Vergabe von digitaler Präsentationstechnik für die Grundschulen am Schulstandort der Stadt Memmingen Referenznummer der Bekanntmachung: 00821/12/2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von digitaler Präsentationstechnik für die Grundschulen am Schulstandort der Stadt Memmingen
Die Stadt Memmingen plant in einer ersten Beschaffungsrunde die Anschaffung von digitalen Präsentationstechniken im Rahmen des Förderprogramms „Digital Pakt Schule“ für insgesamt fünf Grundschulen, von denen sich zwei Grundschulen in Memmingen und drei Grundschulen jeweils in den Stadtteilen Dickenreishausen, Volkratshofen und Steinheim befinden. Die auszuschreibende Gesamtleistung umfasst insbesondere die Lieferung, Ab-/ Aufbau und Konfiguration der Hardware mitsamt Pylonen, sowie die Installation der Software, die zum verwendungsfertigen Betreiben der neuen Präsentationslandschaft notwendig ist.
Die auszuschreibende Gesamtleistung umfasst die Lieferung, Ab-/ Aufbau und Konfiguration der Hardware (bestehend aus 42x Großbildmonitore, 1x Aulabeamer, 21x Touchdisplays, 21x Pylonensysteme inkl. Seitenflügel für Touchdisplays, 63x Dokumentenkamera) sowie die Installation der Software, die zum verwendungsfertigen Betreiben der neuen Präsentationslandschaft notwendig ist. Detailspezifikationen siehe Leistungsbeschreibung. Der Auf- und Abbau sowie das Vertragen und Anschließen aller Arbeitsgerätschaften erfolgt über mehrere Etagen, welche nach Schulanforderung bekannt gegeben werden. Die abzubauenden Tafeln sind in einem von der Schule vorgegebenen Raum sortiert bereitzustellen bzw. in einem vom Auftragnehmer bereitzustellenden Container für Entsorgung zu vertragen.
Projektbegleitend ist eine ausreichende Einweisung des Systemverwalters in den Räumlichkeiten der jeweiligen Schule sowie eine lückenlose Dokumentation des gesamten Präsentationsgewerks unabdingbar. Die geforderten Hardwarekriterien orientieren sich an den im Votum 2020 vorgegebenen Standards und den medienpädagogischen Konzepten der jeweiligen Schulen. Da das Schulverwaltungsamt der Stadt Memmingen eine vollständige Homogenität im Bereich der Hard- und Software anstrebt, müssen alle Markengeräte in seiner Geräteklasse mit identischer Hardware ausgestattet sein.
Sämtliche kostenpflichtige Wartungs- und Servicearbeiten erfolgen ausschließlich nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den (per Mail und telefonischen, deutschsprachigen) Support für sämtliche IT-Störfälle für die gelieferten Komponenten werktags zu übernehmen.
Vor Beginn der Installationsarbeiten hat ein Einführungsgespräch mit dem Auftraggeber zu erfolgen. Es wird nach Erbringung der vollen Leistung einen Vor-Ort-Termin an den jeweiligen oben genannten Grundschul-Standorten zur förmlichen Abnahme mit dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber stattfinden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Vergabe von digitaler Präsentationstechnik für die Grundschulen am Schulstandort der Stadt Memmingen
Ort: Berkheim
NUTS-Code: DE146 Biberach
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]