Beschaffung mobiler Luftfiltergeräte Referenznummer der Bekanntmachung: 0681-5012-2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neumarkt in der Oberpfalz
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92318
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung mobiler Luftfiltergeräte
Lieferung mobiler Luftfiltergeräte für die Schulen des Landkreises Neumarkt i.d.OPf.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung mobliler Luftfiltergeräte an 3 verschiedene Standorte Insgesamt 325 Stück: - Neumarkt i.d.OPF. 198 Stück:für die Knabenrealschule - Mädchenrealschule - Ostendorfer Gymnasium - Berufsschulzentrum - Wirtschaftsschule - Fachoberschule - und Mensa der Gymnasien- Parsberg 103 Stück:für Gymnasium Parsberg - Edith-Stein-Realschule - Sonderpädagogisches Förderzentrum- Berching 24 Stück:für die Realschule Berching
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Wien
NUTS-Code: AT Österreich
Postleitzahl: 1050
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.