Projektsteuerung im Bauwesen in Anlehnung an AHO Heft 19 für die Erweiterung der Mittelschule in Aresing
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aresing
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Postleitzahl: 86561
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aresing.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung im Bauwesen in Anlehnung an AHO Heft 19 für die Erweiterung der Mittelschule in Aresing
Projektsteuerung im Bauwesen in Anlehnung an AHO Heft 19, Handlungsbereiche A-E, Projektstufen 1-5 für die Erweiterung der Mittelschule in Aresing
Aresing Lkr. Neuburg-Schrobenhausen
Der Schulverband Aresing, bestehend aus den Gemeinden Aresing und Gachenbach plant die Erweiterung der Grund- und Mittelschule um ein Gebäude für die Mittelschule. In einer Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2017 bzw. 2021 sind im Erweiterungsbau 10 Klassenzimmer sowie Fach- und Nebenräume, insgesamt eine NUF von ca. 965 m² nachgewiesen. Zudem wird ein Personenaufzug erforderlich sein.
Der Anbau an das Bestandsgebäude ist langfristig möglich, jedoch im Zuge der Erweiterung nicht vorzusehen. Organisatorisch ist die Mittelschule ein Teil der bestehenden Grund- und Mittelschule. Im Neubau untergebracht soll eine neue Energiezentrale für das gesamte Schulzentrum. Benachbart und Teil des Schulzentrum sind eine Einfachturnhalle und eine Förderschule.
Zur Realisierung der Planung ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich, die Koordination ist Teil der Projektsteuerungsaufgabe.
Das Baugrundstück befindet sich an einer Hangkante. In dieser Hinsicht ist die Zugänglichkeit des Baufensters schwierig.
Die Maßnahme soll mit Mitteln des Freistaates Bayern im Rahmen der FAG-Förderung gefördert werden. Eine bauliche Fertigstellung wird derzeit mit Nutzungsaufnahme zum Schuljahresbeginn des Schuljahres 2025 / 26 vorgesehen. Mittel- bis langfristig soll auch das Bestandsgebäude saniert oder neu gebaut werden, sofern die heutigen Rahmenbedingungen bestehen bleiben. Dies ist jedoch nicht Teil des zu vergebenden Auftrages.
Die Verlängerung ist für den Fall vorbehalten, dass:
- Die Option einer Begleitung der Gewährleistungsphase der ausführenden Firmen beauftragt wird.
- Eine längere Ausführungsdauer bei der Umsetzung der Maßnahme zu einem wirtschaftlichen Ergebnis führt.
- Die Haushaltsmittelbereitstellung zu einer Verlängerung der Baumaßnahme führt.
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.1.1) bis III.1.3), zusammengefasst im Teilnahmeantrag, dienen zur Auswahl der Teilnehmer für die Auftragsverhandlungen.
1) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR), Gewichtung 12 von 100Punkten.
2) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Bürostruktur zur Erbringung der Leistung, d. h. durchschnittliche Anzahl Architekten / Ingenieure im letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr, Gewichtung 12 von 100 Punkten.
3) Erfahrungen in der Projektsteuerung im Bauwesen anhand vergleichbarer Referenzprojekte:
Erfahrung in der Projektsteuerung mind. Handlungsbereiche A, B, C, D und E (analog zu § 2 AHO), vollständig geleistet und abgeschlossen, von baulich fertiggestellten Gebäude-Neubauten, mit Baubeginn nach 01.01.2014, zwei Referenzprojekte, Gewichtung 76 von 100 Punkten.
Die detaillierte Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages mit Angabe über die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen Eignungskriterien ist in der Anlage "Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages"
beigefügt. Bei der Bewertung wird der Auftraggeber ein Punktesystem anwenden, somit ergibt sich eine Reihenfolge der Bewerber. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, entscheidet bei Punktegleichheit auf dem letzten Rang das Los (§ 51 VgV i. V. m. § 75 Abs. 6 VgV).
Die Begleitung der Gewährleistungensphase (der ausführenden Firmen) über 4 Jahre ist eine Option.
Es ist folgende stufenweise Beauftragung vorgesehen:
1. Stufe: Teilleistungen der Projektvorbereitung gemäß § 5.1 des Vertrages
Die weiteren Stufen sind gem. Vertragsentwurf vorgesehen.
Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Leistungen der ersten Stufe.
Der Auftraggeber behält sich vor, Besondere Leistungen, die im Zuge der Projektbearbeitung nicht erforderlich werden, nicht zu beauftragen.
Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Angaben der Bewerbung sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen, der vom Auftraggeber auf der Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird. Die in dieser Ankündigung und im Teilnameantrag genannten Nachweise sind der Bewerbung als Anlage beizufügen. Formlose oder unvollständige Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.
