Stadtverkehr Lindau (B) GmbH: E-Ticketsystem für den ÖPNV Referenznummer der Bekanntmachung: 03030-18
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Ort: Lindau
NUTS-Code: DE27A Lindau (Bodensee)
Postleitzahl: 88131
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtbus-lindau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Stadtverkehr Lindau (B) GmbH: E-Ticketsystem für den ÖPNV
Die Stadtverkehr Lindau (B) GmbH beabsichtigt die Anschaffung nachfolgender Komponenten und Teilsysteme im Rahmen der Einführung eines verbundweiten E-Ticketing Systems:
— Bordrechner / Fahrscheindrucker (Bus),
— Einstiegskontrollsystem (Bus),
— stationäre Fahrscheinautomaten,
— mobile Endgeräte für die Kontrolle, Verkauf und Service,
— mobile Fahrscheinautomaten im Bus
Mit der Beschaffung „Bordrechner / Fahrscheindrucker“ „Einstiegskontrollsystem“ soll die bestehende Fahrzeugflotte Stadtverkehr Lindau GmbH nachgerüstet werden.
Die einzelnen Systeme müssen über entsprechende Hintergrundsysteme vernetzt sein müssen und im Gesamtbetrieb, in der Datenversorgung und -entsorgung funktionieren.
Dennoch besteht der Auftrag aus folgenden Losen:
— Los 1: Fahrzeugausstattung (Fahrscheindrucker/Bordrechner/Einstiegskontrollsystem),
— Los 2: Fahrscheinautomaten stationär/mobil,
— Los 3: Mobile Endgeräte für Kontrolle, Verkauf und Service.
Fahrzeugausstattung (Fahrscheindrucker, Bordrechner, Einstiegskontrollsysteme)
Lindau (B)
Losübergreifende Beschreibung:
Im Verkehrsverbund Bodensee-Oberschwaben (bodo) wurde zum Jahresende 2017 ein neues System für eTicketing/Vertrieb und verbesserte Fahrgastinformation auf Basis von Echtzeitdaten in Betrieb genommen. Gleichzeitig ist der Landkreis Lindau seit 1.1.2018 in den Verkehrsverbund bodo integriert, und es besteht die Herausforderung, die Systemlandschaft im Bereich des Landkreises Lindau und des Stadtverkehrs Lindau um die erforderlichen Komponenten (Hardware, Software) zu ertüchtigen.
Vor diesem Hintergrund sind die technischen Systeme für die Betriebssteuerung und Vertrieb im Stadtverkehr Lindau um die notwendigen Komponenten (Hardware, Software) so zu erweitern bzw. zu ersetzen, dass die zukünftigen Anforderungen im Stadtverkehr Lindau berücksichtigt werden.
Dazu sollen folgende Komponenten beschafft werden:
— Bordrechner / Fahrscheindrucker (Bus) [20 Stück],
— Einstiegskontrollsystem (Bus) [50 Stück],
— stationäre Fahrscheinautomaten [2 Stück],
— mobile Endgeräte für die Kontrolle, Verkauf und Service [9 Stück],
— mobile Fahrscheinautomaten im Bus [17 Stück].
Die Fahrzeugflotte der Stadtverkehr Lindau (B) GmbH besteht momentan aus 9 EVO-Bussen (Midibus, 10 m)und 6 EVO-Bussen (Standard-Linienbus, 12 m).
Für diese Fahrzeuge ist eine Neubeschaffung der Teil-Systeme für:
— Bordrechner/Fahrscheindrucker,
— Einstiegskontrollsysteme (Chipkarten, Barcode) vorgesehen.
Für die Basiskomponenten der Fahrzeugausstattung besteht keine Festlegung bzgl. der Bauart der Endgeräte. Es sind Kombigeräte (Bordrechner mit Fahrscheindrucker) oder modulare Systeme bestehend aus Bordrechner, Bedieneinheit/Tablet-PC, Druckerkomponente möglich.
Gewünscht werden Lösungen, die sowohl eine Aufteilung in funktionsorientierte Teilsysteme, wie z.B.: Zentraleinheit für Kommunikation und Datenmanagement, Anschlussverteiler für die Kopplung der physikalischen Schnittstellen mit Anschlusstechnik für die FZ-Peripherie, Druckereinheit, Bedieneinheit, usw. ermöglichen und dabei flexibel in unterschiedlichen Einsatzfeldern (Bus, Kleinbus, PKW/Taxi) verwendbar sind.
