Objektplanung Gebäude §§ 33 HOAI und Anlage 10, LPH 1-9 für den Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte in Manching Ortsteil Niederstimm-Donaufeld
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Manching
NUTS-Code: DE21J Pfaffenhofen a. d. Ilm
Postleitzahl: 85077
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.manching.de
Abschnitt II: Gegenstand
Objektplanung Gebäude §§ 33 HOAI und Anlage 10, LPH 1-9 für den Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte in Manching Ortsteil Niederstimm-Donaufeld
Objektplanung Gebäude §§ 33 HOAI und Anlage 10, LPH 1-9 für den Neubau einer 6-gruppigen Kindertagesstätte in Manching
Ortsteil Niederstimm-Donaufeld
Markt Manching
Der Markt Manching plant den Neubau einer Kindertagesstätte mit 6 Gruppen. Zwei bisher in einem
Containerbau untergebrachte Kinderkrippengruppen sowie 2 auf dem Nachbargrundsück untergebrachte
Kindergartengruppen sollen in dem neu zu errichtenden Gebäude aufgenommen werden.
Der derzeit bestehende 2-gruppige Kindergarten auf dem Nachbargrundstück der evangelischen Kirche soll
abgerissen werden. Die so entstehenden Freiflächen sollen dem neuen Kindergarten zur Nutzung überlassen
werden. Das Baugebiet hat eine Fläche von ca. 4 300 m2.
Eine FAG Förderung soll erreicht werden.
Stufenweise Beauftragung gem. den Beauftragungsstufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Fürth
NUTS-Code: DE253 Fürth, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90768
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.