Vergabe der Verkehrsleistungen der Linie KEXI Neustadt a.d.D. im Landkreis Kelheim (+ Pförring, Marktplatz).
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: 93309 Kelheim
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93309
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-kelheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Verkehrsleistungen der Linie KEXI Neustadt a.d.D. im Landkreis Kelheim (+ Pförring, Marktplatz).
Als zuständige Behörde schreibt der Landkreis Kelheim mit Wirkung zum 01.11.2021 die Verkehrsleistungen der Linie „KEXI“ in der Stadt Neustadt a.d.D., dem Gemeindegebiet und Pförring, Marktplatz im nahen Umkreis als sog. „on-demand Verkehr“ auf der Basis eines atypischen Linienverkehrs gemäß § 2 Abs. 6 i. V. m. § 42 PBefG aus.
Das Ziel des Dienstes ist es den Menschen in der Stadt Neustadt a.d.D. und im nahen Umkreis (inkl. Ortsteile und Pförring, Marktplatz) Mobilität nach ihren Bedürfnissen anzubieten. Dazu werden die Fahrtanfragen der Menschen gesammelt und mit Hilfe eines intelligenten Routensystems abgefahren. Dieser Dienst wird als „Ridesharing“ bezeichnet und unterliegt demnach keinem statischen Fahrplan. Der Vorteil ist, dass Fahrten gebündelt werden und die On-Demand Fahrzeuge in Echtzeit die Fahraufträge abfahren.
Im Ridesharing werden also Angebot und Nachfrage mittels GPS gestützter-Software in einem fest definierten Bediengebiet während der Bedienzeiten über eine Plattform vermittelt. Ein Fahrtwunsch wird in der Regel via MobilitätsApp (wird vom Landkreis gestellt) abgesetzt und in Echtzeit vermittelt ein Algorithmus den optimalen Fahrer. Die Beförderung von Fahrgästen mit ähnlichen Wegstrecken kann gebündelt werden.
Nach derzeitigem Planungsstand und unter Berücksichtigung einer Haushaltsbefragung und der u.a. daraus prognostizierten Inanspruchnahme wird die ab 01.11.2021 zu vergebende Leistung eine maximale Jahresfahrplanleistung (Nutzkilometer) von ca. 140 Tsd. km pro Jahr betragen.
Die möglichen Linienverläufe für die einzelnen Fahrten in Zone 1 (flexibler On-Demand-Verkehr) ergeben sich aus den in den Vergabeunterlagen aufgeführten Haltestellen, die sowohl Ziel- als auch Endhaltestellen sein können. Die in Zone 2 liegenden Haltestellen werden über einen fahrplangebundenen On-Demand-Verkehr (vsl. ab 01.04.2022) mit zwei Linien bedient. Die Linienverläufe der Zone 2 ergeben sich aus dem
Fahrplan, der in den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Verkehrsleistung für beide Zonen ist Teil dieser Ausschreibung.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren [und kann durch den Auftraggeber um 2 weitere Jahre verlängert werden => Option 1].
Für die Erbringung der Dienstleistung sind zunächst 2 Fahrzeuge vorgesehen. [Innerhalb der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges beauftragen => Option 2]
Im Regelbetrieb des „on-demand-Verkehrs“ sind 2 Kleinbusse und/oder PKW mit mindestens 7 Fahrgastplätzen einzusetzen, wovon eines zur Beförderung von Kinderwagen und/oder Rollstühlen (inkl. und ggf. erforderliche sichere Beförderung von im Rollstuhl sitzenden Rollstuhlfahrern, sofern diese den Rollstuhl nicht verlassen und einen gewöhnlichen Sitzplatz einnehmen können) geeignet sein muss.
Das Verkehrsunternehmen wendet den jeweils aktuell gültigen KEXI-Tarif, einschließlich der Allgemeinen Beförderungsbedingungen ausschließlich und vollumfänglich an.
Die weiteren Spezifikationen zum Leistungsumfang können dem Lastenheft (LV - KEXI - Verkehrliche Anforderungen), welches Teil der Vergabeunterlagen ist entnommen werden.
