Zugmaschine 14 t als 4 x 4 Geräteträger mit 3-Seiten-Kipper, Kommunalhydraulik, Streuautomat und Vario-Schneepflug
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zugmaschine 14 t als 4 x 4 Geräteträger mit 3-Seiten-Kipper, Kommunalhydraulik, Streuautomat und Vario-Schneepflug
Der Bauhof der Stadt Hof plant die Beschaffung einer Zugmaschine 14 t als 4 x 4 Geräteträger mit 3-Seiten-Kipper, Winterdiensthydraulik und dazu passend einen Streuautomaten sowie einen Vario-Schneepflug. Eine losweise Vergabe ist dafür nicht vorgesehen. Das Angebot ist für ein vollständiges und komplett betriebsbereites Winterdienst-Kraftfahrzeug abzugeben.
95028 Hof
Neben der kostenfreien Anlieferung des Komplettfahrzeuges beim Auftraggeber beinhaltet der Leistungsumfang weiterhin die Erstinbetriebnahme sowie die Einweisung des Bedien- und Werkstattpersonals im Bauhof der Stadt Hof.
Nähere Angaben siehe Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bedingungen gemäß Auftragsunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bürgerzentrum der Stadt Hof, Karolinenstr. 40, Zimmer 9, 95028 Hof
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]