TNW_Stadtwerke Neumarkt i. d. OPf. Freizeit & Leben KU - Sanierung Freibad / Erlebnis- und Schwimmbecken - Projektsteuerungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 397/21
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt i. d. OPf.
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swneumarkt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.prof-rauch-baurecht.de
Abschnitt II: Gegenstand
TNW_Stadtwerke Neumarkt i. d. OPf. Freizeit & Leben KU - Sanierung Freibad / Erlebnis- und Schwimmbecken - Projektsteuerungsleistungen
Die Stadtwerke Neumarkt planen die Sanierung des Schwimmerbeckens sowie des Erlebnisbeckens im Freibad Neumarkt.
.
Beauftragt werden - stufenweise - die Leistungsstufen 1-5 des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß Projektsteuerungsvertrag HAV-KOM, konkretisiert durch die zusätzlichen Vertragsbestimmungen (ZVB-PS) zum Projektsteuerungsvertrag.
.
Als Besondere Leistung wird die über die Grundleistungen hinausgehende Betreuung der weiteren Vergabeverfahren für die an der Planung fachlich Beteiligten als Vergabestelle mit Betreuung der Vergabeplattform beauftragt. Zudem wird der Einsatz eines Projektkommunikationssystem gewünscht.
Neumarkt 92318 Neumarkt i. d. OPf. Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Stadtwerke Neumarkt planen die Sanierung des Schwimmerbeckens sowie des Erlebnisbeckens im Freibad Neumarkt. Die Sanierungsmaßnahmen für das Schwimmerbecken und das Erlebnisbecken gliedern sich in folgende Teile:
.
- Baukonstruktion: Betonbecken, Edelstahlauskleidung, Beckenausstattung, erdverlegte Betriebsleitungen, Erdarbeiten, Abbrucharbeiten
- technische Anlage: Badewasseraufbereitung, Förderanlagen, Elektrotechnik
- Außenanlagen: Beckenumgang, Freiflächenbereich, Bepflanzung
- Neugestaltung Sprunganlage
.
Die Sanierung der beiden Becken soll mit einer Edelstahlauskleidung erfolgen.
.
Die den Vergabeunterlagen beigefügte Vorplanung wurde bereits erbracht, für die Leistungsbilder Ingenieurbauwerke, Gebäude und Badewassertechnik (Anlgr. 7 und 8) wurde bereits ein Planungsbüro in einem VgV-Verfahren (Bekanntmachungsnummer 2021/S 063160416) gefunden. Die Durchführung dieses Vergabeverfahrens für die bereits vergebenen Leistungen ist nicht mehr notwendig. Alle weiteren notwendigen Planungsbeteiligten müssen noch, mit Unterstützung des Projektsteuerungsbüros, gefunden und beauftragt werden.
.
Bezüglich der konkreten Aufgabenbeschreibung sei auf die Aufgabenbeschreibung für die Ingenieurleistungen verwiesen:
.
Die Funktion als Wettkampfbecken mit einer 50m-Bahn im Schwimmerbecken soll erhalten bleiben, ebenso die Sprunganlage. Die Sprunganlage soll durch eine Konstruktion mit Säulen und Turmbrücken aus Edelstahl erneuert werden. Mit der Sanierung des Schwimmerbeckens soll ein normgerechter Betrieb der Anlage für die Zukunft hergestellt werden. Eine gute Beschaffenheit des Badewassers ist das Ziel der Sanierung.
.
Für das Erlebnisbecken gilt: Das funktionale Anforderungsprofil (Übungsschwimmen, Wassergewöhnung und Attraktionserlebnis) an das Becken soll erhalten bleiben. Mit der Sanierung des Beckens und der dazugehörigen technischen Ausrüstung soll ein normgerechter Betrieb der Anlage hergestellt werden. Das Ziel ist, eine gute Beschaffenheit (in Bezug auf Hygiene und Sicherheit) des Beckenwassers zu erreichen. Für jeden Badenden ist ein Infektionsrisiko so gering wie nur möglich zu halten. Das neue Kinderplanschbecken, das im Zuge des Schlossbades gebaut wird, soll an die Aufbereitungsanlage angeschlossen werden.
.
Eine grobe Vorplanung für die beiden Becken wurde bereits durchgeführt und liegt den Vergabeunterlagen bei. Diese ist fortzuführen. In den jeweiligen Erläuterungsberichten sind weiterführende Ausführungen enthalten, auf die hiermit explizit Bezug genommen wird.
.
Die Sanierung des Schwimmerbeckens soll in einem Bauabschnitt durchgeführt werden, die sanierungsbedürftigen Teile der Altanlage werden vollständig demontiert und durch neue ersetzt.
.
