ZV - Landkreis Coburg - Teilsanierung und Umbau Arnold-Gymnasium - Beschaffung von Großbildschirmen Referenznummer der Bekanntmachung: 1020-0452-2021/000809
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Coburg
NUTS-Code: DE243 Coburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96450
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.coburg.de/Vergabeseite
Abschnitt II: Gegenstand
ZV - Landkreis Coburg - Teilsanierung und Umbau Arnold-Gymnasium - Beschaffung von Großbildschirmen
Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Großbildschirmen
Arnold-Gymnasium in Neustadt bei Coburg
Es sind drei interaktive Großbildmonitore 86" mit höhenverstellbaren Pylonen sowie Screen-Monitoring-Lösungen zu liefern, montieren und konfigurieren sowie Intensivschulungen anzubieten.
Die Zentrale Beschaffungsstelle der Stadt Coburg führt das Vergabeverfahren im Auftrag des folgenden Bedarfsträgers:
Landkreis Coburg
Lauterer Straße 60
96450 Coburg
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Eignung ist vorerst mit dem Angebot/Teilnahmeantrag durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung - EU) nachzuweisen.
Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind vorerst durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Ergibt die Wertung der Angebote/Prüfung der Teilnahmeanträge, dass das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl gelangen soll, sind die im Formblatt 124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise auf Anforderung der Zentralen Beschaffungsstelle vorzulegen. Die Beschaffungsstelle setzt zur Vorlage eine den Vorschriften entsprechende und angemessene Frist. Die Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist vorzulegen.
Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft zusammen, ist die Eignung vorerst durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU für jedes Mitglied der Gemeinschaft nachzuweisen.
Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft vorerst durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft zusammen und ergibt die Wertung der Angebote/Prüfung der Teilnahmeanträge, dass das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl gelangen soll, sind die im Formblatt 124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise auf Anforderung der Zentralen Beschaffungsstelle vorzulegen. Die Beschaffungsstelle setzt zur Vorlage eine den Vorschriften entsprechende und angemessene Frist. Die Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Im Rahmen der Erlangung der Eignung werden bei Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften die vorgelegten Nachweise kumuliert.
Beruft sich der Bieter/Bewerber zur Erlangung der Eignung auf die Fähigkeiten/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind die Teile der Leistungen, auf die sich der Bieter/Bewerber Fähigkeiten/Kapazitäten anderer Unternehmen beruft, in das Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe) einzutragen.
Eine Eignungsleihe hinsichtlich der beruflichen Befähigung oder beruflichen Erfahrung ist nur dann möglich, wenn die hierfür benannten Unternehmen die Arbeiten auch ausführen, für die die Eignungsleihe geltend gemacht wird.
Beruft sich der Bieter/Bewerber zur Erlangung der Eignung (Eignungsleihe) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen und ergibt die Wertung der Angebote/Prüfung der Teilnahmeanträge, dass das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl gelangen soll, sind die Unternehmen - auf deren Eignung zur Erbringung der im Formblatt Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen der Bieter/Bewerber zurückgreift - auf Verlangen der Beschaffungsstelle zu benennen.
Mit Aufforderung zur Benennung weist der Bieter/Bewerber nach, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist mit dem Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) zu führen.
Nimmt der Bieter/Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen in Anspruch, so muss der Eignungsleihengeber im vorgenannten Formblatt 236 bestätigen, dass der Eignungleihengeber gemeinsam mit dem Eignungsleihennehmer für die Auftragsausführung haftet.
Vor Zuschlagserteilung sind die im Formblatt 124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise auf Anforderung der Zentralen Beschaffungsstelle vorzulegen.
Die Beschaffungsstelle setzt zur Vorlage eine den Vorschriften entsprechende und angemessene Frist. Die Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist sowohl für den Eignungsleihennehmer, als auch für jeden Eignungleihengeber vorzulegen.