Für die Erfassung der elektronischen Tickets (VDV-Kernapplikation, Chipkarten, Statische Berechtigungen/ Barcode) sind an den Türen der Fahrzeuge separate Einstiegskontrollsysteme vorgesehen. Die einzelnen Terminals müssen die Erfassungs- und Kontrolltransaktionen autonom und unabhängig von einer vorgeschalteten Zentraleinheit bearbeiten können.
Zusätzlich sollen stationäre Fahrscheinautomaten beschafft werden. Die stationären Fahrscheinautomaten unterstützen den selbstbedienten Verkauf an Haltestellen. An diesen Automaten werden nur Papierfahrscheine ausgegeben; es werden keine eTicketing-Funktionen unterstützt.
Für eine Ergänzung der Kontrollinfrastruktur und die Unterstützung der Service-Prozesse werden mobile Endgeräte beschafft. Diese Geräte sollen zukünftig in Nutzermedien (Chipkarten, NFC-Endgeräten) gespeicherte, elektronische Fahrtberechtigungen oder Fahrtberechtigungen mit 2D-Barcode (Papiertickets mit Barcode, Online-Tickets, Handy Tickets, usw.) automatisiert kontrollieren.
Ergänzend zu den automatisierten Kontrollfunktionen soll eine Variante des mobilen Kontrollgerätes mit Druckmöglichkeit auch die Abläufe bei der Erfassung des Erhöhten Beförderungsentgelt unterstützen und bei Bedarf Fahrkarten und Belege ausgeben können.
Ferner ist die Beschaffung mobiler Fahrscheinautomaten Gegenstand der Ausschreibung, die, ebenso wie die übrigen Komponenten mit dem eTicket-System vernetzt sein müssen.
Losspezifikum:
Dieses Los 1 betrifft nur die Fahrscheindrucker/Bordrechner, Einstiegskontrollsysteme.
Folgende Leistungsbestandteile sind als optionale Leistungen von den Teilnehmern anzubieten:
— Optionale Dienstleistungen die in den Ausschreibungsunterlagen / Lastenheften angegeben, sowie Wartungsvertrag, Hardware-Service, Reparaturtausch und Ersatzteile.
Anders als oben, unter II.2.10 aus technischen Gründen fehlerhaft eingetragen, sind Varianten/Alternativangebote zulässig.
Einzig zugelassenes Nebenangebot ist eine sog. Mandantenlösung, d.h. die Implementierung der angebotenen zentralen Anwendungen auf einem bereits vorhandenen (Basis-)System. Nähere Angaben befinden sich in den Vergabeunterlagen.
Stationäre und mobile Fahrscheinautomaten
Lindau (B)
Losübergreifende Beschreibung (wie oben):
Im Verkehrsverbund Bodensee-Oberschwaben (bodo) wurde zum Jahresende 2017 ein neues System für eTicketing/Vertrieb und verbesserte Fahrgastinformation auf Basis von Echtzeitdaten in Betrieb genommen. Gleichzeitig ist der Landkreis Lindau seit 1.1.2018 in den Verkehrsverbund bodo integriert, und es besteht die Herausforderung, die Systemlandschaft im Bereich des Landkreises Lindau und des Stadtverkehrs Lindau um die erforderlichen Komponenten (Hardware, Software) zu ertüchtigen.
Vor diesem Hintergrund sind die technischen Systeme für die Betriebssteuerung und Vertrieb im Stadtverkehr Lindau um die notwendigen Komponenten (Hardware, Software) so zu erweitern bzw. zu ersetzen, dass die zukünftigen Anforderungen im Stadtverkehr Lindau berücksichtigt werden.
Dazu sollen folgende Komponenten beschafft werden:
— Bordrechner / Fahrscheindrucker (Bus) [20 Stück],
— Einstiegskontrollsystem (Bus) [50 Stück],
— stationäre Fahrscheinautomaten [2 Stück],
— mobile Endgeräte für die Kontrolle, Verkauf und Service [9 Stück],
— mobile Fahrscheinautomaten im Bus [17 Stück].
Die Fahrzeugflotte der Stadtverkehr Lindau (B) GmbH besteht momentan aus 9 EVO-Bussen (Midibus, 10 m)und 6 EVO-Bussen (Standard-Linienbus, 12 m).
Für diese Fahrzeuge ist eine Neubeschaffung der Teil-Systeme für:
— Bordrechner/Fahrscheindrucker,
— Einstiegskontrollsysteme (Chipkarten, Barcode) vorgesehen.
Für die Basiskomponenten der Fahrzeugausstattung besteht keine Festlegung bzgl. der Bauart der Endgeräte. Es sind Kombigeräte (Bordrechner mit Fahrscheindrucker) oder modulare Systeme bestehend aus Bordrechner, Bedieneinheit/Tablet-PC, Druckerkomponente möglich.
