere ist darzustellen, wie oder in welchen Abteilungen die Leistungsbereiche Planung, Ausschreibung, Objektüberwachung abgewickelt werden und wie die Geschäftsführung eingebunden ist. Bei größeren Büros bzw. Unternehmen ist darzulegen, welche Niederlassung für die Auftragsabwicklung vorgesehen ist und welche Mitarbeiter und Leistungsbereiche dort angesiedelt sind.
maximal 5 Punkte
C) Angaben zur Funktion, einschl. Berufserfahrung und Ausbildungsstand der Mitarbeiter bezogen auf die Projektphasen
Angaben zur Funktion sowie einschlägiger Berufserfahrung und Ausbildungsstand der Mitarbeiter des Büros bzw. der Niederlassung, aus der die Bearbeitung erfolgen soll, bezogen auf die Projektphasen Planung, Ausschreibung und Objektüberwachung.
maximal 5 Punkte
D) Eine Referenzliste (gemäß beigefügter Anlage, es werden maximal 4 Referenzen gewertet) erbrachter Leistungen für vergleichbare Projekte die in Art, Umfang und Komplexität mindestens der geplanten Maßnahme entsprechen (§ 46 Abs. 3, Ziffer 1 VgV).
Vergleichbar sind grds. nur umfassende Planungsleistungen der Objektplanung von Sanierungen oder Neubauten von Schwimmbädern, Hotels oder Beherbergungseinrichtungen mit Schwimmbad, Spa, Fitnesseinrichtungen, Freizeitanlagen, Bildungseinrichtungen mit Schwimmbädern, Reha- und Gesundheitseinrichtungen, sonstige Sportanlagen o.ä., mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad der Honorarzone III oder höher in denen durch den Bewerber mindestens 4 oder mehr Leistungsphasen erbracht wurden. Bei mindestens einer dieser Referenzen müssen die Leistungsphasen 1 bis 8 erbracht worden sein. Alternativ bei mindestens einer Referenz die Leistungsphasen 1 bis 4 und bei einer weiteren Referenz die Leistungsphasen 5 bis 8 (Ausschlusskriterium).
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen mindestens 4 vom Bewerber erbrachte Leistungsphasen im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen (Teilnahmeanträge) erbracht wurden.
Bei mindestens einer dieser Referenzen müssen die Leistungsphasen 1 bis 8 erbracht worden sein. Alternativ bei mindestens einer Referenz die Leistungsphasen 1 bis 4 und bei einer weiteren Referenz die Leistungsphasen 5 bis 8 (Ausschlusskriterium).
Die Beurteilung der Vergleichbarkeit der Referenzen erfolgt anhand der nachfolgenden Kriterien:
- Objektbeschreibung
- Gesamtkosten und Kenndaten
- Kostenentwicklung und Gründe für Abweichungen
- Terminentwicklung und Gründe für Abweichungen
- Vertragsverhältnis
- Leistungsphasen und Leistungszeitraum
- Honorarangaben
- Daten zum Auftraggeber
Sofern Referenzen vorgelegt werden, die mit der vorliegenden Maßnahme in einzelnen dieser Kriterien nicht vergleichbar sind oder bei fehlenden Angaben innerhalb des Referenzblattes kann eine Abwertung erfolgen.
Bewertung:
keine Referenz: Ausschluss
ab 1 Referenz: 1 Punkt
ab 2 Referenzen: 2 Punkte
ab 3 Referenzen: 4 Punkte
ab 4 Referenzen: 6 Punkte
Nachweis der Kosteneinhaltung durch Eintragung der geforderten Kennzahlen zur Kostenentwicklung in den Referenzformblättern: max. 2 Punkte
Nachweis der Termineinhaltung durch Eintragung der geforderten Kennzahlen zur Termineinhaltung in den Referenzformblättern: max. 2 Punkte
E) Eine Darstellung (max. 6 Blätter DIN A4) von 2 besonders vergleichbaren Projekten, anhand derer die fachliche Eignung für die anstehenden Leistungen besonders deutlich wird.
Vergleichbar sind grds. nur umfassende Planungsleistungen der Objektplanung von Sanierungen oder Neubauten von Schwimmbädern, Hotels oder Beherbergungseinrichtungen mit Schwimmbad, Spa, Fitnesseinrichtungen, Freizeitanlagen, Bildungseinrichtungen mit Schwimmbädern, Reha- und Gesundheitseinrichtungen, sonstige Sportanlagen o.ä., mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad der Honorarzone III oder höher in denen durch den Bewerber mindestens 4 oder mehr Leistungsphasen erbracht wurden. Bei mindestens einer dieser Referenzen müssen die Leistungsphasen 1 bis 8 erbracht worden sein. Alternativ bei mindestens einer Referenz die Leistungsphasen 1 bis 4 und bei einer weiteren Referenz die Leistungsphasen 5 bis 8 (Ausschlusskriterium).
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen mindestens 4 vom Bewerber erbrachte Leistungsphasen im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen (Teilnahmeanträge) erbracht wurden. Es werden maximal 2 Referenzen gewertet.