Beruft sich der Bieter/Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), so sind die Teile der Eignung/Leistungen in das Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe) einzutragen. Die Eignung jedes anderen Unternehmens ist vorerst durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU nachzuweisen. Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind vorerst für jedes andere Unternehmen durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Beruft sich der Bieter/Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) und ergibt die Wertung der Angebote/Prüfung der Teilnahmeanträge, dass das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl gelangen soll, sind die Unternehmen - auf deren Kapazitäten der im Formblatt Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen der Bieter/Bewerber zurückgreift - auf Verlangen der Beschaffungsstelle zu benennen.
Mit Aufforderung zur Benennung weist der Bieter/Bewerber nach, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist mit dem Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) zu führen.
Vor Zuschlagserteilung sind die im Formblatt 124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise auf Anforderung der Zentralen Beschaffungsstelle vorzulegen.
Die Beschaffungsstelle setzt zur Vorlage eine den Vorschriften entsprechende und angemessene Frist. Die Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist sowohl für den Bieter/Bewerber als auch alle anderen Unternehmen (Nachunternehmer) vorzulegen.
Das Formblatt 124EU liegt den Unterlagen bei oder kann auf u. s. Internetseite heruntergeladen werden:
Es kann auch die in Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU vorgegebene, die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), genutzt werden.
Wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genutzt, so zählen o. g. Anforderungen/Vorgaben sinngemäß.
Der Nachweis der Eignung kann mit der Eintragung in eine allgemein zugängliche Präqualifikationsliste erfolgen. Die geforderten Angaben/Mindestanforderungen müssen dort enthalten sein.
Sollten bestimmte geforderte Nachweise nicht in der Präqualifikationsliste vorhanden sein, hat der Bieter/Bewerber das Vorliegen der geforderten Eignung des betroffenen Nachweises vorerst durch Eigenerklärung nachzuweisen.
Ergibt die Wertung der Angebote/Prüfung der Teilnahmeanträge, dass das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl gelangen soll, sind die in der Präqualifikationsliste nicht vorliegenden Bestätigungen/Nachweise zu den vorher vorgelegten Eigenerklärungen auf Anforderung der Zentralen Beschaffungsstelle vorzulegen. Die Beschaffungsstelle setzt zur Vorlage eine den Vorschriften entsprechende und angemessene Frist. Die Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist vorzulegen.
Die o. g. Regelungen zum Umgang mit präqualifizierten Bietern/Bewerbern zählen für im Rahmen einer Eignungsleihe oder als Unterauftragnehmer benannten Bietern/Bewerbern sinngemäß.
Sollte der Bieter/Bewerber oder eines der weiteren Unternehmen, auf dessen Fähigkeiten/Kapazitäten sich der Bieter/Bewerber beruft, in einer Präqualifikationsliste eingetragen sein (und werden diese bereits genannt), bitte die Liste und die Präqualifikationsnummer/-n entsprechend in den dafür vorgesehenen Feldern im Fragebogen oder im Angebotsschreiben/Teilnahmeantrag eintragen.
Die Eignung ist vorerst mit dem Angebot/Teilnahmeantrag durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung - EU) nachzuweisen.
Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind vorerst durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Ergibt die Wertung der Angebote/Prüfung der Teilnahmeanträge, dass das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl gelangen soll, sind die im Formblatt 124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise auf Anforderung der Zentralen Beschaffungsstelle vorzulegen. Die Beschaffungsstelle setzt zur Vorlage eine den Vorschriften entsprechende und angemessene Frist. Die Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist vorzulegen.
Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft zusammen, ist die Eignung vorerst durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU für jedes Mitglied der Gemeinschaft nachzuweisen.
Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft vorerst durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft zusammen und ergibt die Wertung der Angebote/Prüfung der Teilnahmeanträge, dass das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl gelangen soll, sind die im Formblatt 124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise auf Anforderung der Zentralen Beschaffungsstelle vorzulegen. Die Beschaffungsstelle setzt zur Vorlage eine den Vorschriften entsprechende und angemessene Frist. Die Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Im Rahmen der Erlangung der Eignung werden bei Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften die vorgelegten Nachweise kumuliert.
