Geschwister-Scholl-Gymnasium in Röthenbach a. d. Pegn. - Schulcontaineranlage für Fachklassen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lauf a.d. Pegnitz
NUTS-Code: DE259 Nürnberger Land
Postleitzahl: 91207
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Geschwister-Scholl-Gymnasium in Röthenbach a. d. Pegn. - Schulcontaineranlage für Fachklassen
Erstellung einer Containeranlage für Mintcontainer für das Geschwister - Scholl - Gymnasium in Röthenbach.
1 Stück mobiles Containergebäude, 1 - geschossig mit Pultdach, bestehend aus 43 Containern (Klassenzimmer-, Sanitär- und Technikcontainer)
Zusätzlich die Errichtung eines einzelnen Technikcontainers, in dem separat die Fernwärme übergabestation untergebracht wird.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
1 Stück mobiles Containergebäude, 1 - geschossig mit Pultdach, bestehend aus 43 Containern (Klassenzimmer-, Sanitär- und Technikcontainer)
Zusätzlich die Errichtung eines einzelnen Technikcontainers, in dem separat die Fernwärme übergabestation untergebracht wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Angebotseröffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.