Projektsteuerung im Bauwesen in Anlehnung an AHO Heft 9 für die Sanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Wolfratshausen -Am Hammerschmiedweg-
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wolfratshausen
NUTS-Code: DE216 Bad Tölz-Wolfratshausen
Postleitzahl: 82515
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wolfratshausen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung im Bauwesen in Anlehnung an AHO Heft 9 für die Sanierung und Erweiterung der Grund- und Mittelschule Wolfratshausen -Am Hammerschmiedweg-
Projektsteuerung im Bauwesen in Anlehnung an AHO Heft 9, Handlungsbereiche A-E, Leistungsphasen 3-9 der Architekten und Ingenieure sowie Besondere Leistungen
Wolfratshausen
Die Stadt Wolfratshausen beabsichtigt die Sanierung von Gebäudeteilen der Grund- und Mittelschule an der Hammerschmiedweg, ca. 6.562 m² BGF sowie die Erweiterung um einen mehrgeschossigen Gebäudeteil mit 10.567 m² BGF (Bauteile 3, 4 und 6). Neben diesen Gebäuden gibt es noch eine Turnhalle.
Die Vorentwurfsplanung für die Maßnahme sowohl in der Objektplanung wie auch in den Fachingenieursleistung liegt bereits vor, die vom Stadtrat geforderte Aktualisierung zur Kosteneinsparung wurde in die Planung eingearbeitet. Die Planer haben einen Auftrag über alle Leistungsphasen der HOAI. Für die erarbeitete Planung gibt es eine grundsätzliche Zustimmung des Stadtrates, diese weiterzuverfolgen.
Das Projekt hat eine hohe Komplexität, zum einen wegen der beschränkten Grundstücksgröße, den schwierigen Gründungsverhältnissen und der Komplexität der Nutzungsstruktur. Die Schule hat derzeit 28 Klassen. Als Konstruktionsweise des Neubaues ist die Holzhybridbauweise vorgesehen, mit einem Skelett aus Stahlbeton und Fassadenelemente als Holzbau.
Die Realisierung soll in drei Bauabschnitten erfolgen, d.h. 1. Neubau Grundschule +Schwimmbar sowie Eingangshalle, 2. Abbruch und Neubau Mittelschule und Mensa und 3. die Sanierung nach Fertigstellung der Neubauten. Die beiden Bauabschnitte liegen nicht benachbart, es sind mehrere Infrastruktur- und Baustelleneinrichtungslösungen erforderlich. Im Bereich des Neubaues müssen nach Fertigstellung die Freianlagen erheblich angepasst werden.
Das Vorhaben soll mit FAG-Mittel des Freistaates Bayern gefördert werden.
Die Verlängerung ist für den Fall vorbehalten, dass:
- Die Option einer Begleitung der Gewährleistungsphase der ausführenden Firmen beauftragt wird.
- Eine längere Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlichen Ergebnis führt.
- Die Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahme führt.
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.1.1) bis III.1.3), zusammengefasst im Teilnahmeantrag, dienen
zur Auswahl der Teilnehmer für die Auftragsverhandlungen.
1)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV imLeistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR), Gewichtung 12 von 100Punkten.2)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:Bürostruktur zur Erbringung der Leistung, d. h. durchschnittliche Anzahl Architekten / Ingenieure im letztenabgeschlossenen Geschäftsjahr, Gewichtung 12 von 100 Punkten.3)Erfahrungen in der Projektsteuerung im Bauwesen anhand vergleichbarer Referenzprojekte:Mindestanforderungen: Erfahrung in der Projektsteuerung mind. Handlungsbereiche A, B, C, D und E (analog zu§2 AHO), in allen Leistungsstufen vollständig geleistet und abgeschlossen, mit Baubeginn nach 01.01.2014, beivergleichbaren, baulich fertiggestellten Gebäuden, zwei Referenzprojekte, Gewichtung 76 von 100 Punkten.Die detaillierte Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages mit Angabe über die Verteilung der Punkte undGewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist in der Anlage "Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages"beigefügt. Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden, somit ergibt sich eineReihenfolge der Bewerber. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist dieBewerberzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch,entscheidet bei Punktegleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV).
Die Begleitung der Gewährleistungensphase (der ausführenden Firmen) über 4 Jahre ist eine Option.
Es ist folgende stufenweise Beauftragung vorgesehen:
1.Stufe: Teilleistungen der Projektvorbereitung gemäß § 5.1 des Vertrages sowie Stufe Planung:Entwurfsplanung
Die weiteren Stufen sind gem. Vertragsentwurf vorgesehen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der ersten Stufe.
Der Auftraggeber behält sich vor:
-Besondere Leistungen, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angaben der Bewerbung sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen, der vom Auftraggeber auf
der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird. Die in dieser Ankündigung und im Teilnameantrag genannten Nachweise sind der Bewerbung als Anlage beizufügen. Formlose oder unvollständige Bewerbungen werden
nicht berücksichtigt.
