ZV - Wohnbau Stadt Coburg GmbH - Junges Wohnen Heiligkreuzstraße - Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2021/001055
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV - Wohnbau Stadt Coburg GmbH - Junges Wohnen Heiligkreuzstraße - Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung
Ingenieurleistungen Fachplanung Technische Ausrüstung
Heligkreuzstraße 24/26 in 96450 Coburg
Umbau und Erweiterung des Gebäudes Heiligkreuzstr. 24/26 zu einem Wohngebäude für junge Menschen (Junges Leben)
Das Grundstück liegt am Übergang zwischen der dicht bebauten Altstadt Coburgs und der offenen Bebauung der 1. Hälfte des 20. Jahrhunderts.
Der geplante Neubau entlang der Heiligkreuzstraße schließt die Lücke zwischen dem Bestandsgebäude der Wohnbau Stadt Coburg und dem Mahngericht, so dass sich eine geschlossene Bebauung bildet. Das neue Gebäude für junge Bewohner schließt 3-geschossig an die Nachbarbebauung rechts und links an. Zum Bestandsbau der WSCO ist im EG eine Erschließungsfuge ausgebildet, die einerseits die überdachte, großzügige Eingangssituation für den Bestand und den Neubau bildet, andererseits als Eingang zur Durchquerung des Grundstücks einlädt, sowie die Zufahrt für das Schalthaus und die drei Parklätze gewährleistet. Ab dem 3.OG löst sich der Neubau von den Nachbarhäusern und bildet durch das freistehende, 2-geschossige "Penthouse" Fugen zum Altbau und zum Mahngericht. So erscheint die neue Bebauung differenzierter und kleinteiliger und bezieht sich auf die belebte Struktur der Altstadt. Im hinteren Bereich des Grundstücks ist der Fahrradabstellplatz mit Werkstatt, Müllplatz und überdachtem Außenbereich so angeordnet, dass sie das Grundstück gliedert und vom Gelände der SÜC abschirmt.
Das komplette Haus funktioniert auf Basis des "Third Place Living": Tätigkeiten des Alltags (Kochen, Essen, Waschen, Lernen, Sport, Feiern) werden ausgelagert und so zu Knotenpunkten für eine aktive Hausgemeinschaft. Die privaten Räume werden als Rückzugsort auf ein Minimum reduziert.
Der Altbau und der Neubau funktionieren als ein Haus. Im verglasten Erdgeschoss befinden sich die öffentlichen und halböffentlichen Gemeinschaftsfunktionen. Im Neubau gibt es ein öffentliches Café als Quartierstreff, Fitnessräume und co-working-Flächen, die sich zum Garten öffnen. Die gesamte Fläche kann zusammengeschaltet werden, z.B. für Ausstellungen, Vorträge und zum Feiern.
Im Bestandsbau liegt der "Empfang" mit Verleihtheke, Information und Verwaltungsbüro, sowie die ruhigeren Bereiche wie Bibliothek mit Lese-, Lernbereich.
In den Obergeschossen befinden sich die privaten Wohnbereiche. Nach Süd-Westen sind die minimierten Privatzimmer mit eigenem Balkon angeordnet, im Nord-Osten der zweigeschossige, großzügige Gemeinschafts-Aufenthaltsbereich. Im Zwischenbereich liegen als Filterzone die dienenden Funktionen der Bäder, Küchen und Erschließung. Über zwei Geschosse bilden jeweils drei Privatzimmer eine Wohngemeinschaft, die mit einer Treppe verbunden sind. Drei dieser Einheiten liegen nebeneinander und können durch mobile Wände zu Clustergemeinschafen verbunden werden > das atmende Haus. Im abgeknickten Bereich liegt ein Abstellraum, als Kellerersatzfläche. Daneben ist der Gästebereich in Form eines Kapsel-Hostel-Zimmers angeordnet. In der Fuge zum Bestand (nahe Aufzug) befinden sich die beiden rollstuhlgerechten Wohnungen mit tieferen Balkonen. Insgesamt gibt es im Neubau sechs 6-Zi-Maisonettewohnungen und zwei rollstuhlgerechte 2-Zi-Wohnungen mit insgesamt 40 Zimmern und zwei Gästezimmern.
Die Wohnbau-Struktur des Bestandsgebäudes wird wieder hergestellt. Hier befinden sich konventionellere 2-Zi- und 3-Zi-Wohnungen, die sich jeweils ein Bad und eine Kochzeile teilen. Pro Etage gibt es drei 2-Zi- und eine 3-Zi-Wohnung. Insgesamt sind es 45 Zimmer. Im "Seitenflügel" zentral neben dem Treppenhaus/Aufzug sind Gemeinschafts- und die Waschküche untergebracht.
