Energetische Sanierung der Grundschule Röthlein und Anbau einer Ganztagesbetreuung — Objektplanung Gebäude und Innenräume — Architektenleistungen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Röthlein
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Postleitzahl: 97520
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.roethlein.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Energetische Sanierung der Grundschule Röthlein und Anbau einer Ganztagesbetreuung — Objektplanung Gebäude und Innenräume — Architektenleistungen
Die Gemeinde Röthlein plant die energetische Sanierung der Grundschule Röthlein sowie den Anbau einer Ganztagesbetreuung.
Die Baumaßnahme soll bauabschnittsweise in 2 Bauabschnitten abgewickelt werden:
— BA 1: Anbau Ganztagesbetreuung,
— BA 2: energetische Sanierung Grundschule.
Die Generalsanierung beinhaltet umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten:
— Erneuerung Fensterelemente,
— WDVS,
— Erneuerung Dachaufbau (Pultdach) einschl. Traufen,
— Flachdachsanierung,
— Abbruch und Neuherstellung Flurdecke,
— Demontage und Neuinstallation Kaltwasserleitungen,
— Umbau/Erneuerung WC-Anlagen,
— Systemtrennung + Neuinstallation Heizkörper/Fußbodenheizung (inkl. aller erforderlichen Heizleitungen),
— Pelletsheizung + Gas Brennwerttechnik,
— Demontage und Neuinstallation Elektroinstallation.
Die Generalsanierung erfolgt bei parallel laufendem Schulbetrieb. Der zuvor errichtete Anbau soll als Interims-/Ausweichmöglichkeit dienen.
Weiter unter II.2.4).
Röthlein
Kennzahlen:
— Bestand = 1 923,14 m2,
— Anbau = ca. 780 m2.
Die Gesamtkosten wurden mit ca. 3,45 Mio. EUR brutto für die Sanierung und ca. 2,79 Mio. EUR brutto für den Anbau geschätzt.
Terminvorschau:
— Start umgehend nach Abschluss VgV,
— Planung/Ausschreibung (Anbau) bis Ende 2021,
— Bauausführung ab 2022,
— Gesamtfertigstellung 2023.
Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektenleistung HOAI 2013 Teil 3, Abschn. 1, §§ 34 ff.):
— stufenweise Beauftragung der Grundleistungen Leistungsphasen 1 bis 9,
— vorerst nur Stufe 1/LPH 1+2 einschl. zugehöriger Besonderer Leistungen,
— weitere Stufen gem. Vertragsmuster.
Besondere Leistungen:
— Mitwirken bei Förderverfahren (Stufe 1 + 2) und Verwendungsnachweis (Stufe 3 + 4).
Die Beauftragung der Grund- und Besonderen Leistungen ist entsprechend der Bereitstellung der Förder- und Finanzmittel beabsichtigt.
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung (sowie mit weiteren Leistungsphasen und weiteren Besonderen Leistungen) besteht nicht.
Es liegt bereits eine grobe (nicht abgeschlossene) Vorplanung (Objektplanung Gebäude) vor, die Grundlage für die weitere Bearbeitung sein soll.
Es wird davon ausgegangen, dass damit die Zielfindungsphase nach BGB 2018 abgeschlossen ist.
Beauftragung der weiteren Leistungsphasen der Grundleistungen nach HOAI sowie ausgewählter Besonderer Leistungen nach II.2.4).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergrheinfeld
NUTS-Code: DE26B Schweinfurt, Landkreis
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.kopperger.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 98153-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland