Stadt Rottenburg a. d. Laaber - Sanierung Grund- und Mittelschule - Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 157/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rottenburg a. d. Laaber
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84056
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rottenburg-laaber.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadt Rottenburg a. d. Laaber - Sanierung Grund- und Mittelschule - Objektplanung
Die Grund- und Mittelschule in Rottenburg a. d. Laaber soll saniert werden. Das endgültige Gebäude wird sich in drei Baukörper gliedern. Das ursprüngliche Gebäude stammt aus dem Jahr 1973, ein Anbau ist 1997 entstanden. Die Sanierung und Erweiterung der Schule erfolgt in 3 Bauabschnitten. Der 1. Bauabschnitt befindet sich noch in Bearbeitung, ist aber bereits fast fertiggestellt. Grundlage dieser Ausschreibung ist die Sanierung des Bestandsgebäudes als zweiter Bauabschnitt.
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Die Beauftragung erfolgt Anfang August. Der Förderantrag muss bis 30.09.2021 eingereicht werden.
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Beauftragt werden nun die Leistungsphasen 3 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (§ 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1) gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021 für die Sanierung der Grund- und Mittelschule Rottenburg. Als Besondere Leistungen werden beauftragt die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
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Außerdem sind vom Architekten die Herrichtung und Erschließung sowie die Ausstattung zu planen und zu überwachen.
Grund- und Mittelschule Rottenburg Peter-Wilhelm-Fink-Straße 18 84056 Rottenburg a. d. Laaber Erfüllungsort für die Leistungen des Auftragnehmers ist die Baustelle, soweit die Leistungen dort zu erbringen sind, im Übrigen der Sitz des Auftraggebers.
Die Grund- und Mittelschule in Rottenburg an der Laaber soll saniert werden. Die Schule umfasst 550 Schüler. Die Gebäude müssen dringend saniert werden. Das endgültige Gebäude wird sich in drei Baukörper gliedern. Das ursprüngliche Gebäude stammt aus dem Jahr 1973, ein Anbau ist 1997 entstanden. Grundlage dieser Ausschreibung ist die Sanierung des Bestandsgebäudes als zweiter Bauabschnitt.
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Die Nutzfläche im Bestand beträgt 3.500 m², durch den Erweiterungsbau sind 1.350 m² hinzugekommen. Das vorgesehene Raumprogramm ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Die Sanierung und Erweiterung der Schule erfolgt in 3 Bauabschnitten. Der 1. Bauabschnitt befindet sich noch in Bearbeitung, ist aber bereits fast fertiggestellt.
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist nunmehr der 2. Bauabschnitt, der die Sanierung des Bestandsgebäudes umfasst. Beim Zentralgebäude von 1973 sind die Fassade bereits energetisch saniert. Hier wird lediglich eine Innensanierung durchgeführt. Die Technik wird vollständig überarbeitet. Decken, Türen und Bodenbeläge werden ausgetauscht, die sanitären Anlagen erneuert und der Brandschutz ertüchtigt. Beim Planen des Vorentwurfs wurde darauf geachtet die bestehenden Raumstrukturen möglichst zu erhalten. Im Erdgeschoss befinden sich nach dem Umbau voraussichtlich, die Fachräume der Schule, wie Informatik, Lehrküche, Werk- und Textilarbeitsräume. Im 1. Stock das Lehrerzimmer, Mehrzweckräume für Grund- und Mittelschule, der PCP Saal und weitere Klassenzimmer der Mittelschule. Im 2. Obergeschoss werden die Klassenzimmer der Grundschule untergebracht. Die Sanierung dieses Gebäudes beginnt erst nach Fertigstellung des Neubaus. Dadurch kann auf die Auslagerung von Klassen während der Bauzeit verzichtet werden. Der Anbau von 1997 wird baulich nicht verändert. Hier werden lediglich einzelne Räume mit neuen Nutzungen versehen und die sicherheitstechnischen Einrichtungen in das Gesamtsystem eingebunden. Darüber hinaus wird eine Raumlüftung eingebaut. Die Musikschule im Erdgeschoss bleibt unverändert.
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Voraussichtlich findet auch die Sanierung nochmals in 2 Abschnitten statt. Der Schulbetrieb muss durchgehend aufrechterhalten bleiben. Aus diesem Grund wird die Ausführung wohl nochmals untergliedert werden müssen.
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Die Vorplanung wurde bereits erbracht, die erstellten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
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Die Kosten für die Sanierung betragen gesamt (KG 200 bis 700) etwa 9 Mio. EUR brutto. Hiervon entfallen grob 4,3 Mio. EUR brutto auf die KG 300 und 2,2 Mio. EUR brutto auf die KG 400. Die Kostenschätzung ist ebenfalls den Vergabeunterlagen beigefügt, hat jedoch den Stand von 2018.
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Die Beauftragung erfolgt Anfang August. Der Förderantrag muss bis 30.09.2021 eingereicht werden.
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Beauftragt werden nun die Leistungsphasen 3 bis 9 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude u. Innenräume (§ 34 Abs. 3 HOAI i.V.m. Anl. 10 Nr. 10.1) gemäß Teil 3 Abschnitt 1 HOAI 2021 für die Sanierung der Grund- und Mittelschule Rottenburg. Als Besondere Leistungen werden beauftragt die Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln sowie die Überwachung der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
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Außerdem sind vom Architekten die Herrichtung und Erschließung sowie die Ausstattung zu planen und zu überwachen.
Stufenweise Beauftragung:
Stufe 1: Leistungsphasen 3 und 4
Stufe 2: Leistungsphasen 5, 6 und 7
Stufe 3: Leistungsphasen 8 und 9
Die Beauftragung erfolgt Anfang August. Der Förderantrag muss bis 30.09.2021 eingereicht werden.
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In der oben aufgeführten Vertragslaufzeit ist die Lph. 9 nicht enthalten. Diese ist jedoch vom Auftrag umfasst.
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Die Vorplanung wurde bereits erbracht, die erstellten Unterlagen sind den Vergabeunterlagen beigefügt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wörth a. d. Donau
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93086
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHYR4Z9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/02857/
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB), soweit:
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1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
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3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
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4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.