Transport, Sortierung und Entsorgung der Abfälle aus der U-Bahn und techn. Betriebsstätten Referenznummer der Bekanntmachung: SV-MAL-210218-001
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80287
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.swm.de/einkauf/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Transport, Sortierung und Entsorgung der Abfälle aus der U-Bahn und techn. Betriebsstätten
Leerung / Transport der Abfälle zur Verwertung (AZV) (Los 1) und Abfallsortierung / Entsorgung (Los 2) aus den unterirdischen Haltestellen sowie den technischen Betriebsstätten.
Leerung / Transport der Abfälle zur Verwertung
U-Bahn Haltestellen sowie technische Betriebsstätten
Los 1 beinhaltet:
Gewerbliche gemischte Siedlungsabfälle/Restabfall:
Die Leerung der in den Müllräumen der 96 U-Bahnhöfe positionierten Restmüllbehälter und die Leerung der Restmüllbehälter in den Technischen Betriebsstätten (5 Stück) sowie den Transport des eingesammelten Restabfalls zu einer Vorbehandlungsanlage/Entsorgungsstelle. Bei den zu leerenden Umleerbehältern handelt es sich sowohl um 120 L, 240 L, 660 L und in den Technischen Betriebsstätten auch um 1100 L. Diese müssen aus den Müllräumen der U-Bahnhöfe zum Einsammelfahrzeug des AN transportiert, geleert und zurückgebracht werden. Die Müllräume sind (Ausnahme 9 Stück) nicht ebenerdig zum Straßenniveau, sondern meistens im 1. Untergeschoss oder tiefer situiert. Bei einem geringen Teil der U-Bahnhöfe stehen Aufzug und Fahrtreppen nicht zur Verfügung, sondern der Transport muss über Festtreppen erfolgen. Als Bedarfsposition ist die Reinigung der Umleerbehälter vorgesehen. Die Umleerbehälter der Technischen Betriebsstätten sind auf deren Areal verteilt.
Altpapier
Leerung, Transport und Entsorgung der Altpapierumleerbehälter in drei Technischen Betriebsstätten. Die Behältergröße umfasst i.d.R 1100 L. Diese Behälter sind auf dem Areal der Technischen Betriebsstätten verteilt.
Sperrmüll
Transport und Entsorgung von Sperrmüll aus den U-Bahn Müllräumen und technischen Betriebsstätten.
Abfallsortierung / Entsorgung
Haltestellen U-Bahn sowie technische Betriebsstätten
Los 2 umfasst die Sortierung und Entsorgung des in den U-Bahn Müllräumen und Technischen Betriebsstätten angefallenen Restmülls.
Weiterer Bestandteil sind Transport und fachgerechte Entsorgung von div. Schienenvergussmaterialien, gemischten Bau- und Abbruchabfällen und Holz der Klasse IV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Leerung / Transport der Abfälle zur Verwertung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abfallsortierung / Entsorgung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM.
Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s. h. Ziffer I.3)). Diese ist mit Angabe des Aktenzeichens SV-MAL-210218-001 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).