Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für Liegenschaften des Landratsamts Mühldorf a. Inn und für den Zweckverband Hochschulcampus
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mühldorf
NUTS-Code: DE21G Mühldorf a. Inn
Postleitzahl: 84453
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lra-mue.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.aumass.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für Liegenschaften des Landratsamts Mühldorf a. Inn und für den Zweckverband Hochschulcampus
Der Landkreis Mühldorf a. Inn beabsichtigt Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für Liegenschaften des Landratsamts Mühldorf a. Inn und für den Zweckverband Hochschulcampus Mühldorf a. Inn für den Zeitraum 01.01.2022 - 31.12.2023. Gegenstand der Vergabe ist die Lieferung von Ökostrom einschl. Netznutzung und Messdienstleistung. Der jährliche Energiebedarf wird wie folgt prognostiziert: pro Kalenderjahr 2.317.284 kWh.
Los 1 Liegenschaften Standort Mühldorf a. Inn und Los 2 Hochschulcampus Mühldorf-Waldkraiburg Standort Mühldorf a. Inn
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für Liegenschaften des Landratsamts Mühldorf a. Inn mit Standort Mühldorf a. Inn
Mühldorf a. Inn
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für die Abnahmestellen des Landkreises Mühldorf a. Inn mit Standort Mühldorf a. Inn. Liefermenge: 1.534.802 kWh /Jahr
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für Hochschulcampus des Zweckverbands Hochschulcampus Mühldorf-Waldkraiburg
Mühldorf a. Inn
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für den Hochschulcampus Mühldorf a. Inn. Hier ist der Auftraggeber Zweckverband "Hochschulcampus Mühldorf a. Inn - Waldkraiburg". Liefermenge ca. 57.938 kWh/Jahr.
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für die Abnahmestellen des Landkreises Mühldorf a. Inn mit Standort Waldkraiburg
Waldkraiburg
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für die Abnahmestellen des Landkreises Mühldorf a. Inn mit Standort Waldkraiburg.
Liefermenge: ca. 408.887 kWh/Jahr.
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für die Abnahmestellen des Landkreises Mühldorf a. Inn mit Standort 83527 Haag i. OB.
Haag i. OB
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für die Abnahmestellen des Landkreises Mühldorf a. Inn mit Standort 83527 Haag i. OB. Liefermenge: ca. 190.451 kWh/Jahr.
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für die Abnahmestellen des Landkreises Mühldorf a. Inn mit Standort Gars, Heldenstein, Ampfing
Gars a. Inn
Beschaffung und Lieferung elektrischer Energie (Stromlieferung) für die Abnahmestellen des Landkreises Mühldorf a. Inn mit Standort Gars, Heldenstein, Ampfing. Liefermenge ca. 125.206 kWh/Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister am Sitz des Bieters (z. B. Handelsregisterauszug), der nicht älter als drei Monate sein darf
(2) Eigenerklärung des Unternehmens, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien, Angabe der erforderlichen Informationen und Dokumente: Die Anforderungen an die Bewerber gelten grundsätzlich auch für Bietergemeinschaften und Nachunternehmen.
Mit dem Angebot einzureichen sind folgende Unterlagen:
1.
Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes.
2.
Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder der Antrag mittels Masse abgelehnt worden ist bzw. eine Bestätigung des Insolvenzverwalters über die rechtskräftige Bestätigung des Insolvenzplanes.
3.
Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in der Liquidation befindet.
4.
Erklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen.
5.
Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie die der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde.
6.
Erklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
7.
Eigenerklärung über die Nichtvorlage von Ausschlussgründen gemäß § 123 GWB.
8.
Eigenerklärung über die Nichtvorlage von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
In Bezug auf die Nr. 1-8 sind Eigenerklärungen durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblattes "Eigenerklärungen zur Eignung" erforderlich, welches den Ausschreibungsunterlagen beigefügt ist. Der Nachweis kann auch mit Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zulässig.
9.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie haben mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der
a) die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
b) alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
c) vereinbart ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder ggü. dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
d) vereinbart ist, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
Die Anforderungen an die Bewerber gelten grundsätzlich auch für Bietergemeinschaften und Nachunternehmen.
1. Angaben gemäß 46 VgV, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
2. Auf Aufforderung des Auftraggebers sind vorzulegen: unbeglaubigte Darstellung der Umsätze von bis zu drei aktuellen Jahren; Vorlage von Bilanzen des Unternehmens, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist; Nachweis einer Haftpflichtversicherung für den Vertragsgegenstand; Referenzen zum Nachweis der energiewirtschaftlichen Betätigung innerhalb der letzten 3 Jahre, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Es sind mind. 2 Referenzen erforderlich; Nachweise, die im Zusammenhang mit der Eigenerklärung nach Anlage 5 stehen, insb. zu §§ 123-125 GWB
Nachweis der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung entsprechen den Anforderungen von § 5 EnWG. Der Nachweis gilt durch Vorlage der Anzeige gem. § 5 EnWG als erbracht. Auf besondere Anforderung ist vorzulegen: Referenzen zum Nachweis der energiewirtschaftlichen Betätigung innerhalb der letzten 3 Jahre. Gesellschaftsrecht des Staates in dem das Unternehmen ansässig ist, ist vorgeschrieben. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich Stromlieferungen der letzten 3 Geschäftsjahre.
Abschnitt IV: Verfahren
Mühldorf a. Inn
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auf die Rügeobliegenheiten des Bieters nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hingewiesen. Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Antrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Durchführung eines Nachprüfverfahrens nach § 160 GWB alle Verfahrensbeteiligten nach § 165 Abs. 1 GWB grundsätzlich ein Akteneinsichtsrecht haben. Mit der Abgabe eines Angebotes wird dieses in die Akte der Vergabestelle aufgenommen. Jeder Bieter muss daher mit der konkreten Möglichkeit rechnen, dass sein Angebot mit allen wesentlichen Bestandteilen von den Verfahrensbeteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Es liegt daher im eigenen Interesse des Bieters, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe, die nach § 165 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen, die Einsicht in die Akten zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs-oder Geschäftsgeheimnisse).
Das Landratsamt Mühldorf ist als Vergabestelle im Falle der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer unverzüglich zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 GWB). Ein Bieter hat sich daher in einem solchen Fall zur Durchsetzung seiner Rechte an die Vergabekammer Südbayern zu wenden. Nach § 182 Abs. 3 GWB trägt die unterliegende Partei die Kosten des Verfahrens.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]