Für die Sanierung des Erlebnisbeckens mit Badewasseraufbereitungstechnik sind 2 Varianten möglich: Die Sanierung der gesamten Anlage in einem Bauabschnitt oder die Sanierung der gesamten Anlage in zwei Bauabschnitten.
.
Eine Förderung über das Sonderprogramm "Schwimmbadförderung" soll erreicht werden.
Die Kosten für die Sanierung des Schwimmerbeckens liegen bei etwa [Betrag gelöscht] EUR brutto. Die Kosten für das Erlebnisbecken liegen bei etwa [Betrag gelöscht] EUR brutto.
.
Einige Teilbereiche (z.B. der Sprungturm) sind keine förderfähigen Maßnahmen. Diese sollen jedoch in der Planung bereits mit berücksichtigt werden, ggf. erfolgt die Umsetzung jedoch erst in einem weiteren, späteren Bauabschnitt. Dies hängt auch von der konkreten Höhe der Förderung ab. Die Umsetzung wird als Option mit in den Vertrag aufgenommen.
.
Ferner ist die energetische Abdeckung des Erlebnisbeckens zu prüfen und umzusetzen. Evtl. kann die Formgebung des Beckens größer umgestaltet und so eine energetische Abdeckung möglich gemacht werden.
.
Ebenso ist für das Schwimmerbecken eine energetische Abdeckung zu prüfen. Es ist zu prüfen und insbesondere mit Berechnung zu hinterlegen, ob eine energetische Abdeckung wirtschaftlich sinnvoll ist. Hierfür sind die Investitionskosten zu ermitteln und eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung über mehrere Jahre vorzunehmen. Verschiedene Varianten sollen hier geprüft werden. Diese Leistungen werden als Besondere Leistung eines detaillierten Wirtschaftlichkeitsnachweises beauftragt.
.
Auch soll insgesamt eine energetisch sinnvolle Lösung gefunden werden. Maßnahmen zur Energieeinsparung und -reduzierung sind vorzunehmen. Die Energieeffizienz von den verwendeten Systemen ist dem Auftraggeber sehr wichtig, diese Leistung wird jedoch als in den Grundleistungen beinhaltet angesehen.
.
Der konkrete zeitliche Ablauf ist noch nicht festgelegt. Die Umsetzung kann zum einen so erfolgen, wie in der Vorplanung vorgesehen. Alternativ ist eine Umsetzung der Becken in getrennten Zeiträumen - je Wintersaison ein Becken - möglich. Eine zügige Umsetzung ist geplant. Bei gemeinsamer Ausführung dürfte eine Fertigstellung nach dem Winter 2024 erfolgen, bei getrennter Ausführung nach dem Winter 2025.
.
Beauftragt werden - stufenweise - die Leistungsstufen 1-5 des Leistungsbildes Projektsteuerung gemäß Projektsteuerungsvertrag HAV-KOM, konkretisiert durch die zusätzlichen Vertragsbestimmungen (ZVB-PS) zum Projektsteuerungsvertrag. Die Mitwirkung bei den Fördermitteln ist dem Auftraggeber hierbei sehr wichtig, diese Leistungen sind in den Grundleistungen nach HAV-KOM bereits enthalten. Als Besondere Leistung wird die über die Grundleistungen hinausgehende Betreuung der weiteren Vergabeverfahren für die an der Planung fachlich Beteiligten als Vergabestelle mit Betreuung der Vergabeplattform beauftragt, dies als v.H. der Grundleistungen. Zudem wird der Einsatz eines Projektkommunikationssystem gewünscht, dieses ist als Pauschale pro Jahr anzubieten.
1.) Umsatz (netto): Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre bei Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft
.
5 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
3 Punkte: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
1 Punkt: ab [Betrag gelöscht] EUR Umsatz / Jahr
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
.
2.) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
2.1.) Bürokapazität / Personalstärke, im Mittel der letzten 3 Jahre (nur Vollzeitkräfte)
.
5 Punkte: ab 4 Projektsteuerer (in Vollzeit)
3 Punkte: ab 3 Projektsteuerer (in Vollzeit)
1 Punkt: ab 2 Projektsteuerer (in Vollzeit)
(Zwischenpunkte werden nicht vergeben)
.
2.2.) Referenzportfolio Bewerber (Büro): Freibäder (Sanierungen, Umbauten, Neubauten)
.
Referenzprojekte können eingereicht werden (und werden gewertet), sofern die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) im Zeitraum 01.01.2014 bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungsfrist erfolgt ist. [HINWEIS: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen].
