KHA_7_731_1 Kindertagesstätte Holzgarten in Aichach – Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: KHA_7_731_1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aichach
NUTS-Code: DE275 Aichach-Friedberg
Postleitzahl: 86551
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aichach.de
Abschnitt II: Gegenstand
KHA_7_731_1 Kindertagesstätte Holzgarten in Aichach – Objektplanung
Auftragsgegenstand ist die Objektplanung Gebäude der Leistungsphasen 1-9
gemäß § 34 HOAI 2021 für den Neubau der Kindertagesstätte Holzgarten in Aichach.
Die Leistung wird der HZ III zugeordnet.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Objektplanung Gebäude und Innenräume – Kindertagesstätte Holzgarten in Aichach – VgV-Verfahren:
Aufgrund der demografischen Entwicklung muss die Stadt Aichach kurzfristig ihr Kinderbetreuungsangebot ausweiten. Der Gesamtbedarf beläuft sich dabei auf voraussichtlich vier Kindergarten- und vier Krippengruppen für insgesamt rund 150 Kinder.
Das für die Baumaßnahme vorgesehene Grundstück befindet sich am Holzgarten in unmittelbarer Nähe zu den bestehenden Einrichtungen einer 2-gruppigen Kinderkrippe und eines 3-gruppigen Kindergartens. Das gesamte Areal befindet sich in unmittelbarer fußläufiger Nähe zur Aichacher Altstadt im Süden und zu hochwertigen Erholungsbereichen an der Paar im Westen.
Bisher wurde das Grundstück bereits durch eine weitere temporäre Kinderkrippe genutzt, für die mittlerweile Ersatz geschaffen wurde und deren Fläche daher kurzfristig frei wird.
Das Ergebnis einer Voruntersuchung, die die Möglichkeiten der Bebauung des Grundstücks überprüft hat, ist in der vorliegenden Machbarkeitsstudie dargestellt und soll als Grundlage für die weitere Bearbeitung dienen. Demnach ist eine eingeschossige Anlage mit 4 Kindergarten- und 4 Krippengruppen grundsätzlich möglich.
Die Maßnahme wird durch die Regierung von Schwaben gefördert. Das ermittelte Raumprogramm entspricht den Vorgaben der Förderstelle und ergänzenden Abstimmungen mit der Stadt Aichach. Das Raumprogramm ist jedoch im Zuge der Planung noch weiter mit der Stadt und auch den beteiligten Nutzern abzustimmen
Die Stadt Aichach legt besonderen Wert auf eine nachhaltige, aber auch sehr wirtschaftliche und flächenoptimierte Bauweise bei einer ansprechenden und angemessenen baulichen Gestaltung. Neben der gewünschten Ausführung als Holzbau werden weitergehende Überlegungen zu Dach- und Fassadenbegrünung und Photovoltaik, sowie alternativen energetischen und anlagentechnischen Konzepten erwartet.
Durch ein entsprechendes Freiraumkonzept soll die Gesamtanlage als städtischer „Kindercampus“ aufgewertet und weiterentwickelt werden. Gleichzeitig sollen die einzelnen Einrichtungen auch noch ihre eigenen individuellen Freiräume erhalten.
Der gesamte Baumbestand auf dem Grundstück ist als maßgeblicher Wert unbedingt zu erhalten und in die neue Freiraumgestaltung zu integrieren.
Die Bauausführung ist für den Zeitraum 2023/24 vorgesehen. Die Nutzungsaufnahme ist für das 1. Quartal 2025 geplant.
Die Angaben und Erklärungen aus den Ziff. III.1.1. bis III.1.3., zusammengefasst in
der Eignungsmatrix und im Teilnahmeantrag (siehe Ziff. I.3) dienen zur Auswahl
der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren. Die Auswahl erfolgt anhand der
folgenden Kriterien; je Kriterium ist maximal die in Klammern angegebene
Punktzahl erreichbar:
(1) Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit – Jahresumsatz (35 von 245 Punkten)
(2) Technische Leistungsfähigkeit – Beschäftigte (35 von 245 Punkten)
(3) Technische Leistungsfähigkeit – Referenzen (175 von 245 Punkten).
Der jeweilige Bewertungsmaßstab ist in der Eignungsmatrix definiert. Die
Eignungsmatrix ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Soweit die Teilnahmebedingungen erfüllt sind, ist die Rangfolge der erreichten
Punkte für die Auswahl maßgebend (§ 51 VgV). Erfüllen mehrere Bewerber
gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver
Auswahl der zu Grunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird nach §75 (6) VgV
unter den verbleibenden Bewerbern die Auswahl per Los getroffen.
Die teilweise Erfüllung der Kriterien gemäß III.1.2. (2) und III.1.3.(1) und (2) führt
nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
Der Auftraggeber behält sich die stufenweise Beauftragung einzelner oder
mehrerer Leistungsphasen vor. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller
Leistungsphasen bzw. auf eine Gesamtbeauftragung besteht nicht. Im Falle des
Abrufs ist der Auftragnehmer verpflichtet, die Leistungen zu erbringen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Angaben zur wirtschaftlichen und /oder rechtliche Verknüpfung mit anderen
Unternehmen.