Terminplanung:
Baubeginn: 09/2022
Fertigstellung: 09/2024
Fachplanung Technische Ausrüstung (LPH 1-9 bzw. 1-3, 5-9 HOAI)
Anlagegruppen 1, 2, 3, 4, 5, 6, 8
Honorarzone II für alle Anlagengruppen
Anrechenbare Kosten (jeweils netto):
KG 410: Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen: 600.000,00 €
KG 420: Warmversorgungsanlagen: 425.000,00 €
KG 430: Raumlufttechnische Anlagen: 200.000,00 €
KG 440: Starkstromanlagen: 500.000,00 €
KG 450: Fernmelde- und informationstechnische Anlagen: 75.000,00 €
KG 460: Förderanlagen: 100.000,00 €
KG 480: Gebäudeautomation: 100.000,00 €
Stufenweise Beauftragung:
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 3 bzw. 1 bis 4 HOAI. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen abzurufen (Stufe 2: LPH 5 HOAI; Stufe 3: LPH 6-7 HOAI; Stufe 4: LPH 8-9 HOAI)
Stufenweise Beauftragung:
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 3 bzw. 1 bis 4 HOAI. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen abzurufen (Stufe 2: LPH 5 HOAI; Stufe 3: LPH 6-7 HOAI; Stufe 4: LPH 8-9 HOAI)
- Gemittelter Gesamtumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren [§ 45 VgV] (10 %)
- Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers [§ 46 VgV] (35 %)
- Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können [§ 46 VgV] (10 %)
- Beschreibung der technischen Ausrüstung (Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags) [§ 46 VgV] (10 %)
- Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung [§ 46 VgV] (25 %)
- Erfahrung mit Planen und Bauen für öffentliche Auftraggeber (Förderantragsstellung, Vergabeverfahren, Rechnungs- und Nachtragsbearbeitung, etc.) (10 %)
Bei Punktegleichstand bei mehreren Bewerbern entscheidet die im Kriterium "Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge" erzielte Punktzahl. Bei einem auch danach ermittelten Punktegleichstand entscheidet die im Kriterium "Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen" erzielte Punktzahl. Bei einem auch danach ermittelten Punktegleichstand entscheidet die im Kriterium "Erfahrung mit Planen und Bauen für öffentliche Auftraggeber" erzielte Punktzahl. Bei einem auch danach ermittelten Punktegleichstand entscheidet das Los.
Stufenweise Beauftragung:
Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit Vertragsschluss mit der Erbringung der Leistungsphasen 1 bis 3 bzw. 1 bis 4 HOAI. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen abzurufen (Stufe 2: LPH 5 HOAI; Stufe 3: LPH 6-7 HOAI; Stufe 4: LPH 8-9 HOAI)
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
Wohnbau Stadt Coburg GmbH
Mauer 12
96450 Coburg
Erreicht ein Bieter nicht mindestens 40 % der möglichen Punkte der Qualitätskriterien, stellt die Vergabestelle fest, dass im Rahmen einer Zusammenarbeit mit dem Bieter eine Erfüllung der gestellten Ausgabe/eine ausreichende Qualität der Leistung nicht zu erwarten ist.
Das Angebot wird bei der weiteren Wertung nicht berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 44 Abs. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV)
Vorlage eines Auszuges aus dem Berufs- oder Handelsregister oder bei Bewerbern von außerhalb Deutschlands aus einem vergleichbaren Register des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, soweit eine Eintragung nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, vorgesehen ist. Der Auszug hat den aktuellen Stand wiederzugeben und darf zum Zeitpunkt des Endes der Abgabefrist nach Ziffer IV.2.2. der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union nicht älter als 12 Monate sein.
Bei einer Bewerbergemeinschaft ist ein entsprechender Auszug von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Nachweis der Berufsqualifikation muss auch bei juristischen Personen (Vorlage der Berufsqualifikation des bevollmächtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers oder einer Führungskraft bzw. eines Angestellten) beigelegt werden.
Über die folgenden Studien- und Ausbildungsnachweise sowie Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung verfügt(en) der/die verantwortliche(n) Berufsangerhörige(n):
Mindestanforderung:
Nachweis der Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Ingenieur/in" nach Art. 5 Abs. 2 BauKaG (erfolgreicher Abschluss eines mindestens 3-jährigen Studiums der Fachrichtung
- Bauingenieur-, Heizungs-, Klima- oder Ver- und Entsorgungstechnik oder vergleichbar (mind. ein/e Beschäftigte/r)
sowie
- Bauingenieur-, Energie-, Telekommunikations- oder Elektro- und Lichttechnik oder vergleichbar (mind. ein/e Beschäftigte/r)
an einer Universität oder Hochschule;
Studienabschluss Bachelor oder Master und Eintragung in die Liste der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau oder einer anderen Ingenieurkammer.