Die Referenzen werden in einer Gesamtschau beurteilt und bewertet. Gesamtschau bedeutet, dass alle eingereichten Referenzen in einer wertenden Gesamtschau bewertet werden, d. h. es wird nicht jede Referenz mathematisch bewertet und dann wird das arithmetische Mittel errechnet, sondern es wird verglichen, inwieweit der Bewerber anhand aller seiner vorgelegten Referenzprojekte insgesamt erwarten lässt, die hier ausgeschriebene Aufgabe zu erfüllen. Dabei findet auch eine Wertung im Vergleich zu den von den Mitbewerbern eingereichten Referenzen statt. Vergeben werden 0 bis 5 Punkte. (0, 1, 2, 3, 4 oder 5 Punkte).
Der Auftraggeber behält sich vor, Referenzauskünfte einzuholen. Bei der Wertung der Referenzen finden positive oder negative Auskünfte Berücksichtigung. Bei negativen Auskünften führt dies zu einer geringeren Bewertung dieser Referenz.
.
Eine Punktzahl von 5 Punkten kann (begrenzt nach oben) ab 3 insgesamt sehr gut vergleichbaren Referenzen erreicht werden. Eine Referenz gilt dann als insgesamt sehr gut vergleichbar, wenn alle diesbezüglich unten aufgelisteten Aspekte kumulativ vorliegen Alle übrigen Bewerber erhalten sodann abgestuft nach der Vergleichbarkeit Punkte. Es können somit auch Projekte eingereicht werden, die außerhalb der Grenzen zur sehr guten Vergleichbarkeit liegen. Diese werden im Rahmen der oben dargestellten Gesamtschau bewertet. Sollte kein Bewerber über 3 insgesamt sehr gut vergleichbare Referenzen verfügen, so erhält derjenige Bewerber die Höchstpunktzahl, dessen Portfolio in der Gesamtschau am Besten ist.
.
Die Vergleichbarkeit der Referenzen im Rahmen der Gesamtschau wird anhand folgender Kriterien beurteilt:
- Anzahl der Referenzen
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Aufgabenstellung:
- Badeeinrichtungen (Freibäder / Hallenbäder o.ä.) (sehr gut vergleichbar)
- Sonstige öffentliche Objekte / Gebäude (gut vergleichbar)
- Sanierung / Umbau (sehr gut vergleichbar)
- Neubau (gut vergleichbar)
- Erfahrung mit Fördermitteln (sehr gut vergleichbar)
.
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die erbrachten Leistungen (Angabe in Prozentpunkten) in den Leistungsstufen 1 bis 5 des Leistungsbildes Projektsteuerung nach HAV-KOM oder AHO (sehr gut vergleichbar, wenn insgesamt mind. 90 Prozent der Leistungen erbracht worden sind)
.
- Vergleichbarkeit im Hinblick auf die Größenordnung: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 5 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 2,5 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen, um sehr gut vergleichbar zu sein.
Stufenweise Beauftragung:
.
Stufe 1: Leistungsstufe 1
(Projektvorbereitung)
.
Stufe 2: Leistungsstufe 2
(Vorplanung, Entwurfs- und Genehmigungsplanung)
.
Stufe 3: Leistungsstufe 3
(Ausführungsvorbereitung - Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe)
.
Stufe 4: Leistungsstufe 4 und 5
(Objektüberwachung und Projektabschluss)
Die bisherige Vorplanung ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Nachweis zur Berufsausübung des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens oder der Projektleitung ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder Diplomurkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
Eigenerklärung über den Umsatz für entsprechende Dienstleistungen: Umsatz (netto) im Durchschnitt der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre beim Leistungsbild Projektsteuerungsleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft
.
Bei Bewerbergemeinschaften ist die Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft einzeln anzugeben.
.
Nachweis auf Verlangen der Vergabestelle durch Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen.
.
Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers, mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Sie/Er hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall muss die Maximierung der Ersatzleistung pro Versicherungsjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme betragen.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei einer ARGE muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung ALLER ARGE-Mitglieder vorliegen (Mindestsummen sind von jedem ARGE-Mitglied vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines ARGE-Partners mitversichert ist. Eigenerklärungen diesbezüglich sind vorläufig ausreichend.
Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Der Auftragnehmer / die ARGE ist verpflichtet, dem Auftraggeber jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen.
Nachweise gem. § 46 Abs. 3 VgV; entsprechende Formblätter werden mit den Ausschreibungsunterlagen zur Verfügung gestellt.
.
Der Nachweis der fachlichen Qualifikation der tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall oder des Inhabers/der Inhaberin oder der Führungskräfte des Unternehmens ist durch Vorlage der Berufszulassung (Nachweis Kammereintragung oder entsprechende Urkunde (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung) zu führen.
.
Eigenerklärungen über:
.