(2) Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
(3) Bei Bildung einer Bewerbergemeinschaft: Bewerbergemeinschaftserklärung, mit
Benennung sämtlicher Mitglieder, welche im Falle der Einladung zur
Angebotsabgabe eine Bietergemeinschaft bilden und im Auftragsfall
gesamtschuldnerisch haften werden sowie Benennung des bevollmächtigten
Vertreters, welcher die Bewerbergemeinschaft rechtsverbindlich vertritt.
(4) Beabsichtigt der Bewerber Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe
an Dritte zu vergeben, so hat er die vorgesehenen Unterauftragnehmer sowie den
Umfang zu benennen und eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser
Unternehmen einzureichen. Für jeden Nachunternehmer ist ein eigener
Teilnahmeantrag einzureichen.
(5) Beabsichtigt ein Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die
Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat
er diese zu benennen. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass
ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen
werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung
dieser Unternehmen vorlegt. Für jedes andere Unternehmen ist ein eigener
Teilnahmeantrag einzureichen.
(1) Erklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgendem Inhalt vorgelegt wird: mindestens 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und mindestens 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Die Ersatzleistung der Versicherung muss mindestens das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Das Versicherungsunternehmen muss in einem EU-Mitgliedsstaat oder EWR-Vertragsstaat zugelassen sein. Die Versicherung muss mindestens für die Dauer der Ausführungsfrist (siehe Ziff. II.2.7), z. B. unbefristet, sich automatisch verlängernd o. ä., abgeschlossen sein. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft eine Versicherung zu den o. g. Bedingungen nachzuweisen. Im Fall einer Bewerbergemeinschaft ist gleichzeitig eine Erklärung des Versicherers bzw. die entsprechende Passage aus dem/den Vertrag/Bedingungen beizufügen, wonach die Versicherung auch bei der Betätigung des Bewerbers als Partner einer Arge, bei Schäden, die vom Versicherungsnehmer verursacht werden, zu den o. g. Bedingungen eintritt.
(2) Erklärung über den Umsatz des Bewerbers in der Objektplanung in den letzten drei Geschäftsjahren (Wichtung 14,3 %).
Gemittelter Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren (netto): Punkte: < 0,4 Mio. EUR: 0 Pkt., ≥ 0,4 Mio. EUR und < 0,6 Mio. EUR: 17,5 Pkt., ≥ 06 Mio. EUR: 35 Pkt.
(1) Erklärung über die Anzahl der im Mittel Beschäftigten in der Objektplanung in
den letzten 3 Jahren (Wichtung 14,3 %).
Punkte:
< 5 Mitarbeiter/-innen: 0 Pkt.,
≥ 5 Mitarbeiter/-innen und < 8 Mitarbeiter/-innen: 17,5 Pkt.,
≥ 8 Mitarbeiter/-innen: 35 Pkt.
(2) Vorlage von max. 3 Referenzen aus dem Bereich Objektplanung Gebäude mit vergleichbaren Leistungen des Büros. Der Abschluss der Bauausführung darf nicht vor 2013 erfolgt sein. Die Referenzprojekte müssen mindestens der Honorarzone III entsprechen.
Für jede Referenz sind folgende Angaben zu machen:
Angabe der Projektbezeichnung und -anschrift, Angabe des Auftraggebers, Angabe des Ansprechpartners beim AG mit Kontaktdaten und Angabe des Baubeginns.
Die Referenzen werden anhand folgender Kriterien bewertet. Die Punkte werden wie folgt vergeben:
- Referenz 1 (Wichtung 18,4 %, maximale Punktzahl: 45 Pkt.):
Gebäude in konstruktiver Holzbauweise erstellt, d.h. Holz ist als tragender Baustoff eingesetzt: 20 Pkt., Neubau: 5 Pkt., Kosten KG 300 + 400 brutto ≥ 1,25 Mio.: 5 Pkt., LP 2 erbracht und abgeschlossen: 1 Pkt., LP 3 erbracht und abgeschlossen: 2 Pkt., LP 4 erbracht und abgeschlossen: 1 Pkt., LP 5 erbracht und abgeschlossen: 3 Pkt., LP 6 und 7 erbracht und abgeschlossen: 3 Pkt., LP 8 erbracht und abgeschlossen: 5 Pkt.,
- Referenz 2 (Wichtung 18,4 %, maximale Punktzahl: 45 Pkt.):
Kinderbetreuungseinrichtung oder Grundschule: 20 Pkt., Neubau: 5 Pkt., Kosten KG 300 + 400 brutto ≥ 1,25 Mio.: 5 Pkt., LP 2 erbracht und abgeschlossen: 1 Pkt., LP 3 erbracht und abgeschlossen: 2 Pkt., LP 4 erbracht und abgeschlossen: 1 Pkt., LP 5 erbracht und abgeschlossen: 3 Pkt., LP 6 und 7 erbracht und abgeschlossen: 3 Pkt., LP 8 erbracht und abgeschlossen: 5 Pkt.