Die fehlende Eintragung in die Liste der Bayerischen Ingenieurkammer-Bau oder einer anderen Ingenieurkammer stellt kein Ausschlusskriterium dar.))
Der Zulassungsbereich umfasst die Staaten des europäischen Wirtschaftsraums EWR sowie die Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2014/24/EU und den Vorgaben über die Anerkennung von Berufsqualifikationen entspricht.
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Nachweis über eine bestehende Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung des Bewerbers mit einer Deckungssumme für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Deckungssummen als vorstehend genannt, ist eine Bestätigung des in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder eines Versicherungsmaklers einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Versicherung an vorstehenden Anforderungen angepasst werden wird. Sollte diese Bestätigung von einem Versicherungsmakler erstellt werden, muss sich die Bestätigung auf eine Versicherung eines Versicherungsunternehmens beziehen, welches in einem Mitgliedstaat der EU oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Gesamtjahresumsatz (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto.
Ist der Bewerber/ein Bewerbergemeinschaftsmitglied noch keine drei Geschäftsjahre tätig, beschränkt sich sein Nachweiszeitraum in der Jahresumsatzerklärung auf die Geschäftsjahre seiner Tätigkeit.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
Berufshaftpflichtversicherung (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV)
Deckungssumme von mindestens 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von mindestens 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Referenzliste (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers.
Die Auflistung ist auf Projekte zu beschränken, deren Anforderungen mit denen der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind und mindestens die Leistungsphasen 2-8 HOAI (jedoch nicht zwingend alle Grundleistungen) erbracht wurden.
Für den Fall, dass eine nicht ausreichende Zahl an Bewerbern die Referenzen im vorgegebenen Zeitraum nicht nachweisen kann, werden auch einschlägige Referenzen berücksichtigt, die mehr als drei Jahre bis max. sechs Jahre zurückliegen, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen.
Eine laufende Referenz, bei der die geforderten Leistungsphasen noch nicht abschließend erbracht wurden, kann nicht zur Erfüllung der Mindestanforderungen herangezogen werden. Bei noch laufenden Verträgen muss das vorgenannte Volumen bereits erfolgreich bearbeitet worden sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen ist jedoch kumuliert über mehrere Referenzen möglich.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der Leistung eingesetzt werden können, ersichtlich ist. Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Sollte die durchschnittliche Zahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen nicht genau ermittelt werden können, ist jeweils eine durchschnittliche Zahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen anzugeben, die in dem betreffenden Jahr mindestens beschäftigt waren. Der Wert ist dann entsprechend zu kennzeichnen. Als technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen gelten die sozialversicherungspflichtig angestellten Arbeitnehmer, die zur Projektbearbeitung eingesetzt werden können.
Die durchschnittliche jährliche Anzahl der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt werden können.
Angaben zur Struktur und Organisationsform für die Leistungserbringung in Form eines Organigramms (max. 1 DIN A4 Seite). Es sollen hierbei Geschäftsleitung, Projektleitung, Team, Planer, Ausschreiber und Objektüberwacher in Bezug gesetzt werden. Bitte eventuelle Unterauftragnehmer und ARGE Partner kennzeichnen.
Angabe der Ausstattung, der Geräte und der technischen Ausrüstung (§ 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV)
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt.
Maßnahmen zur Qualitätssicherung (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 VgV)
Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur Gewährleistung der Qualität seiner Dienstleistung bzw. Qualifizierung ISO 9001 oder TÜV Qualitätsstandard "Planer am Bau"
Erfahrungen des Bewerbers mit öffentlichen Auftraggebern und geförderten Baumaßnahmen liegen vor (Förderantragsstellung, Vergabeverfahren, Rechnungs- und Nachtragsbearbeitung, etc.)
Referenzliste (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV)
Mindestens drei vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Jahren, wobei
- mindestens eine Referenz mit Planungsleistungen für den Neubau / Umbau / Erweiterung / Sanierung eines Wohngebäudes
- mindestens eine Referenz mit Planungsleistungen für den Neubau / Umbau / Erweiterung / Sanierung eines mehrgeschossigen Holzbaus
Die vergleichbaren Referenzen müssen den sicheren Rückschluss zulassen, dass die für eine ordnungsgemäße Auftragsdurchführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit des Bewerbers vorhanden ist.
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV)
3 technische Fachkräfte oder technische Stellen des ausgeschriebenen Fachbereichs (3 VZÄ zur Projektbearbeitung ohne Büroeigentümer)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich elektronische Teilnahmeanträge und Angebote zugelassen!
Termin bis zu dem Bewerberfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 16.11.2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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