A.) das jährliche Mittel der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren Beschäftigten (Dipl.-Ing. Univ./TU/TH/FH, Master, Bachelor oder vergleichbare Berufszulassung)
B.) Referenzen (Die Angaben sind in den entsprechenden Formblättern "Bewerbungsbogen/Projektdatenblätter" zu machen):
Referenzportfolio Bewerber gesamt (Freibäder - Sanierungen, Umbauten, Neubauten) der letzten 7 Jahre Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.20214 und dem Ablauf der unter IV.2.2 genannten Bewerbungsfrist (Hinweis: Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen) mit Angaben zu:
a.) Auftraggeber
b.) Art der Aufgabenstellung: Badeeinrichtungen (Freibäder / Hallenbäder o.ä.); sonstige öffentliche Objekte / Gebäude; Sanierung / Umbau; Neubau; Erfahrung mit Fördermitteln
c.) erbrachte Leistungen in den Leistungsstufen 1 - 5 des Leistungsbildes Projektsteuerung nach HAV-KOM oder AHO (Angabe in Prozentpunkten)
d.) Größenordnung des Projekts: Das vorstehende Projekt hat eine Größenordnung von Projektkosten (KG 200-700) von ca. 5 Mio. EUR netto, die Referenzen sollten daher jedenfalls eine Größenordnung von 2,5 Mio. EUR netto oder mehr aufweisen.
Referenzprojekte finden nur insoweit Berücksichtigung, als die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) zwischen 01.01.2014 und dem Ablauf der unter IV.2.2.) genannten Bewerbungsfrist stattgefunden hat. Referenzprojekte können auch dann eingereicht werden, sofern nur Teilleistungen beauftragt wurden. Unabhängig davon ist die Fertigstellung (Bezugsfertigkeit/Inbetriebnahme) maßgebend für die Wertung eingereichter Referenzen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren
- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
.
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Einzelbewerber oder Arbeitsgemeinschaft (ARGE), gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter, Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer ARGE sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren.
.
Bewerbungen sind nur und ausschließlich auf den zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen zulässig. Teilnahmeanträge, für die nicht die zum Download gestellten Bewerbungsunterlagen/-formulare verwendet werden, werden ausgeschlossen.
.
Anfragen, Nachfragen etc. sind AUSSCHLIESSLICH nach der Registrierung über die Vergabeplattform zu stellen.
.
DIE BIETERKOMMUNIKATION ERFOLGT AUSSCHLIESSLICH ÜBER DAS DEUTSCHE VERGABEPORTAL (DTVP), UM SICHERZUSTELLEN, DASS BIETER UND VERGABESTELLE ÜBER VERSANDTE NACHRICHTEN AUCH EINE E-MAIL-BENACHRICHTIGUNG ERHALTEN.
.
Das Formular "Teilnahmeantrag und Bewerbungsunterlagen" ist zwingend einzureichen, fehlt dieses ist die Bewerbung ganz auszuschließen.
.
Die Bewerbung selbst muss elektronisch über die Vergabeplattform über das herunterzuladende Bietertool unter dem Reiter "Teilnahmeanträge" (NICHT als Nachricht oder per E-Mail) eingereicht werden. Bei dem Formular "Bewerbungsbogen" inkl. Anlagen handelt es sich um das Hauptformular der Bewerbungsunterlagen (dieser gilt für den Bewerber bzw. die ARGE insgesamt). Wenn und soweit die dort gemachten Angaben nicht vollständig oder falsch sind, geht dies zu Lasten des Bewerbers. Der Auftraggeber behält sich vor, im Teilnahmeantrag fehlende und unvollständige Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist (IV.2.2) nicht vorgelegt werden, bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern; die Bewerber haben keinen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dieser Nachforderungsmöglichkeit Gebrauch macht. Eine unvollständige Einreichung führt, wenn die Vergabestelle von der Nachforderungsmöglichkeit nicht Gebrauch macht, oder eine Nachforderung fruchtlos geblieben ist, zum Ausschluss aus dem Verfahren. Broschüren und weitere Unterlagen zur Vorstellung des Büros sind ausdrücklich nicht erwünscht und werden nicht berücksichtigt.
.
Eine Registrierung ist für den Download der Unterlagen nicht erforderlich. Es wird jedoch eine Registrierung auf der Vergabeplattform empfohlen. Sollten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen gestellt werden, so werden die Antworten hierauf in die Plattform eingestellt werden. Im Falle einer Registrierung bekommt der Bewerber eine Mitteilung hierüber, auch wenn Unterlagen geändert werden sollten. Ohne diese freiwillige Registrierung ist der Bewerber selbst dafür verantwortlich, sich zu informieren, ob es Änderungen oder Antworten gibt.
.
Fragen sind so rechtzeitig (spätestens jedoch 9 Kalendertage vor Fristablauf) zu stellen, sodass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten (ggf. ohne Fristverlängerung).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRFKV
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.