Beruft sich der Bieter/Bewerber zur Erlangung der Eignung auf die Fähigkeiten/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind die Teile der Leistungen, auf die sich der Bieter/Bewerber Fähigkeiten/Kapazitäten anderer Unternehmen beruft, in das Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe) einzutragen.
Eine Eignungsleihe hinsichtlich der beruflichen Befähigung oder beruflichen Erfahrung ist nur dann möglich, wenn die hierfür benannten Unternehmen die Arbeiten auch ausführen, für die die Eignungsleihe geltend gemacht wird.
Beruft sich der Bieter/Bewerber zur Erlangung der Eignung (Eignungsleihe) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen und ergibt die Wertung der Angebote/Prüfung der Teilnahmeanträge, dass das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl gelangen soll, sind die Unternehmen - auf deren Eignung zur Erbringung der im Formblatt Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen der Bieter/Bewerber zurückgreift - auf Verlangen der Beschaffungsstelle zu benennen.
Mit Aufforderung zur Benennung weist der Bieter/Bewerber nach, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist mit dem Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) zu führen.
Nimmt der Bieter/Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen in Anspruch, so muss der Eignungsleihengeber im vorgenannten Formblatt 236 bestätigen, dass der Eignungleihengeber gemeinsam mit dem Eignungsleihennehmer für die Auftragsausführung haftet.
Vor Zuschlagserteilung sind die im Formblatt 124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise auf Anforderung der Zentralen Beschaffungsstelle vorzulegen.
Die Beschaffungsstelle setzt zur Vorlage eine den Vorschriften entsprechende und angemessene Frist. Die Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist sowohl für den Eignungsleihennehmer, als auch für jeden Eignungleihengeber vorzulegen.
Beruft sich der Bieter/Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), so sind die Teile der Eignung/Leistungen in das Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe) einzutragen. Die Eignung jedes anderen Unternehmens ist vorerst durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU nachzuweisen. Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind vorerst für jedes andere Unternehmen durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Beruft sich der Bieter/Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) und ergibt die Wertung der Angebote/Prüfung der Teilnahmeanträge, dass das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl gelangen soll, sind die Unternehmen - auf deren Kapazitäten der im Formblatt Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen der Bieter/Bewerber zurückgreift - auf Verlangen der Beschaffungsstelle zu benennen.
Mit Aufforderung zur Benennung weist der Bieter/Bewerber nach, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist mit dem Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) zu führen.
Vor Zuschlagserteilung sind die im Formblatt 124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise auf Anforderung der Zentralen Beschaffungsstelle vorzulegen.
Die Beschaffungsstelle setzt zur Vorlage eine den Vorschriften entsprechende und angemessene Frist. Die Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist sowohl für den Bieter/Bewerber als auch alle anderen Unternehmen (Nachunternehmer) vorzulegen.
Das Formblatt 124EU liegt den Unterlagen bei oder kann auf u. s. Internetseite heruntergeladen werden:
Es kann auch die in Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU vorgegebene, die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), genutzt werden.
Wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genutzt, so zählen o. g. Anforderungen/Vorgaben sinngemäß.
Der Nachweis der Eignung kann mit der Eintragung in eine allgemein zugängliche Präqualifikationsliste erfolgen. Die geforderten Angaben/Mindestanforderungen müssen dort enthalten sein.
Sollten bestimmte geforderte Nachweise nicht in der Präqualifikationsliste vorhanden sein, hat der Bieter/Bewerber das Vorliegen der geforderten Eignung des betroffenen Nachweises vorerst durch Eigenerklärung nachzuweisen.
Ergibt die Wertung der Angebote/Prüfung der Teilnahmeanträge, dass das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl gelangen soll, sind die in der Präqualifikationsliste nicht vorliegenden Bestätigungen/Nachweise zu den vorher vorgelegten Eigenerklärungen auf Anforderung der Zentralen Beschaffungsstelle vorzulegen. Die Beschaffungsstelle setzt zur Vorlage eine den Vorschriften entsprechende und angemessene Frist. Die Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist vorzulegen.