Landkreis Kelheim
Als zuständige Behörde schreibt der Landkreis Kelheim mit Wirkung zum 01.11.2021 die Verkehrsleistungen der Linie „KEXI“ in der Stadt Neustadt a.d.D., dem Gemeindegebiet und Pförring, Marktplatz im nahen Umkreis als sog. „on-demand Verkehr“ auf der Basis eines atypischen Linienverkehrs gemäß § 2 Abs. 6 i. V. m. § 42 PBefG aus.
Das Ziel des Dienstes ist es den Menschen in der Stadt Neustadt a.d.D. und im nahen Umkreis (inkl. Ortsteile und Pförring, Marktplatz) Mobilität nach ihren Bedürfnissen anzubieten. Dazu werden die Fahrtanfragen der Menschen gesammelt und mit Hilfe eines intelligenten Routensystems abgefahren. Dieser Dienst wird als „Ridesharing“ bezeichnet und unterliegt demnach keinem statischen Fahrplan. Der Vorteil ist, dass Fahrten gebündelt werden und die On-Demand Fahrzeuge in Echtzeit die Fahraufträge abfahren.
Im Ridesharing werden also Angebot und Nachfrage mittels GPS gestützter-Software in einem fest definierten Bediengebiet während der Bedienzeiten über eine Plattform vermittelt. Ein Fahrtwunsch wird in der Regel via MobilitätsApp (wird vom Landkreis gestellt) abgesetzt und in Echtzeit vermittelt ein Algorithmus den optimalen Fahrer. Die Beförderung von Fahrgästen mit ähnlichen Wegstrecken kann gebündelt werden.
Nach derzeitigem Planungsstand und unter Berücksichtigung einer Haushaltsbefragung und der u.a. daraus prognostizierten Inanspruchnahme wird die ab 01.11.2021 zu vergebende Leistung eine maximale Jahresfahrplanleistung (Nutzkilometer) von ca. 140 Tsd. km pro Jahr betragen.
Die möglichen Linienverläufe für die einzelnen Fahrten in Zone 1 (flexibler On-Demand-Verkehr) ergeben sich aus den in den Vergabeunterlagen aufgeführten Haltestellen, die sowohl Ziel- als auch Endhaltestellen sein können. Die in Zone 2 liegenden Haltestellen werden über einen fahrplangebundenen On-Demand-Verkehr (vsl. ab 01.04.2022) mit zwei Linien bedient. Die Linienverläufe der Zone 2 ergeben sich aus dem
Fahrplan, der in den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Verkehrsleistung für beide Zonen ist Teil dieser Ausschreibung.
Der Vertrag hat eine Laufzeit von 3 Jahren [und kann durch den Auftraggeber um 2 weitere Jahre verlängert werden => Option 1].
Für die Erbringung der Dienstleistung sind zunächst 2 Fahrzeuge vorgesehen. [Innerhalb der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit kann der Auftraggeber den Einsatz eines zusätzlichen Fahrzeuges beauftragen => Option 2]
Im Regelbetrieb des „on-demand-Verkehrs“ sind 2 Kleinbusse und/oder PKW mit mindestens 7 Fahrgastplätzen einzusetzen, wovon eines zur Beförderung von Kinderwagen und/oder Rollstühlen (inkl. und ggf. erforderliche sichere Beförderung von im Rollstuhl sitzenden Rollstuhlfahrern, sofern diese den Rollstuhl nicht verlassen und einen gewöhnlichen Sitzplatz einnehmen können) geeignet sein muss.
Das Verkehrsunternehmen wendet den jeweils aktuell gültigen KEXI-Tarif, einschließlich der Allgemeinen Beförderungsbedingungen ausschließlich und vollumfänglich an.
Die weiteren Spezifikationen zum Leistungsumfang können dem Lastenheft (LV - KEXI - Verkehrliche Anforderungen), welches Teil der Vergabeunterlagen ist entnommen werden.
Option der Verlängerung des Auftrags um 2 Jahre.
1. Option: Vertragsverlängerung um 2 weitere Jahre.
2. Option: Ein zusätzliches Fahrzeug (abzurufen innerhalb der ersten 12 Monate der Vertragslaufzeit).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=226332
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]