Gewünscht werden Lösungen, die sowohl eine Aufteilung in funktionsorientierte Teilsysteme, wie z.B.: Zentraleinheit für Kommunikation und Datenmanagement, Anschlussverteiler für die Kopplung der physikalischen Schnittstellen mit Anschlusstechnik für die FZ-Peripherie, Druckereinheit, Bedieneinheit, usw. ermöglichen und dabei flexibel in unterschiedlichen Einsatzfeldern (Bus, Kleinbus, PKW/Taxi) verwendbar sind.
Für die Erfassung der elektronischen Tickets (VDV-Kernapplikation, Chipkarten, Statische Berechtigungen/ Barcode) sind an den Türen der Fahrzeuge separate Einstiegskontrollsysteme vorgesehen. Die einzelnen Terminals müssen die Erfassungs- und Kontrolltransaktionen autonom und unabhängig von einer vorgeschalteten Zentraleinheit bearbeiten können.
Zusätzlich sollen stationäre Fahrscheinautomaten beschafft werden. Die stationären Fahrscheinautomaten unterstützen den selbstbedienten Verkauf an Haltestellen. An diesen Automaten werden nur Papierfahrscheine ausgegeben; es werden keine eTicketing-Funktionen unterstützt.
Für eine Ergänzung der Kontrollinfrastruktur und die Unterstützung der Service-Prozesse werden mobile Endgeräte beschafft. Diese Geräte sollen zukünftig in Nutzermedien (Chipkarten, NFC-Endgeräten) gespeicherte, elektronische Fahrtberechtigungen oder Fahrtberechtigungen mit 2D-Barcode (Papiertickets mit Barcode, Online-Tickets, Handy Tickets, usw.) automatisiert kontrollieren.
Ergänzend zu den automatisierten Kontrollfunktionen soll eine Variante des mobilen Kontrollgerätes mit Druckmöglichkeit auch die Abläufe bei der Erfassung des Erhöhten Beförderungsentgelt unterstützen und bei Bedarf Fahrkarten und Belege ausgeben können.
Ferner ist die Beschaffung mobiler Fahrscheinautomaten Gegenstand der Ausschreibung, die, ebenso wie die übrigen Komponenten mit dem eTicket-System vernetzt sein müssen.
Losspezifikum:
Dieses Los 2 betrifft nur die stationären und mobilen Fahrscheinautomaten.
Folgende Leistungsbestandteile sind als optionale Leistungen von den Teilnehmern anzubieten:
— Optionale Dienstleistungen die in den Ausschreibungsunterlagen / Lastenheften angegeben, sowie Wartungsvertrag, Hardware-Service, Reparaturtausch und Ersatzteile.
Mobile Endgeräte für Kontrolle, Verkauf und Service
Lindau (B)
Losübergreifende Beschreibung (wie oben):
Im Verkehrsverbund Bodensee-Oberschwaben (bodo) wurde zum Jahresende 2017 ein neues System für eTicketing/Vertrieb und verbesserte Fahrgastinformation auf Basis von Echtzeitdaten in Betrieb genommen. Gleichzeitig ist der Landkreis Lindau seit 1.1.2018 in den Verkehrsverbund bodo integriert, und es besteht die Herausforderung, die Systemlandschaft im Bereich des Landkreises Lindau und des Stadtverkehrs Lindau um die erforderlichen Komponenten (Hardware, Software) zu ertüchtigen.
Vor diesem Hintergrund sind die technischen Systeme für die Betriebssteuerung und Vertrieb im Stadtverkehr Lindau um die notwendigen Komponenten (Hardware, Software) so zu erweitern bzw. zu ersetzen, dass die zukünftigen Anforderungen im Stadtverkehr Lindau berücksichtigt werden.
Dazu sollen folgende Komponenten beschafft werden:
— Bordrechner / Fahrscheindrucker (Bus) [20 Stück],
— Einstiegskontrollsystem (Bus) [50 Stück],
— stationäre Fahrscheinautomaten [2 Stück],
— mobile Endgeräte für die Kontrolle, Verkauf und Service [9 Stück],
— mobile Fahrscheinautomaten im Bus [17 Stück].
Die Fahrzeugflotte der Stadtverkehr Lindau (B) GmbH besteht momentan aus 9 EVO-Bussen (Midibus, 10 m)und 6 EVO-Bussen (Standard-Linienbus, 12 m).
Für diese Fahrzeuge ist eine Neubeschaffung der Teil-Systeme für:
— Bordrechner/Fahrscheindrucker,
— Einstiegskontrollsysteme (Chipkarten, Barcode) vorgesehen.
