Sortierung und Vermarktung von Wertstoffen im Teilgebiet der Stadt Augsburg Referenznummer der Bekanntmachung: 700 21 002
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.augsburg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sortierung und Vermarktung von Wertstoffen im Teilgebiet der Stadt Augsburg
Übernahme und Verwertung von jährlich ca. 2 600 Mg Wertstoffen, bestehend aus Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP) ab dem 1.1.2022.
Leistungsgegenstand ist die Übernahme und ordnungsgemäße sowie rechtskonforme Verwertung von jährlich ca. 2 600 Mg Wertstoffen, bestehend aus Leichtverpackungen (LVP) und stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP), aus den Sammelsystemen der Stadt Augsburg, Sammelgebiet östlich des Lechs, ab dem 1.1.2022.
Die Sammlung der Wertstoffe und der Transport zu der / dem Übergabestelle / Umschlagplatz sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Wertstoffe aus dem Sammelgebiet Augsburg, westlich des Lechs, sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung.
Wertungskriterium 100 % Preis unter Berücksichtigung eines Wertungszuschlages für die Transportentfernung von dem Mittelpunkt des Entsorgungsgebietes zu der vom Bieter angebotenen Sortieranlage in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR pro Tonnenkilometer über die gesamte Vertragslaufzeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die folgenden Hinweise gelten für sämtliche Teilnahmebedingungen:
Präqualifizierung:
Statt der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise kann auch auf ein Zertifikat über die Eintragung in das bundesweite Präqualifizierungsregister PQ-VOL Bezug genommen werden. Die Zertifikatsnummer ist mit dem Angebot anzugeben.
Soweit auftragsbezogene Forderungen von der Präqualifizierung nicht mitumfasst sind, sind die geforderten Eigenerklärungen und Nachweise ergänzend mit dem Angebot einzureichen.
Eignungsleihe:
Ein Bewerber oder Bieter kann gemäß § 47 VgV im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und dem / den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit kann ein Bewerber oder Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens nur dann in Anspruch nehmen, wenn dieses die Leistung erbringt, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Beabsichtig ein Bieter, in Bezug auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen, ist dieses Unternehmen zusammen mit den jeweiligen Eignungsanforderungen zu benennen. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, ist in diesem Fall eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, haben Bieter / Auftragnehmer und das andere Unternehmen zu erklären, dass sie für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gesamtschuldnerisch haften.
Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE):
Die Vergabestelle akzeptiert als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Einzureichende Unterlagen:
— Angaben zum Unternehmen mittels Eigenerklärung,
— Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 ff. GWB mittels Eigenerklärung,
— Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft mittels Eigenerklärung,
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation mittels Eigenerklärung,
— Angaben zur Eintragung in ein Berufs- / Handelsregister mittels Eigenerklärung,
— ggf. Bietergemeinschaftserklärung.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— aktueller Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben,
— aktueller Nachweis über die Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— aktueller Auszug aus dem Berufs- / Handelsregister,
— aktueller Gewerberegisterauszug,
— aktueller Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
— Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur, Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungen,
— ggf. Nachweis der Verfügbarkeit der Kapazitäten anderer Unternehmen,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise und Erklärungen auch von vorgesehenen Unterauftragnehmern.
Einzureichende Unterlagen:
— Gesamtumsatz sowie die Umsätze betreffend die Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, jeweils für die letzten 3 Geschäftsjahre mittels Eigenerklärung
— Bestätigung über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personenschäden sowie Sach- und Vermögensschäden unter Einschluss des Risikos Auswahlverschulden in Höhe von mindestens 5 Mio. EUR mittels Eigenerklärung. Alternativ Eigenerklärung, dass im Auftragsfall eine solche Versicherung ab Leistungsbeginn besteht.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— geeignete Nachweise betreffend der angegebenen Umsätze des Bieters,
— ggf. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen,
— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise und Erklärungen auch von vorgesehenen Unterauftragnehmern.
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis der Leistungsfähigkeit der Sortieranlage mit Angabe von Kapazität, Durchsatz und Liste der aussortierten Fraktionen der Sortieranlage mittels Eigenerklärung,
— Standort der Sortieranlage, mittels Eigenerklärung,
— Vorlage der Zertifizierung gem. § 56 KrWG (Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb) oder Einzelnachweis der Zertifizierungsvoraussetzungen / Fachkunde jeweils für die einzelnen zu erbringenden Leistungen hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Abfallschlüsselnummern, alternativ gleichwertiger Nachweise zuständiger Qualitätskontrollinstitute oder -stellen,
— Referenz/-en über die Sortierung von Leichtverpackungen oder stoffgleichen Nichtverpackungen in den Jahren 2018 – 2020 durch eine Auflistung der Auftraggeber und Mengen der jeweiligen Zeiträume, mittels Eigenerklärung,
— Angabe der bei Abholung verwendeten Fahrzeugtechnik (Abrollerzug / Schubboden), mittels Eigenerklärung,
— Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt ist, mittels Eigenerklärung.
Auf Verlangen des Auftraggebers sind zusätzlich vorzulegen:
— Ansprechpartner zu Referenzen,
— Beschreibung des Gesamtkonzeptes der Leistungserbringung,
— ggf. Verpflichtungserklärungen anderer Unternehmen.
Referenz/-en über die Sortierung von jährlich mindestens 2 000 Mg Leichtverpackungen oder stoffgleichen Nichtverpackungen für mindestens 2 Jahre in den Jahren 2018 – 2020.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80438
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]