Die o. g. Regelungen zum Umgang mit präqualifizierten Bietern/Bewerbern zählen für im Rahmen einer Eignungsleihe oder als Unterauftragnehmer benannten Bietern/Bewerbern sinngemäß.
Sollte der Bieter/Bewerber oder eines der weiteren Unternehmen, auf dessen Fähigkeiten/Kapazitäten sich der Bieter/Bewerber beruft, in einer Präqualifikationsliste eingetragen sein (und werden diese bereits genannt), bitte die Liste und die Präqualifikationsnummer/-n entsprechend in den dafür vorgesehenen Feldern im Fragebogen oder im Angebotsschreiben/Teilnahmeantrag eintragen.
Die Eignung ist vorerst mit dem Angebot/Teilnahmeantrag durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU (Eigenerklärungen zur Eignung - EU) nachzuweisen.
Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind vorerst durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Ergibt die Wertung der Angebote/Prüfung der Teilnahmeanträge, dass das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl gelangen soll, sind die im Formblatt 124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise auf Anforderung der Zentralen Beschaffungsstelle vorzulegen. Die Beschaffungsstelle setzt zur Vorlage eine den Vorschriften entsprechende und angemessene Frist. Die Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist vorzulegen.
Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft zusammen, ist die Eignung vorerst durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU für jedes Mitglied der Gemeinschaft nachzuweisen.
Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft vorerst durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Schließen sich mehrere Wirtschaftsteilnehmer zu einer Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft zusammen und ergibt die Wertung der Angebote/Prüfung der Teilnahmeanträge, dass das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl gelangen soll, sind die im Formblatt 124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise auf Anforderung der Zentralen Beschaffungsstelle vorzulegen. Die Beschaffungsstelle setzt zur Vorlage eine den Vorschriften entsprechende und angemessene Frist. Die Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Im Rahmen der Erlangung der Eignung werden bei Bietergemeinschaften/Bewerbergemeinschaften die vorgelegten Nachweise kumuliert.
Beruft sich der Bieter/Bewerber zur Erlangung der Eignung auf die Fähigkeiten/Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), so sind die Teile der Leistungen, auf die sich der Bieter/Bewerber Fähigkeiten/Kapazitäten anderer Unternehmen beruft, in das Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe) einzutragen.
Eine Eignungsleihe hinsichtlich der beruflichen Befähigung oder beruflichen Erfahrung ist nur dann möglich, wenn die hierfür benannten Unternehmen die Arbeiten auch ausführen, für die die Eignungsleihe geltend gemacht wird.
Beruft sich der Bieter/Bewerber zur Erlangung der Eignung (Eignungsleihe) auf die Kapazitäten anderer Unternehmen und ergibt die Wertung der Angebote/Prüfung der Teilnahmeanträge, dass das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl gelangen soll, sind die Unternehmen - auf deren Eignung zur Erbringung der im Formblatt Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen der Bieter/Bewerber zurückgreift - auf Verlangen der Beschaffungsstelle zu benennen.
Mit Aufforderung zur Benennung weist der Bieter/Bewerber nach, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist mit dem Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) zu führen.
Nimmt der Bieter/Bewerber zum Nachweis seiner Eignung die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen in Anspruch, so muss der Eignungsleihengeber im vorgenannten Formblatt 236 bestätigen, dass der Eignungleihengeber gemeinsam mit dem Eignungsleihennehmer für die Auftragsausführung haftet.
Vor Zuschlagserteilung sind die im Formblatt 124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise auf Anforderung der Zentralen Beschaffungsstelle vorzulegen.
Die Beschaffungsstelle setzt zur Vorlage eine den Vorschriften entsprechende und angemessene Frist. Die Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist sowohl für den Eignungsleihennehmer, als auch für jeden Eignungleihengeber vorzulegen.
