Betrieb des Impfzentrums im Landkreis Mühldorf a. Inn ab 01.10.2021 bis 30.04.2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-mue.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betrieb des Impfzentrums im Landkreis Mühldorf a. Inn ab 01.10.2021 bis 30.04.2022
Betrieb des Impfzentrums im Landkreis Mühldorf a. Inn ab 01.10.2021 bis 30.04.2022
Mühldorf a. Inn
Betrieb des Impfzentrums im Landkreis Mühldorf a. Inn ab 01.10.2021 bis 30.04.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Bei der Vergabe des Impfzentrums geht es um eine Vergabe, die innerhalb extrem kurzen Fristen durchgeführt werden musste. Die Voraussetzungen von § 14 (4) Nr. 3 VGV werden durch Corona erfüllt, da Folge von Coronapandemie sind: Gefährdung fundamentaler Rechtsgüter (Leben und Gesundheit), zunehmender Mangel an verfügbaren Leistungen. Alle 3 Voraussetzungen des § 14 (4) Nr 3 sind erfüllt:
1. Vorliegen eines unvorhergesehenen und unvorhersehbaren Ereignisses,
2. Vorliegen äußerst dringlicher und zwingender Gründe, welche die Einhaltung der in den anderen Verfahrensarten vorgeschriebenen Fristen unmöglich machen,
3. Kausalzusammenhang zwischen dem Ereignis sowie den dringlichen und zwingenden Gründen.
Im August 2021 übermittelte die Staatsregierung neue Vorgaben zum Betrieb der Impfzentren, die sich aus dem aktuellen Pandemiegeschehen ableiteten. Wesentliche Teile der für die Vergabe relevanten Informationen wurden sehr kurzfristig übermittelt. Zudem endete die letzte Beauftragung des Impfzentrums am 30.09.2021. Die neuen, aufgrund des Pandemiegeschehens sehr kurzfristig übersandten Vorgaben, sowie das aktuelle unvorhersehbare Pandemiegeschehen im Landkreis erforderten eine dringliche Vergabe.
Aus diesem Grunde konnten die in den anderen Verfahrensarten vorgeschriebenen Fristen nicht eingehalten werden. Die Notwendigkeit der Neuvergabe und die Dringlichkeit stehen wie dargestellt auch in einem Kausalzusammenhang zueinander. Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens wurden die vergangenen Dienstleister BRK, Malteser und DLRG beteiligt. Eine Aufforderung von anderen Unternehmen, die bisher nicht am IZ beteiligt waren, wäre zu zeitintensiv und würde den störfreien Ablauf der Impfaktion gefährden. Dies gilt vor allem aufgrund der akuten Gefahr durch die Delta-Variante des SARS-Cov-2-Virus und die aktuell stark steigenden Infektionszahlen . Im vorliegenden Fall ist ein Weiterbetrieb der Impfzentren zudem nur bis 30.04.2022 gesichert. Für diesen kurzen Zeitraum bedarf es zwingend eines Auftragnehmers, der bisher schon an der Impfaktion beteiligt war, da eine Einarbeitung eines Außenstehenden zu langwierig wäre. Die Möglichkeit eines Wechsels des Auftragnehmers würde im laufenden kritischen Prozess möglicherweise den Erfolg des Projekts gefährden und ist somit ausgeschlossen. Die kurzfristig zu ermöglichende Impfung und Auffrischungsimpfung von priorisierten Personengruppen und weiteren Personen ist vor dem Hintergrund der akut durch die Pandemie bestehenden Gefährdung der fundamentalen Rechtsgüter (Leben und der Gesundheit) unbedingt sicherzustellen und rechtfertigt die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb. Aus diesem Grund wird eine schnelle Beschaffung über das Verhandlungsverfahren ohne TNWB § 119 (5) GWB i.V. m. §14(4) u. §17 VGV durchgeführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betrieb Impfzentrum 01.10.2021-30.04.2022
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf a. Inn
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland hat einen Empfangs bevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen. Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten nennen.
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des geschlossenen Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren endet 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/