Gefordert werden:
1. Nachweis über die Berechtigung zum Führen der geforderten Berufsbezeichnung;
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB;
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1
SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG;
4. Erklärung über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV;
5. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen;
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. der Bewerber
muss außerdem gem. § 36 Abs . 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er
beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist
in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben;
7. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz abzugeben;
8. Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften
haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle
Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der
Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft
sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im
weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines
Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften;
9. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss
mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung
stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen
vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt
der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen
einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem
Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung
haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang
und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist
auf Anforderung nachzureichen;
10. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen
ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung:
Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG.
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages.
Es werden Angaben gefordert zu:
Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im
Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR).
Berufshaftpflichtversicherung über mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR
für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g.
Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor
Tag der Absendung der Bekanntmachung sein und muss der Bewerbung beiliegen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss
der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende
Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen
sind von jedem Mitglieder Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung
der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem
Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko
eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein vorgelegt werden.
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages.
Es werden Angaben gefordert zu:
b)Bürostruktur zur Erbringung der Leistung, d. h. durchschnittliche Anzahl Architekten / Ingenieure in den
letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
c)Erfahrung in der Projektsteuerung im Bauwesen in mind. Handlungsbereiche A, B, C, D und E (analog zu
§ 2 AHO) , in allen Leistungsstufen vollständig geleistet und abgeschlossen, mit Baubeginn nach 01.01.2014 bei vergleichbaren, baulich fertiggestellten Gebäuden als Mindestanforderungen an die Referenzprojekte, zwei Referenzprojekte mit Angaben zu:
-Bezeichnung des Referenzprojekts;-Auftraggeber mit aktueller Tel. Nr. der Auskunftsperson;-namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer;-Nennung evtl. Mitbeauftragter (z. B. Arbeitsgemeinschafts-Partner) und deren Leistungsanteile in den einzelnen Leistungsphasen;-Baubeginn, Tag, Monat und Jahr;-Fertigstellung, Monat und Jahr;-Auftraggeber gem. GWB § 99;-selbst erbrachte und abgeschlossene Leistungen (Projektstufen und Handlungsbereiche) analog § 2 AHO; Gewertet werden:-Handlungsbereiche A und B selbst geleistet und abgeschlossen;-Leistungsstufen 4 und 5 selbst erbracht und abgeschlossen, bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB Teile A, B und C;-Bauabschnitte des Projektes-Honorarzone für das Gebäude gem. HOAI § 35;-Bruttokosten KG 300 + 400 gem. DIN 276;-Umbauanteil des Projektes;-angrenzender laufender Betrieb;-Beantragung staatlicher Fördermittel;Sonstiges:Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die Referenzen sind so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages, die mit dem Bewerbungsbogen abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Die Angaben sind zwingendin den Teilnahmeantrag einzutragen. Zusätzliche Angaben zu den Referenzen zum Nachweis der Erfüllung der Kriterien müssen auf 2 DIN A4 Anlagenblätter pro Projekt angegeben werden, diese Anlagenblätter werden nicht nachgefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern.
Anforderung an den Firmeninhaber oder die für die Erbringung der Leistung verantwortliche Person:
Ingenieure der Fachrichtungen Architektur/Hochbau, Bauingenieurwesen, Haustechnik/Maschinenbau oder
Wirtschaftsingenieurwesen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein. Gleiches gilt für
andere Unternehmer, deren Kapazität sich der Bewerber bedient.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des
Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person
gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die
die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen
Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die
fachlichen Voraussetzungen dann,
- wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und
berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen
aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu
tragen oder
- wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2013/55/EU angezeigt haben.
Die Beauftragung erfolgt mit einem Vertragsmuster des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch in Textform abzugeben. Es werden nur die im Postfach des
jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und
Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber / Bieter informiert sich selbstständig über
die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien).
2) Unterlagen über die ausgegebenen Vordrucke hinaus sind durch den Bewerber in einer PDF-Datei
zusammenzufassen, max. Dateigröße 10 MB;
3) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht
erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt;
4) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die
Ausführung der angegebenen Referenzprojekte;
5) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des
Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert;
6) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung
über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und
Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter
verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die
Bewerber / Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben
kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder
Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen,
Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen;
7) Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag
oder das Angebot auswirken, gelten folgende Regelungen:
Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters / Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon
eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten
ist vom Bewerber / Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen,
dass:
- der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer
Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird,
- oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein
neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird,
- oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das
Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll.
Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem
betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird
darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor
Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss.
8) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch bis zum Tag vor Abgabe der
Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem
Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen, bekannt gemacht. Rückfragen zu den
Vergabeunterlagen müssen spätestens 6 Tage vor dem Schlusstermin für den Eingang des Teilnahmeantrages
bzw. Angebotes eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://regierung.oberbayern.bayern.de
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.