Zu den Projekten sollen folgende Angaben (neben Abbildungen und/oder Plandarstellungen) vorliegen:
- Ausführungszeit der Leistungen
- Baukosten
- erbrachter Leistungsumfang (vergleichbar mit der zu vergebenden Leistung)
- Auftraggeber mit Adresse und Telefonnummer
- Eigenerklärung oder Referenzschreiben des Auftraggebers
Sanierung eines Hallenbades mit einem vergleichbaren Maßnahmenumfang
Referenz mit Darstellung der Komplexität und der Vergleichbarkeit des Bauvorhabens: 3 Punkte
Zusatzpunkt, sofern die Referenz besondere Anforderungen an den energetischen Standard aufweist: 1 Punkt
zugehörige Eigenerklärung zur Einhaltung der Termin- und Kostentreue: 1 Punkt
Sanierung oder Neubau (Ersatzneubau) eines Schwimmbades mit vergleichbarem Leistungsumfang
Referenz mit Darstellung der Komplexität und der Vergleichbarkeit des Bauvorhabens: 3 Punkte
Zusatzpunkt, sofern die Referenz besondere An- forderungen an den energetischen Standard aufweist: 1 Punkt
zugehörige Eigenerklärung zur Einhaltung der Termin- und Kostentreue: 1 Punkt
A) Das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten, getrennt nach Führungskräften, sonstige Beschäftigte/davon Ingenieure (ohne Führungskräfte) (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung):
mind. zwei Architekten
D) Eine Referenzliste (gemäß beigefügter Anlage, es werden maximal 4 Referenzen gewertet) erbrachter Leistungen für vergleichbare Projekte die in Art, Umfang und Komplexität mindestens der geplanten Maßnahme entsprechen (§ 46 Abs. 3, Ziffer 1 VgV):
Vorlage mindestens einer vergleichbaren Referenz
Vergleichbar sind grds. nur umfassende Planungsleistungen der Objektplanung von Sanierungen oder Neubauten von Schwimmbädern, Hotels oder Beherbergungseinrichtungen mit Schwimmbad, Spa, Fitnesseinrichtungen, Freizeitanlagen, Bildungseinrichtungen mit Schwimmbädern, Reha- und Gesundheitseinrichtungen, sonstige Sportanlagen o.ä., mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad der Honorarzone III oder höher in denen durch den Bewerber mindestens 4 oder mehr Leistungsphasen erbracht wurden.
Es werden nur Referenzen gewertet, bei denen mindestens 4 vom Bewerber erbrachte Leistungsphasen im Zeitraum 01.01.2016 bis zum Ablauf der Frist für den Eingang der Bewerbungen (Teilnahmeanträge) erbracht wurden.
Bei mindestens einer dieser Referenzen müssen die Leistungsphasen 1 bis 8 erbracht worden sein. Alternativ bei mindestens einer Referenz die Leistungsphasen 1 bis 4 und bei einer weiteren Referenz die Leistungsphasen 5 bis 8 (Ausschlusskriterium).
E) Eine Darstellung (max. 6 Blätter DIN A4) von 2 besonders vergleichbaren Projekten, anhand derer die fachliche Eignung für die anstehenden Leistungen besonders deutlich wird:
Eine Referenz über die Sanierung eines Hallenbades mit einem vergleichbaren Maßnahmenumfang.
Eine Referenz über die Sanierung oder den Neubau (Ersatzneubau) eines Schwimmbades mit vergleichbarem Leistungsumfang.
Vergleichbar sind grds. nur umfassende Planungsleistungen der Objektplanung von Sanierungen oder Neubauten von Schwimmbädern, Hotels oder Beherbergungseinrichtungen mit Schwimmbad, Spa, Fitnesseinrichtungen, Freizeitanlagen, Bildungseinrichtungen mit Schwimmbädern, Reha- und Gesundheitseinrichtungen, sonstige Sportanlagen o.ä., mit einem vergleichbaren Schwierigkeitsgrad der Honorarzone III oder höher in denen durch den Bewerber mindestens 4 oder mehr Leistungsphasen erbracht wurden.
Bei mindestens einer dieser Referenzen müssen die Leistungsphasen 1 bis 8 erbracht worden sein. Alternativ bei mindestens einer Referenz die Leistungsphasen 1 bis 4 und bei einer weiteren Referenz die Leistungsphasen 5 bis 8.
Baukammergesetz siehe auch III.1.1) Gefordert werden Nachweise darüber, dass der Bewerber bauvorlageberechtigt (nach Art. 61 BayBO) und zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt oder Dipl.-Ing.bzw. Dipl.-Ing. (FH) oder Bachelor oder Master berechtigt ist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auslober stellt Bewerbungsbögen zur Verfügung, welche unter der unter I.3) genannten Adresse abgerufen werden können und zwingend anzuwenden sind. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Sofern der Bieter über eine EEE verfügt, kann diese in Ergänzung des Bewerbungsbogens eingereicht werden. Die Ziffer 1-3, sowie 6 des Bewerbungsbogens sind in diesem Fall nicht auszufüllen.
Der Teilnahmeantrag besteht aus dem Bewerbungsbogen und Nachweisen, die als Anlage beizufügen sind. Der Bewerbungsbogen ist durch den Bewerber, wo gekennzeichnet auszufüllen und mit den Anlagen in der vorgegebenen Gliederung einzureichen.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.tender24.de.
Die Bewerbungsunterlagen verbleiben bei der ausschreibenden Stelle und werden nicht zurückgegeben.
Kleinere Büroorganisationen werden besonders auf die Möglichkeit der Bildung von Bewerbergemeinschaften hingewiesen. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter aufgezeigt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitgliedereiner Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
Anfragen, Nachfragen etc. sind ausschließlich nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen. Anfragen per E-Mail werden nicht berücksichtigt. Die Bieterkommunikation erfolgt ausschließlich über die in I.3) genannten Vergabeplattform, um sicherzustellen, dass Bieter und Vergabestelle über versandte Nachrichten auch eine E-Mail-Benachrichtigung erhalten.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber sodann eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm