Fachplanung Technischen Ausrüstung nach Paragraph 53 ff HOAI Anlagengruppen 1- 3, 7 und 8 - HLS Referenznummer der Bekanntmachung: 0501
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technischen Ausrüstung nach Paragraph 53 ff HOAI Anlagengruppen 1- 3, 7 und 8 - HLS
Auf einem dreieckförmigen Grundstück soll ein Kinderhaus für 2 Kindergarten- und 1 Krippengruppe erstellt werden. Zu vergeben sind die freiberuflichen Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach Paragraph 53 ff HOAI Anlagengruppen 1-3 und 7,8 für den Neubau eines dreigruppigen Kinderhauses auf der BayWa-Wiese in Rosenheim. Das Gebäude soll in Holzfertigbauweise errichtet werden und einen Aufzug (Betonkern) erhalten. Ein Fernwärmeanschluss liegt vor und ein Lüftungskonzept soll erarbeitet werden. Ziel ist, das Kinderhaus als Passivhaus zu bauen, wobei die Kostenobergrenze entscheidend für die Ausführung des Energiestandards ist.
Rosenheim, 83026
siehe Punkt II.1.4.
Ja, bis zum Abschluss des Projekts; bei Beauftragung der Leistungsphase 9 bis zum Ablauf der Gewährleistung.
Unter denjenigen Bewerbern, die die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl von 3 Bewerbern nach den folgenden Kriterien:
A) Referenzen
Für jede Referenz können nach folgender Verteilung Punkte erreicht werden:
Art der Baumaßnahme:
- Neubau/Erweiterung: 2 Punkte
Vergleichbare Aufgabenstellung wie Projekt:
- Holzfertigbau: 5 Punkte
- Passivhausstandard: 3 Punkte
- Evaluierung nach Fertigstellung: 1 Punkt
- energetischer Standard EH 40 oder EH 55: 1 Punkt
- Nachtkühlung: 1 Punkt
- Wärmerückgewinnung: 1 Punkt
- Lüftungsanlage: 1 Punkt
Leistungsumfang:
- Anlagengruppe 1
o Honorarzone II oder höher: 2 Punkte
o Leistungsphase 2: 1 Punkt
o Leistungsphase 3: 1 Punkt
o Leistungsphase 5: 1 Punkt
o Leistungsphase 6: 1 Punkt
o Leistungsphase 7: 1 Punkt
o Leistungsphase 8: 2 Punkte
- Anlagengruppe 2
o Honorarzone II oder höher: 2 Punkte
o Leistungsphase 2: 1 Punkt
o Leistungsphase 3: 1 Punkt
o Leistungsphase 5: 1 Punkt
o Leistungsphase 6: 1 Punkt
o Leistungsphase 7: 1 Punkt
o Leistungsphase 8: 2 Punkte
- Anlagengruppe 3
o Honorarzone II oder höher: 2 Punkte
o Leistungsphase 2: 1 Punkt
o Leistungsphase 3: 1 Punkt
o Leistungsphase 5: 1 Punkt
o Leistungsphase 6: 1 Punkt
o Leistungsphase 7: 1 Punkt
o Leistungsphase 8: 2 Punkte
- Anlagengruppe 8
o Honorarzone II 1 Punkt oder höher: 2 Punkte
o Leistungsphase 2: 1 Punkt
o Leistungsphase 3: 1 Punkt
o Leistungsphase 5: 1 Punkt
o Leistungsphase 6: 1 Punkt
o Leistungsphase 7: 1 Punkt
o Leistungsphase 8: 2 Punkte
Baukosten:
- - anrechenbare Kosten bearbeitete AGr. von € 100.000 - 200.000: 1 Punkt
- - anrechenbare Kosten bearbeitete AGr. von € 200.000 - 300.000: 2 Punkte
- - anrechenbare Kosten bearbeitete AGr. von € 300.000 und mehr: 3 Punkte
B) Anzahl der heute verfügbaren Dipl.-Ing., die im Bereich TGA-Planung tätig sind, einschließlich Büroinhaber und freie Mitarbeiter
- 2: 1 Punkt
- 3: 2 Punkte
- 4 oder mehr: 3 Punkte
Zur Angebotsabgabe werden diejenigen Bewerber aufgefordert, die die meisten Punkte erreichen. Der Auftraggeber behält sich vor, mehr als 3 Bewerber aufzufordern und/oder bei auswahlrelevanter Punktegleichheit, die Auswahl durch Losentscheid zu treffen.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung.
Mit Vertragsschluss wird die Stufe 1 (Leistungsphasen 1-2 inklusive Kostenschätzung) beauftragt.
Alle weiteren Stufen werden stufenweise beauftragt.
