Gemeinde Hepberg - Ersatzneubau Grundschule Hepberg samt Mittagsbetreuung - Technische Ausrüstung HSLK (Lph. 5-9) Referenznummer der Bekanntmachung: 203/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hepberg
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85120
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hepberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gemeinde Hepberg - Ersatzneubau Grundschule Hepberg samt Mittagsbetreuung - Technische Ausrüstung HSLK (Lph. 5-9)
Die Gemeinde Hepberg beabsichtigt aus Kapazitätsgründen einen Schulhausneubau samt Mittagsbetreuung im Ortszentrum der Gemeinde. Beauftragt werden die Grundleistungen ab der Lph. 5-9 aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlgr. 1,2, 3,7 (küchentechnische Anlagen) und 8 gem. Teil 4 Abschnitt 2, § 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 sowie die besonderen Leistungen des Erstellens eines Verwendungsnachweises gegenüber der Zuwendungsstelle und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist .
Gemeinde Hepberg Schulstraße 5 85120 Hepberg Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Gemeinde Hepberg beabsichtigt aus Kapazitätsgründen einen Schulhausneubau samt Mittagsbetreuung im Ortszentrum der Gemeinde, bei deren Bestandsgebäude die Abrissarbeiten bereits im August 2021 beginnen sollen.
.
Die Planungsleistungen im Bereich Objektplanung Gebäude und Innenräume wurden ebenso wie die Fachplanungsleistungen Technische Ausrüstung ELT bereits vergeben. Auch wurden die Fachplanungsleistungen HLSK (Anlgr. 1,2, 3,7 und 8) bis Leistungsphase 3 bereits beauftragt und durchgeführt. Beabsichtigt ist daher nur eine Beauftragung der Grundleistungen der Lph. 5-9 aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung Anlgr. 1,2, 3,7 und 8 gem. Teil 4 Abschnitt 2, § 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1; wobei Anlgr. 7 küchentechnische Anlagen betrifft.
.
Geplant ist ein viergeschossiger Baukörper, welcher mit der als Turnhalle genutzten Mehrzweckhalle verbunden ist. Die Pausenhalle soll als Versammlungsstätte ausgeführt werden. Weiterhin ist geplant, dass der Technikbereich des Ersatzneubaus, neben den das Gebäude versorgenden Anlagen, die Wärmeerzeugung für die gesamte gemeindliche Liegenschaft mit Rathaus, Mehrzweckhalle und KITA versorgt.
.
Aufgrund von Betriebssicherheit, Ausfallsicherheit, Brennstoffbeschickung und der vorhandenen Anforderungen aus den bestehenden Gebäuden ist geplant, eine erdgasbetriebene Anlage zu installieren, wobei als zusätzliche Möglichkeit vorgesehen ist, die Anlage mit nicht fossilen, ökologischen Ersatzprodukten zu versorgen.
.
Es wurden bereits sehr konkrete Planungen von dem die Lph. 1-3 durchführenden Auftragnehmer zu den Kostengruppen 220, 410, 420, 430, 470, 480 sowie 540 aufgestellt, deren Inhalte und Ergebnisse (ebenso wie die der anderen Planer) dem mit den Vergabeunterlagen als Anlage zur Verfügung gestellten Erläuterungsbericht zu entnehmen sind. Die Lph. 2 ist bereits vollständig erbracht, Lph. 3 wird in den nächsten Wochen fertiggestellt.
.
Nach einer aktuellen Kostenschätzung belaufen sich die Projektgesamtkosten auf ca. 9,3 Mio. EUR (KG 200-700), wobei die anrechenbaren Kosten für den Bereich der Technischen Ausrüstung für die Kostengruppen 400 und 500 bei Summierung der Anlgr. 1,2, 3,7 und 8 auf rund 1,5 Mio. EUR. geschätzt werden.
.
Es wird derzeit ein Zuwendungsantrag bei der Regierung von Oberbayern gestellt.
.
Wichtig für die Beauftragung ist die zügige Aufnahme der Planungen angesichts der beginnenden Abrissarbeiten am Bestandsgebäude ab August 2021. Der Beginn der Rohbauarbeiten ist für Januar 2022 angesetzt. Als Zeit für die Bauarbeiten sind ca. 18 Monate vorgesehen. Die Fertigstellung muss bis August 2023 erfolgen.
.
Vom Auftrag umfasst werden Grundleistungen ab der Lph. 5-9 aus dem Leistungsbild Technische Ausrüstung, Anlgr. 1,2, 3,7 (küchentechnische Anlagen) und 8 gem. Teil 4 Abschnitt 2, § 55 Abs. 1 HOAI i.V.m. Anl. 15 Nr. 15.1 sowie die besonderen Leistungen des Erstellens eines Verwendungsnachweises gegenüber der Zuwendungsstelle und die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 5, 6 u. 7
Stufe 2: Leistungsphasen 8 u. 9
In der oben genannten Vertragslaufzeit ist auch die Lph. 9 enthalten. Vorgesehener Termin für die Fertigstellung des Bauvorhabens ist August 2023.
.
Weitere projektbezogene Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stammham
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85134
Land: Deutschland
Küchentechnische Einrichtung (Anlgr. 7), Lph. 5-9
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYRFQU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.