Gefordert werden:
1. Nachweis über die Berechtigung zum Führen der geforderten Berufsbezeichnung;
2. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123 und 124 GWB;
3. Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 MiLoG, § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 AEntG;
4. Erklärung über wirtschaftliche und / oder rechtliche Verknüpfung mit anderen Unternehmen § 36 Abs. 1 VgV;
5. Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen;
6. Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. der Bewerber muss außerdem gem. § 36 Abs . 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist in der Phase 2 dieses Verfahrens abzugeben;
7. Der Bewerber muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. Verpflichtungsgesetz abzugeben;
8. Erklärung des Bewerbers über die Bildung von Bewerbergemeinschaften. Bewerbergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter benannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bewerbergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbewerbungen sind auch Bewerbungen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bewerberbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften;
9. Erklärung zur Eignungsleihe: Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten Dritter in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen. Nimmt der Bewerber im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Bei der Prüfung der Eignung des Bewerbers werden Leistungen der Eignungsleihe nur in dem Umfang und für Bereiche der beabsichtigten Leistungsübertragung bewertet. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen;
10. Bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handelsregister, aus dem der Unternehmenszweck zu ersehen ist. Bei Partnerschaftsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung: Nachweis der Eintragung ins Partnerschaftsregister nach PartG.
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages.
Es werden Angaben gefordert zu:
Mittel des Umsatzes der in den letzten 3 Geschäftsjahren erbrachten Leistungen gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV im Leistungsbild der ausgeschriebenen Leistungen (brutto EUR).
Berufshaftpflichtversicherung über mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das zweifache der o. g. Deckungssummen pro Jahr betragen. Der Nachweis bzw. die Erklärung darf nicht älter als 12 Monate vor Tag der Absendung der Bekanntmachung sein und muss der Bewerbung beiliegen. Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben Im Falle einer Bewerbergemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Bewerbergemeinschaft ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherungsbestätigung aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden (Mindestsummen sind von jedem Mitglieder Bewerbergemeinschaft vorzuweisen), wenn in der jeweiligen Bescheinigung der Passus enthalten ist, dass auch die Teilnahme an Bewerbergemeinschaften sowie das in diesem Zusammenhang bestehende Risiko aus der gesamtschuldnerischen Haftung und dem Insolvenzrisiko eines Bewerbergemeinschafts-Partners mitversichert ist. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein vorgelegt werden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Siehe Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages.
Es werden Angaben gefordert zu:
b) Bürostruktur zur Erbringung der Leistung, d. h. durchschnittliche Anzahl Architekten / Ingenieure in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
c) Erfahrung in der Projektsteuerung im Bauwesen in mind. Handlungsbereiche A, B, C, D und E (analog zu § 2 AHO) , vollständig geleistet und abgeschlossen, von baulich fertiggestellten Gebäude-Neubauten, mit Baubeginn nach 01.01.2014 als Mindestanforderungen an die Referenzprojekte, zwei Referenzprojekte mit Angaben zu:
- Bezeichnung des Referenzprojekts;
- Auftraggeber mit aktueller Tel. Nr. der Auskunftsperson;
- namentlich vom Bauherrn beauftragter Auftragnehmer;
- Nennung evtl. Mitbeauftragter (z. B. Arbeitsgemeinschafts-Partner) und deren Leistungsanteile in den einzelnen Leistungsphasen;
- Baubeginn, Monat und Jahr;
- Fertigstellung, Monat und Jahr;
- Auftraggeber gem. GWB § 99;
- selbst erbrachte und abgeschlossene Leistungen (Projektstufen und Handlungsbereiche) analog § 2 AHO;
Gewertet werden:
- Leistungsstufen 3, 4 und 5 selbst erbracht und abgeschlossen, bei vergaberechtlich rügefähiger Berücksichtigung VOB Teile A, B und C;
- Leistungsstufen 1 und 2 selbst erbracht und abgeschlossen
- Honorarzone für das Gebäude gem. HOAI § 35;
- Bruttokosten KG 300 + 400 gem. DIN 276;
- Leistungsbeginn und Projektstart;
- Beantragung staatlicher Fördermittel,
Sonstiges:
Die Nichteinhaltung der geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen führt zur Wertung mit 0 Punkten bei der betroffenen Referenz, nicht aber zum Ausschluss. Die Referenzen sind so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung ermöglicht wird. Die detaillierte Bewertung ergibt sich aus der Matrix zur Wertung des Teilnahmeantrages, die mit dem Bewerbungsbogen abrufbar ist. Wurde ein Referenzprojekt durch eine ARGE
geleistet, kann nur der tatsächlich erbrachte Leistungsanteil des Bewerbers gewertet werden. Hierzu muss der genaue Leistungsanteil in den Bewerbungsunterlagen angegeben werden. Die Angaben sind zwingend in den Teilnahmeantrag einzutragen. Zusätzliche Angaben zu den Referenzen zum Nachweis der Erfüllung der Kriterien müssen auf 2 DIN A4 Anlagenblätter pro Projekt angegeben werden, diese Anlagenblätter werden nicht nachgefordert. Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen von öffentlichen und privaten Auftraggebern über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte anzufordern.