Beruft sich der Bieter/Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer), so sind die Teile der Eignung/Leistungen in das Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge / Eignungsleihe) einzutragen. Die Eignung jedes anderen Unternehmens ist vorerst durch Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124EU nachzuweisen. Über dem Formblatt 124EU hinaus geforderte Nachweise sind vorerst für jedes andere Unternehmen durch Eigenerklärungen nachzuweisen.
Beruft sich der Bieter/Bewerber zur Erfüllung des Auftrages auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (Nachunternehmer) und ergibt die Wertung der Angebote/Prüfung der Teilnahmeanträge, dass das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl gelangen soll, sind die Unternehmen - auf deren Kapazitäten der im Formblatt Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen der Bieter/Bewerber zurückgreift - auf Verlangen der Beschaffungsstelle zu benennen.
Mit Aufforderung zur Benennung weist der Bieter/Bewerber nach, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis ist mit dem Formblatt 236 (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) zu führen.
Vor Zuschlagserteilung sind die im Formblatt 124EU jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen und die Nachweise/Bescheinigungen für die über Formblatt 124EU hinaus geforderten Eignungsnachweise auf Anforderung der Zentralen Beschaffungsstelle vorzulegen.
Die Beschaffungsstelle setzt zur Vorlage eine den Vorschriften entsprechende und angemessene Frist. Die Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist sowohl für den Bieter/Bewerber als auch alle anderen Unternehmen (Nachunternehmer) vorzulegen.
Das Formblatt 124EU liegt den Unterlagen bei oder kann auf u. s. Internetseite heruntergeladen werden:
Es kann auch die in Art. 59 der Richtlinie 2014/24/EU vorgegebene, die sog. Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), genutzt werden.
Wird die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) genutzt, so zählen o. g. Anforderungen/Vorgaben sinngemäß.
Der Nachweis der Eignung kann mit der Eintragung in eine allgemein zugängliche Präqualifikationsliste erfolgen. Die geforderten Angaben/Mindestanforderungen müssen dort enthalten sein.
Sollten bestimmte geforderte Nachweise nicht in der Präqualifikationsliste vorhanden sein, hat der Bieter/Bewerber das Vorliegen der geforderten Eignung des betroffenen Nachweises vorerst durch Eigenerklärung nachzuweisen.
Ergibt die Wertung der Angebote/Prüfung der Teilnahmeanträge, dass das Angebot/der Teilnahmeantrag in die engere Wahl gelangen soll, sind die in der Präqualifikationsliste nicht vorliegenden Bestätigungen/Nachweise zu den vorher vorgelegten Eigenerklärungen auf Anforderung der Zentralen Beschaffungsstelle vorzulegen. Die Beschaffungsstelle setzt zur Vorlage eine den Vorschriften entsprechende und angemessene Frist. Die Unterlagen sind innerhalb der vom Auftraggeber genannten Frist vorzulegen.
Die o. g. Regelungen zum Umgang mit präqualifizierten Bietern/Bewerbern zählen für im Rahmen einer Eignungsleihe oder als Unterauftragnehmer benannten Bietern/Bewerbern sinngemäß.
Sollte der Bieter/Bewerber oder eines der weiteren Unternehmen, auf dessen Fähigkeiten/Kapazitäten sich der Bieter/Bewerber beruft, in einer Präqualifikationsliste eingetragen sein (und werden diese bereits genannt), bitte die Liste und die Präqualifikationsnummer/-n entsprechend in den dafür vorgesehenen Feldern im Fragebogen oder im Angebotsschreiben/Teilnahmeantrag eintragen.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir bitten um Beachtung:
Es werden "NUR" elektronische Angebote zugelassen!
Termin bis zu dem Bieterfragen als rechtzeitig gestellt gelten: 31.08.2021
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
-der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftrag eben nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
-mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB.
§ 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabekammer leitet gemäß § 160 Abs. 1 GWB ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter/Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die Betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertagen nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach § 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter/Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der Betroffenen Bieter Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm