Sammlung, Transport und Verwertung von Altpapier und Kartonagen im Landkreis Tirschenreuth
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Tirschenreuth
NUTS-Code: DE23A Tirschenreuth
Postleitzahl: 95643
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-tir.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung, Transport und Verwertung von Altpapier und Kartonagen im Landkreis Tirschenreuth
— Monatliche Entleerung der Altpapierbehälter incl. Behältermanagement,
— Stellung und Entleerung eines Press-Containers,
— Handling und Vermarktung zur Verwertung des gesammelten Altpapiers.
Landkreis Tirschenreuth
Sammlung, Transport und Vermarktung / Verwertung von Altpapier und Kartonagen im Landkreis Tirschenreuth.
Es besteht eine 2-malige Verlängerungsoption von je 12 Monaten. Diese Optionen treten jeweils automatisch nach dem zunächst vorgesehenen Vertragsende in Kraft, sofern der Vertrag nicht 12 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende von einem der Vertragspartner schriftlich gekündigt wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Allgemeine Hinweise zu den Teilnahmebedingungen:
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) sind innerhalb der Angebotsfrist nach Abschnitt IV.2.2) mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat.
Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote ausgeschlossen werden können. Die Vergabestelle stellt für die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen entsprechende Bieter-Formblätter zur Verfügung, welche interessierte Unternehmen über die unter Abschnitt I.3) genannte
Elektronische Adresse abrufen können.
Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll.
Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebot eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung.
Bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Formular 1).
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Angebot zu benennen (Formular 2). Für Nachunternehmer, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind weiterhin die unter Abschnitt III.1.1) bis III.1.3) geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für den jeweiligen Nachunternehmer bereits mit dem Angebot einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden (Formular 3).
— Angabe des Eintrages ins Berufsregister / im Handelsregister (zuständiges Amtsgericht, Nummer der Firma) nach Maßgabe des Landes, in dem der Bieter ansässig ist oder gleichwertige Nachweise zum Gewerbebetrieb,
Sofern dieser nicht im Handelsregister eingetragen ist. Ein aktueller Auszug bzw. die Nachweise können von der Vergabestelle nachgefordert werden (Formular 4).
— Angaben zum Unternehmen und zur Unternehmensgröße: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en),
Betriebsausstattung etc. sowie ggf. für die für den Auftrag zuständige Niederlassung (Formular 4).
— Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB nicht vorliegen (Formular 5).
— Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach § 124 Abs. 1 und 2 GWB nicht vorliegen (Formular 6).
— Eigenerklärung bei Vorliegen mindestens eines Ausschlussgrundes nach §§ 123 und 124 GWB (Formular 7).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen
Leistung, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (Formular 8).
— Der Auftraggeber behält sich vor, im Rahmen der Wertung Bilanzauszüge (Kopie der Zusammenstellung),
Soweit der Bieter bilanziert, nachzufordern. Werden keine Bilanzauszüge vorgelegt, ist eine Bankerklärung über die finanzielle Leistungsfähigkeit vorzulegen.
— Angabe zur bestehenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung, Umwelthaftpflicht- sowie der Fahrzeughaftpflicht-Versicherungsdeckung (Formular 9).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
— Nennung des Betriebsstandortes / Niederlassung, von dem aus die Leistungen erbracht werden (Formular 4).
— Eigenerklärung, dass die Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG vorliegt - oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt und dass dieses Personal für die ausschreibungsgegenständlichen Leistungen eingesetzt wird,
Eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt (Formular 4); der Auftragnehmer behält sich vor, im Rahmen der Wertung entsprechende Nachweise nachzufordern.
— Eigenerklärung, dass die erforderlichen Genehmigung(en) zur Erbringung der Ausschreibungsgegenständlichen Leistungen (ggf. EfbV-Zertifikat mit Liste der Tätigkeiten und Abfallarten oder
aktuelle Genehmigungsbescheide) vorliegen (Formular 4); der Auftragnehmer behält sich vor, im Rahmen der Wertung entprechende Nachweise nachzufordern.
— Angabe über Referenzen von vergleichbaren Leistungen (im Sinne einer behältergestützten Abfallabfuhr im Holsystem) bei mindestens 40 000 Einwohnern mit einer Laufzeit von mindestens 36 Monaten innerhalb der EU aus den letzten 5 Kalenderjahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Anzahl der Einwohner und Mengen), der Leistungszeit sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner (Formular 10).
— Anzahl und Art der Fahrzeuge und deren Beschreibung, die für die ausschreibungsgegenständliche Leistung eingesetzt werden oder werden sollen, wobei die einzusetzenden Fahrzeuge (nur Heckladersysteme) mindestens der Euro-5-Norm entsprechen müssen (Formular 11).
Hinweis: Fahrzeuge, die ab dem 30.9.2022 erstmalig eingesetzt werden, müssen mindestens der Euro-6-Norm entsprechen.
— Anzahl, Art, Ausstattung und Fabrikat der Papierpresse(n), die für die Sammlung von PPK auf der Wertstoffsammelstelle Steinmühle eingesetzt werden soll(en) (Formular 12); Anforderungen an die Presse siehe 4.3.2.2 der Verdingungsunterlagen.
— Benennung und Beschreibung der vorgesehenen Übergabestelle (auch Angabe, ob Genehmigung zum dortigen Umschlag von PPK vorliegt), auf der auch die ggf. erforderliche, physische Herausgabe des jeweiligen PPK-Sammelgemisches an duale Systeme stattfinden soll (Formular 13); der Auftragnehmer behält sich vor, im Rahmen der Wertung entsprechende Nachweise nachzufordern.
— Beschreibung der vorgesehenen Vermarktung / Verwertungswege, ggf. Benennung der Sortieranlage(n) für das gesammelte Altpapier sowie der Entsorgungswege für Stör- und Reststoffe (Formular 14).
Abschnitt IV: Verfahren
Nur Vertreter des Auftraggebers.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 981 / 53-1277
Fax: +49 981 / 53-1837
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der unter VI.4.1) genannten, zuständigen Stelle für
Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischen Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.