Stufe 2: Leistungsphasen 3 und 4 gem. § 55 HOAI 2013;
Stufe 3: Leistungsphasen 5 bis 7 gem. § 55 HOAI 2013;
Stufe 4: Leistungsphasen 8 und 9 gem. § 55 HOAI 2013;
Der Auftraggeber ist berechtigt, mehrere Stufen gleichzeitig abzurufen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen und Leistungsphasen besteht nicht. Zusätzlich können besondere Leistungen nach HOAI beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Handelsregisterauszug (soweit einschlägig)
A) Gesamtumsätze (brutto) in den letzten 3 Jahren
B) Umsätze (brutto) mit vergleichbaren Leistungen (TGA-Planung) in den letzten 3 Jahren
C) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils einer Deckungssumme von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1 Mio. EUR für sonstige Schäden. Alternativ genügt eine Bestätigung eines Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Mindestanforderungen zu A): 200.000 € Umsatz/a (brutto) im Schnitt der letzten 3 Jahre
Mindestanforderungen zu C): Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung oder der entsprechenden Versicherbarkeit im Auftragsfall.
A) Benennung von max. 3 Referenzprojekten des Wirtschaftsteilnehmers aus den Jahren 2014 – bis heute (siehe Formblatt Referenzen). Zugelassen sind nur Referenzprojekte bei denen mindestens die Leistungsphase 5 abgeschlossen ist. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben zu machen: a) Art und Nutzung des Gebäudes b) Art der Baumaßnahme (Neubau/Anbau/Umbau/Sanierung), c) Holzfertigbau d) Passivhaus mit Evaluierung nach Fertigstellung oder Standard EH 40/EH 55 e) Nachtkühlung f) Wärmerückgewinnung g) Lüftungsanlage h) Anlagengruppen mit Honorarzone, i) Leistungsumfang (Leistungsphasen) j) Leistungszeit/Leistungsstand, k) anrechenbare Kosten der bearbeiteten Anlagengrup-pen, l) Auftraggeber
B) Anzahl der Dipl.-Ing. (oder glw. Abschluss), die im Bereich der TGA-Planung tätig sind, einschließlich freier Mitarbeiter und Büroinhaber in den letzten 3 Jahren und heute.
C) Angabe der Leistungen, für die der Einsatz eines Unterauftragnehmers vorgesehen ist, und Benennung des Unterauftragnehmers. Für die Leistungen der Leistungsphase 8 ist der Einsatz von Unterauftragnehmern ausgeschlossen. Das gilt nicht für den Einsatz freier Mitarbeiter.
Mindestanforderungen zu A): Es werden nur Referenzen berücksichtigt, bei denen die Leistungen der Leistungsphase 5 beendet sind. Es muss mindestens 1 Referenzprojekt über einen baufertiggestellten Neubau im Passivhausstandard (ohne Zertifizierung) mit Anlagengruppen 1 – 3 und 8 (jeweils mind. Honorarzone II) benannt werden.
Mindestanforderung zu B): Es müssen mindestens 2 Dipl.-Ing. (oder glw. Abschluss) angegeben werden können.
Die für die Durchführung der Leistungen verantwortliche/n Person/en ist/sind berechtigt die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen (§ 75 Abs. 2 VgV).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Als Teilnahmeantrag ist ausschließlich das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bewerbungsbogen" mit Eigenerklärungen zu Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und Eignungskriterien nach Ziffer III.1 nebst allen darin in Bezug genommenen Anlagen (u.a. die Formblätter zu den Referenzen) einzureichen. Alle anderen abrufbaren Unterlagen (Aufforderung zur Angebotsabgabe, Vertrag nebst Anlagen) dienen zunächst nur der Information und sind nur von den am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern und nur auf gesonderte Aufforderung einzureichen. Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Textform über die Vergabeplattform einzureichen. Soweit die zur Verfügung gestellten Formblätter nicht verwendet werden, bleibt der Teilnahmeantrag unberücksichtigt. Bewerbergemeinschaften müssen mit dem Teilnahmeantrag auch das Formblatt Bewerbergemeinschaft einreichen und darin angeben, welches Mitglied vertretungsberechtigt und empfangsbevollmächtigt ist und welches Mitglied für welche Teilleistungen zuständig sein wird. Zum Zwecke einer vollständigen Eignungsprüfung ist auch für Unterauftragnehmer ein ausgefüllter "Bewerbungsbogen" nebst den darin in Bezug genommenen Anlagen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, für Unterauftragnehmer zusätzlich einen Verfügbarkeitsnachweis (z.B. eine Verpflichtungserklärung) anzufordern. Zur angemessenen Durchführung des Teilnahmewettbewerbs sind alle geforderten Erklärungen und Nachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen. Die Zuschlagskriterien sind in den Vergabeunterlagen angegeben.*Die gesamte Kommunikation während des Vergabeverfahrens wird ausschließlich über die unter Ziffer I.3 angegebene Vergabeplattform geführt. Um Bieterfragen stellen, sowie Bieterinformationen und einen elektronischen Teilnahmeantrag erhalten zu können, als auch einen elektronischen Teilnahmeantrag und elektronisches Angebot abgeben zu können ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich. Angebote sind ausschließlich elektronisch in Textform über den verschlüsselten Bereich der Vergabeplattform einzureichen. Es ist zu beachten, dass die Kommunikation auch nach Ablauf der Teilnahme-/ bzw. Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen, der Aufklärung oder der Aufforderung zur Angebotsabgabe ausschließlich über die Vergabeplattform geführt wird. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfunginformiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach §134Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerberkommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nachKenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]10