5. Vorinformation - Messestadt Riem Ost (Kopie) Referenznummer der Bekanntmachung: 5. Vorinformation - Messestadt Riem Ost (Kopie)
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gewofag.de
Adresse des Beschafferprofils: www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
5. Vorinformation - Messestadt Riem Ost (Kopie)
Neubau einer Wohnanlage mit 218 Wohneinheiten, 8 Gewerbeflächen und einer Tiefgarage.
12.000 m² Wohnfläche
2.500 m² Gewerbefläche
105.000 m³ umbauter Raum
Messestadt Riem Ost München
Neubau einer Wohnanlage mit 218 Wohneinheiten, 8 Gewerbeflächen und einer Tiefgarage.
12.000 m² Wohnfläche
2.500 m² Gewerbefläche
105.000 m³ umbauter Raum
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat mit der Abgabe des Angebotes die Angebotserklärung abzugeben und mit Ortsangabe, Datum, Firmenstempel und rechtsverbindlicher Unterschrift zu versehen. Die Angebotserklärung beinhaltet:
§ 6a Abs. 2 Nr. 4 VOB/A bzw. § 6a Nr. 1 EU VOB/A (Eintragung Berufsregister)
§ 6a Abs. 2 Nr. 9 VOB/A bzw. § 6a Nr. 1 EU VOB/A (Anmeldung Berufsgenossenschaft)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y6FRBHG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).