Anforderung an den Firmeninhaber oder die für die Erbringung der Leistung verantwortliche Person:
Ingenieure der Fachrichtungen Architektur/Hochbau, Bauingenieurwesen, Haustechnik/Maschinenbau oder Wirtschaftsingenieurwesen.
Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein. Gleiches gilt für andere Unternehmer, deren Kapazität sich der Bewerber bedient.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist dieser nur dann teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bewerbers nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Berufsangehörige die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt. Bewerber oder verantwortliche Berufsangehörige juristischer Personen, die die entsprechende Berufsbezeichnung nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates der europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tragen, erfüllen die fachlichen Voraussetzungen dann,
- wenn sie sich dauerhaft im Bundesgebiet der Bundesrepublik Deutschland niedergelassen haben und berechtigt sind, die deutschen Berufsbezeichnungen nach den einschlägigen deutschen Fachgesetzen aufgrund einer Gleichstellung mit nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU) zu tragen oder
- wenn sie vorübergehend im Bundesgebiet tätig sind und ihre Dienstleistungserbringung nach Richtlinie 2013/55/EU angezeigt haben
Die Beauftragung erfolgt mit einem Vertragsmuster des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerbungsunterlagen sind elektronisch in Textform abzugeben. Es werden nur die im Postfach des jeweiligen Auftrages auf der Vergabeplattform eingegangenen Unterlagen berücksichtigt. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Der Bewerber / Bieter informiert sich selbstständig über die Beschränkungen der Vergabeplattform (z. B. Beschränkungen zu Dateien).
2) Unterlagen über die ausgegebenen Vordrucke hinaus sind durch den Bewerber in einer PDF-Datei zusammenzufassen, max. Dateigröße 10 MB;
3) Weitere Unterlagen über die verlangten Erklärungen, Nachweise und Referenzen hinaus sind nicht erwünscht und werden bei der Wertung nicht berücksichtigt;
4) Die Nachforderung folgender Unterlagen wird vorbehalten: Bescheinigung öffentlicher Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte;
5) Die vom Bewerber / Bieter eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert;
6) Informationspflicht des Bewerbers: Sofern fragen von Bewerbern oder Bietern eingehen, deren Beantwortung über die in den sonstigen Vergabeunterlagen hinausgehende Information enthält, werden die Fragen und Antworten auf der Vergabeplattform als Fragen- und Antwortliste veröffentlicht. Die Bewerber / Bieter verpflichten sich, sich eigenverantwortlich auf der Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Bewerber / Bieter ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist / Angebotsfrist zu verlängern. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf der Vergabeplattform veröffentlicht. Alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen sind Bestandteil der Vergabeunterlagen;
7) Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Teilnahmeantrag oder das Angebot auswirken, gelten folgende Regelungen:
Sofern keine gesonderte Mitteilung des Bieters / Bewerbers eingeht, wird davon ausgegangen, dass der schon eingereichte Teilnahmeantrag / das schon eingereichte Angebot unverändert aufrecht gehalten wird. Ansonsten ist vom Bewerber / Bieter bis zum Ende der Teilnahmefrist / Angebotsfrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, dass:
- der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und kein neuer Teilnahmeantrag / kein neues Angebot abgegeben wird,
- oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot für ungültig erklärt und ein neuer Teilnahmeantrag / ein neues Angebot vor Ende der Frist elektronisch abgegeben wird,
- oder der bisher eingereichte Teilnahmeantrag / das bisher eingereichte Angebot - ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben - aufrecht erhalten werden soll.
Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Frist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss.
8) Es wird darauf hingewiesen, dass die Bewerbungs- bzw. Angebotsfrist noch bis zum Tag vor Abgabe der Bewerbung bzw. des Angebotes verlängert werden kann. Alle evtl. Verlängerungen von Fristen werden auf dem Vergabeportal, auf dem die Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen, bekannt gemacht. Rückfragen zu den Vergabeunterlagen müssen spätestens 6 Tage vor dem Schlusstermin für den Eingang des Teilnahmeantrages bzw. Angebotes eingehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3Nr. 1 GWB),
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
4) mehr als 15 Kalendertage nach Absendung der vorläufigen Absagen in Briefform, beziehungsweise mehr als 10 Kalendertage bei Absendung auf elektronischem Weg oder per Fax vergangen sind (§ 134 Abs. 2 GWB),
5) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).