Für die Basiskomponenten der Fahrzeugausstattung besteht keine Festlegung bzgl. der Bauart der Endgeräte. Es sind Kombigeräte (Bordrechner mit Fahrscheindrucker) oder modulare Systeme bestehend aus Bordrechner, Bedieneinheit/Tablet-PC, Druckerkomponente möglich.
Gewünscht werden Lösungen, die sowohl eine Aufteilung in funktionsorientierte Teilsysteme, wie z.B.: Zentraleinheit für Kommunikation und Datenmanagement, Anschlussverteiler für die Kopplung der physikalischen Schnittstellen mit Anschlusstechnik für die FZ-Peripherie, Druckereinheit, Bedieneinheit, usw. ermöglichen und dabei flexibel in unterschiedlichen Einsatzfeldern (Bus, Kleinbus, PKW/Taxi) verwendbar sind.
Für die Erfassung der elektronischen Tickets (VDV-Kernapplikation, Chipkarten, Statische Berechtigungen/ Barcode) sind an den Türen der Fahrzeuge separate Einstiegskontrollsysteme vorgesehen. Die einzelnen Terminals müssen die Erfassungs- und Kontrolltransaktionen autonom und unabhängig von einer vorgeschalteten Zentraleinheit bearbeiten können.
Zusätzlich sollen stationäre Fahrscheinautomaten beschafft werden. Die stationären Fahrscheinautomaten unterstützen den selbstbedienten Verkauf an Haltestellen. An diesen Automaten werden nur Papierfahrscheine ausgegeben; es werden keine eTicketing-Funktionen unterstützt.
Für eine Ergänzung der Kontrollinfrastruktur und die Unterstützung der Service-Prozesse werden mobile Endgeräte beschafft. Diese Geräte sollen zukünftig in Nutzermedien (Chipkarten, NFC-Endgeräten) gespeicherte, elektronische Fahrtberechtigungen oder Fahrtberechtigungen mit 2D-Barcode (Papiertickets mit Barcode, Online-Tickets, Handy Tickets, usw.) automatisiert kontrollieren.
Ergänzend zu den automatisierten Kontrollfunktionen soll eine Variante des mobilen Kontrollgerätes mit Druckmöglichkeit auch die Abläufe bei der Erfassung des Erhöhten Beförderungsentgelt unterstützen und bei Bedarf Fahrkarten und Belege ausgeben können.
Ferner ist die Beschaffung mobiler Fahrscheinautomaten Gegenstand der Ausschreibung, die, ebenso wie die übrigen Komponenten mit dem eTicket-System vernetzt sein müssen.
Losspezifikum:
Dieses Los 3 betrifft nur die mobilen Endgeräte für Kontrolle und Verkauf von Fahrscheinen.
Folgende Leistungsbestandteile sind als optionale Leistungen von den Teilnehmern anzubieten:
— Optionale Dienstleistungen die in den Ausschreibungsunterlagen / Lastenheften angegeben, sowie Wartungsvertrag, Hardware-Service, Reparaturtausch und Ersatzteile.
Anders als oben, unter II.2.10 aus technischen Gründen fehlerhaft eingetragen, sind Varianten/Alternativangebote zulässig.
Einzig zugelassenes Nebenangebot ist eine sog. Mandantenlösung, d.h. die Implementierung der angebotenen zentralen Anwendungen auf einem bereits vorhandenen (Basis-)System. Nähere Angaben befinden sich in den Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrscheindrucker/Bordrechner/Einstiegskontrollsysteme
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fahrscheinautomaten stationär/mobil
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mobile Endgeräte für Kontrolle und Verkauf
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag den Anforderungen des § 126 b des Bürgerlichen Gesetzbuches entspricht und dass sämtliche in der Bekanntmachung angegebenen Erklärungen und Nachweise vollständig beigefügt werden.
Der Verweis auf frühere Bewerbungen ist nicht ausreichend. Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten Erklärungen und Nachweise enthalten, können ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor – ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass die Bewerber hierauf einen Anspruch haben – Erklärungen und Nachweise nachzufordern oder die Bewerber aufzufordern, Unterlagen zu vervollständigen oder zu korrigieren. Enthalten die Bekanntmachung oder die Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb Unklarheiten, Widersprüche oder verstoßen diese nach Auffassung des Bewerbers gegen geltendes Recht, so hat der Bewerber die Auftraggeberin unverzüglich schriftlich darauf hinzuweisen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMJRDQP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Gemäß § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist unter anderem unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Zu den weiteren Anforderungen vgl. §§ 160 ff. GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/