- Referenz 3 (Wichtung 18,4 %, maximale Punktzahl: 45 Pkt.):
Kosten KG 300 + 400 brutto ≥ 2,5 Mio.: 20 Pkt., Kosten KG 300 + 400 brutto ≥ 1,25 Mio. EUR und < 3 Mio. EUR: 5 Pkt., Neubau: 5 Pkt., LP 2 erbracht und abgeschlossen: 1 Pkt., LP 3 erbracht und abgeschlossen: 2 Pkt., LP 4 erbracht und abgeschlossen: 1 Pkt., LP 5 erbracht und abgeschlossen: 3 Pkt., LP 6 und 7 erbracht und abgeschlossen: 3 Pkt., LP 8 erbracht und abgeschlossen: 5 Pkt.
- LP 3 wurde bei mindestens einem der drei Referenzprojekte erbracht und abgeschlossen für barrierefreie Erschließung bei einem der drei Referenzprojekte (Wichtung 8,1 %): 20 Pkt.
- Die LPn 6 und 7 wurden bei mindestens einem der drei Referenzprojekte erbracht und abgeschlossen für die Vergaben öffentlicher Aufträge im Sinne VgV (Wichtung 8,1 %): 20 Pkt.
Die Referenzen sind in Projektdarstellungen so anschaulich zu präsentieren, dass eine Bewertung anhand der o. g. Kriterien möglich ist.
Die teilweise Erfüllung der o. g. Wertungskriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Punktebewertung.
Teilnahmeberechtigt sind:
(1) Natürliche Personen, die freiberuflich tätig und entsprechend den Regelungen
ihres Heimatstaates berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen
oder die einen Projektleiter benennen, der entsprechend den Regelungen seines
Heimatstaates berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt zu führen. Ist in dem
Heimatstaat der Person die Berufsbezeichnung nicht geregelt, so erfüllt die
fachliche Voraussetzung, wer über ein Diplom, Prüfzeugnis oder sonstigen
Befähigungsnachweis als Architekt oder Ingenieur verfügt, dessen Anerkennung
nach der Richtlinie 2005/36/EG (geändert durch die Richtlinie 2013/55/EU)
gewährleistet ist.
(2) Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem
Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, sofern einer der
Gesellschafter oder der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person oder der
verantwortliche Projektleiter die an natürliche Personen gestellten Anforderungen
nach Ziffer (1) erfüllen.
(3) Bietergemeinschaften aus natürlichen Personen und /oder juristischen
Personen. Bei Bietergemeinschaften müssen alle Mitglieder die nach Ziffer (1) bzw.
(2) gestellten Anforderungen erfüllen.
(1) Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 124, 124 GWB vorliegen (Eigenerklärung im Bewerberbogen).
(2) Grundlage für die Beauftragung wird das Vertragsmuster des Auftraggebers.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Teilnahmeanträge sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2) und ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform www.statsanzeiger-eservices.de einzureichen. Teilnahmeanträge und Angebote müssen nicht handschriftlich signiert werden. Jedoch ist jeder Teilnahmeantrag zwingend mit dem Namen des Erklärenden zu versehen.
Zur Erhöhung der Übersichtlichkeit und zur Arbeitserleichterung sind die geforderten Angaben in einem Teilnahmeantrag zusammengefasst. Der Teilnahmeantrag ist Teil der Auftragsunterlagen und kann unter der in I.3) genannten URL abgerufen werden.
Bewerberfragen sind nur über die Vergabeplattform einzureichen. Fragen zum Teilnahmewettbewerb, die nicht 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Antworten auf Fragen von Bewerbern werden ausschließlich über die Vergabeplattform veröffentlicht, ebenso etwaige Änderungen der Bewerbungsunterlagen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Bewerber im Falle von Bewerberfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bewerber werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform registrieren zu lassen.
Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bewerber müssen auf der Vergabeplattform regelmäßig prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
Die von den Bewerbern / Bietern eingereichten personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert.
Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft, die zugleich eine Bewerbung als Einzelbewerber oder Mitglied einer anderen Bewerbergemeinschaft einreichen, sind unzulässig. Eine Mehrfachbeteiligung kann zu einem Verstoß gegen den Geheimwettbewerb und einem Ausschluss aller Angebote, an dem das betreffende Unternehmen beteiligt ist, führen.
Die Nachforderung unternehmensbezogener Unterlagen nach § 56 Abs. 2 VgV wird vorbehalten. Die Bewerber haben keinen Rechtsanspruch auf Nachforderung.
Angaben und Nachweise, die von der Vergabestelle nach Ablauf der Teilnahmefrist verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. Werden die Angaben und Nachweise nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, wird die Bewerbung ausgeschlossen.
Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise ihrer Herkunftsländer zu führen bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben. Bei fremdsprachlichen Bescheinigungen ist eine amtlich anerkannte Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.